angenommen jemand zieht in einen Wohnkomplex (mehrere Häuser in einem Komplex), in dem immer wieder Briefkästen und Mülleimer brennen, Fahrräder aus dem Keller gestohlen werden und sonstige Vorfälle passieren.
Weiter angenommen der Vermieter würde Videoüberwachungsanlagen installieren (ohne die Mieter zu informieren). Der Vandalismus und die Zündelei hätten _dann_ ein Ende, wenn dem volljährigen Kind eines Mieters einer (aber nicht alle) der Brände nachgewiesen werden könnte.
Wer müsste dann die durch die Zerstörungen entstandenen Kosten -zB für Videoanlage, neue Briefkästen, Reinigungskosten, Schutzgitter etc. - übernehmen? Würde das der Vermieter (oder eine Versicherung?) tragen oder dürften diese Kosten über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden?
angenommen jemand zieht in einen Wohnkomplex (mehrere Häuser
in einem Komplex), in dem immer wieder Briefkästen und
Mülleimer brennen, Fahrräder aus dem Keller gestohlen werden
und sonstige Vorfälle passieren.
Weiter angenommen der Vermieter würde Videoüberwachungsanlagen
installieren (ohne die Mieter zu informieren). Der Vandalismus
und die Zündelei hätten _dann_ ein Ende, wenn dem volljährigen
Kind eines Mieters einer (aber nicht alle) der Brände
nachgewiesen werden könnte.
Wer müsste dann die durch die Zerstörungen entstandenen Kosten
-zB für Videoanlage, neue Briefkästen, Reinigungskosten,
Schutzgitter etc. - übernehmen? Würde das der Vermieter (oder
eine Versicherung?) tragen oder dürften diese Kosten über die
Nebenkostenabrechnung umgelegt werden?
Dank & Gruß
Hallo,
die Schäden muss der Verursacher zahlen. Üblicherweise tritt eine Versicherung ein, wenn der Vermieter gegen Vandalismus sich ausdrücklich versichert hat. Ist selten jedoch der Fall.