Vorgehen gegen Kündigung

Hallo Profis!

Mal angenommen, ein Mietvertrag wird vom Vermieter fristlos gekündigt. Er wurde ursprünglich von allen Mietern unterschrieben. Könnte jetzt ein einzelner Mieter gegen diese Kündigung vorgehen oder müssten sich alle einig sein?

ciao, Knobi

Hallo,

zuerst einmal muss der VM allen Mietern kündigen. Er muss in der Kündigung jeden einzeln anschreiben zumindest in einer Sammelkündigung alle Mieter nennen. Der VM kann also nicht dem Mieter A kündigen und der Mieter B erhält keine Kündigung.

Da keine Hinweise bekannt sind, weshalb gekündigt wurde, kann kein weiterer Tipp gegeben werden.

Grüsse Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Günter

zuerst einmal muss der VM allen Mietern kündigen. Er muss in
der Kündigung jeden einzeln anschreiben zumindest in einer
Sammelkündigung alle Mieter nennen. Der VM kann also nicht dem
Mieter A kündigen und der Mieter B erhält keine Kündigung.

Mal angenommen, der VM hätte *allen* gekündigt, und zwar fristlos wg. nicht- Bezahlung der Miete (2 Monate). Die Mieter - bis auf einen - sind aber „einverstanden“ / verhalten sich ruhig. Wie kann der einzelne Mieter dagegen vorgehen / kann er’s überhaupt alleine?

ciao, Knobi

Hallo,

wenn der VM wegen Mietrückstand von zwei Monatsmieten gekündigt hat, kann der einzelne Mieter nichst tu, es sei denn, er zahlt die kompletten Rückstände. Wenn die anderen einverstanden sind, kann man nur zuraten, dass alle, die einverstanden sind, unverzüglich ausziehen. Denn dann richtet sich die Räumungsklage an den, der nicht ausgezogen ist oder ausziehen will.

Grüsse Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]