Machtwort des BGH

Der Bundesgerichtshof hat nunmerhr in einer aktuellen Entscheidung (BGH, Urt. V. 06.04.2005, XII ZR 225/03(KG)) entschieden, dass für die Berechnung einer Mietmindeung die Bruttomiete einschliesslich Nebenkosten heranzuziehen ist. Zur Begründung fürht er aus, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Mietrechtsreform zwar die Chance ungenutzt gelassen hebe, den Begriff der Miete zu definieren. Aus dem Gesetzeszusammenhang ergäbe sich jedoch, dass die Nebenkosten Teil der Miete seien.
Es ist zu erwarten, dass die unteren Gerichte sich künftig an dieser Entscheidung des BGH orientieren werden.
Gruss Anne

Hallo Anne,

es ist eben nicht davon auszugehen, dass grundsätzlich die Warmmiete heranzuziehen ist. Und es wird sich nichts ändern, wenn der Mieter trotzdem von der Warmmmiete die Mietminderung vornimmt, denn am Ende hat er die Betriebskosten ohnehin zu zahlen, muss nur höher nachzahlen.

Derselbe BGH hat sodann in der Zwischenzeit bereits in einem neuen Urteil die Frage der Mietminderung im Urkundenprozess nochmals neu erläutert. Die OLGs hatten schon längst so entschieden und der Urkundenprozess war auch schon bisher zulässig.

Schlichtweg bedeutet dies, dass Du als Mieterin die Miete mindern kannst. Der VM legt dann im Urkundneprozess den Mietvertrag vor und verlangt vollständige Zahlung der Miete. Das Gericht wird dem Antrag vorläufig stattgeben. Du musst also die volle Miete bezahlen Innerhalb einer Frist musst Du dann gegen diese Entscheidung klagen und beweisen, dass die Mietminderung gerechtfertigt ist. Nun erkläre mal dem Gericht, wenn Du wegen einem fehlenden Briefkasten die Miete minderst, dass Du beim Warmwasserverbrauch oder bei den Heizkosten einen Mangel hast.

Du wirst in dem Fall zwar Recht bekommen und eine Mietminderung von 3 % wird Dir zugestanden werden. Da Du aber diese 3 % auf die Warmmmiete berechnet hast und sie bei der Kaltmiete umgerechnet aber 5 % beträgt wirst Du in einem Prozess mindestens 40 % der Kosten selbst tragen müssen. Deine Anwalts- und Gerichtskosten werden am Ende höher sein als wenn Du einen Briefkasten kaufst und ihn beim Umzug mitnimmst.

So einfach ist es manchmal mit den Urteilen, die irgendwie entstanden sind.

Grüsse Günter

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Hallo.

Entscheidung (BGH, Urt. V. 06.04.2005, XII ZR 225/03(KG))

Online nachzulesen unter http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
Obwohl an diesem Tag noch ganz andere Urteile gefällt wurden.

mfg M.L.