Vermieter weigert sich! Beleidigt

Guten Tag,
Ich hörte von einem Vermieter, 82 Jahre alt, der unterschreibt grundsätzlich nichts mehr. Wenn man irgendetwas will und mit Formularen, Gestzen oder Anwalt winkt reagiert er beleidigt. Mit ihm könne man doch reden und er würde doch immer helfen und bla bla bla. Leider vergißt er gerne was er sich schon alles erlaubt hat und was ich von den anderen Mietern im Haus weiß ist der Hammer. Eine Familie will er sogar die Wohnung verkaufen und schickt einmal die Woche Makler und Kaufinteressenten obwohl im Haus auch noch 10 andere Parteien wohnen und die Leute immer ihre Miete bezahlt haben, sich jedoch auch nicht mehr vom Vermnieter blöd anreden lassen wollten und mal zum Mieterbund gegangen sind.
Aber zum Problem: Ein Mieter hat ihm vor ein paar Monaten gesagt, dass er in dieses Jahr ausziehen will und es möglich wäre einen Nachmieter zu stellen damit wenn man was anderes gefunden hat schneller aus dem Vertrag kommt. Unvorsichtigerweise wurde gleichzeitig auf das neue Mietrecht hingewiesen woraufhin er natürlich wieder beleidigt war und den Hörer auflegte. Nun gibt es eine neue Wohnung und einen Nachmieter zum Ende Juli und der liebe Herr Vermieter hat auch tatsächlich einen neuen Mietvertrag mit dem Nachmieter unterzeichnet. Aber er weigert sich (weil beleidigt) einen einfachen Aufhebungsvertrag / Auflösungevertrag mit dem alten Mieter zu unterschreiben damit er dann auch tatsächlich aus dem Vetrag raus ist.
Man hat mir gesagt das sei wichtig weil der alte Mieter im Extremfall, z.B. wenn der Nachmieter es sich anders überlegt oder die Miete nicht oder nur teilweise bezahlt dann immer noch haftbar gemacht werden kann. Also wie gesagt: es wurde bisher weder schriftlich gekündigt noch einen Aufhebungsvetrag vereinbart.
Meine Frage: Da er nichts mehr unterschreibt: wie kann der alte Mieter sich da absichern? Helfen Zeugen bei der Wohnungsübergabe? Oder muß/sollte man noch eine einseitige (schriftliche) Erklärung abgeben oder sich vom Nachmieter den Mietvertrag kopieren lassen? Oder gibt es neue Gesetze nach dem mein Vetrag definitiv und endgültig mit der Unterzeichung des neuen Vertrages durch den Nachmieter endet? Man kann ja eine Wohnung eigentlich nicht zweimal vermieten?
Vielen Dank und viele Grüße
F.

Hallo,

Ein Mieter hat ihm vor ein paar Monaten
gesagt, dass er in dieses Jahr ausziehen will und es möglich
wäre einen Nachmieter zu stellen damit wenn man was anderes
gefunden hat schneller aus dem Vertrag kommt.
Unvorsichtigerweise wurde gleichzeitig auf das neue Mietrecht
hingewiesen woraufhin er natürlich wieder beleidigt war und
den Hörer auflegte. Nun gibt es eine neue Wohnung und einen
Nachmieter zum Ende Juli und der liebe Herr Vermieter hat auch
tatsächlich einen neuen Mietvertrag mit dem Nachmieter
unterzeichnet. Aber er weigert sich (weil beleidigt) einen
einfachen Aufhebungsvertrag / Auflösungevertrag mit dem alten
Mieter zu unterschreiben damit er dann auch tatsächlich aus
dem Vetrag raus ist.

Hat der VM mit einem Nachmieter einen Mietvertrag abgeschlossen reicht es aus, wenn der bisherige Mieter diesen Vertrag als Nachfolgevertrag kennt und weiss, wann der neue Mieter einzieht. Mit der Unterschrift unter einen neuen Vertrag hat der VM die Beendigung des bisherigen Mietverhältnisses ausdrücklich angenommen.

Man hat mir gesagt das sei wichtig weil der alte Mieter im
Extremfall, z.B. wenn der Nachmieter es sich anders überlegt
oder die Miete nicht oder nur teilweise bezahlt dann immer
noch haftbar gemacht werden kann. Also wie gesagt: es wurde
bisher weder schriftlich gekündigt noch einen Aufhebungsvetrag
vereinbart.

Dies ist richtig, wenn der VM unter einem Vorbehalt den neuen Vertrag unterschrieben hat. Ausserdem, was steht eigentlich dem entgegen, wenn der Mieter zum Termin des Neuvertrages nochmals kündigt. Mir ist aus beruflicher Sicht natürlich ein Nachmieter mit neunem Vertrag, wenn das alte Mietverhältnis weder gekündigt noch durch Aufhebungsvertrag beendet ist auch nicht geheuer. Was macht der VM, wenn sich der bisherige Mieter es sich überlegt und in der Wohnung bleibt ?

Der Mieter muss sich höflich schriftlich ( Einwurf-Einschreiben ) beim VM bedanken, dass er zum ( Termin, wann der neue Mieter einzieht ) aus dem Mietvertrag entlassen wird. Der Mieter muss sich auch dafür höflich bedanken, dass Herr/Frau ( Name ) zum ( Termin des Einzuges) die Wohnung unproblematisch übernehmen konnte.

Mit diesem Brief ist der VM gebunden. Er muss also reagieren, wollte er sich nicht zum Vertrag bekennen und wzar umgehend.

Meine Frage: Da er nichts mehr unterschreibt: wie kann der
alte Mieter sich da absichern? Helfen Zeugen bei der
Wohnungsübergabe? Oder muß/sollte man noch eine einseitige
(schriftliche) Erklärung abgeben oder sich vom Nachmieter den
Mietvertrag kopieren lassen?

Dsa ist immer von Vorteil, wenn man den Mietvertrag des Nachmieters in Händen hält.

Oder gibt es neue Gesetze nach

dem mein Vetrag definitiv und endgültig mit der Unterzeichung
des neuen Vertrages durch den Nachmieter endet? Man kann ja
eine Wohnung eigentlich nicht zweimal vermieten?

Nein, spezielle Gesetze oder Urteile gibt es für solche einen Fall nicht, höchstens ähnliche Fälle.

Bitte beachten, dass der alte Herr mögicherweise einerseits nach dem Motto handelt „Das Haus gehört mir“ aber auch schlechte Erfahrungen hat und deshalb nichts unterschreibt oder es ist ein VM, der grundsätzlich nichts unterschreibt, damit er nie an seinen Akten festgehalten wird.

Grüsse Günter

Hallo Günter!
Es gibt ein paar Fragezeichen. Vielleicht kann man das noch klären:

Dies ist richtig, wenn der VM unter einem Vorbehalt den neuen
Vertrag unterschrieben hat.

Was meinst Du mit Vorbehalt?

Ausserdem, was steht eigentlich
dem entgegen, wenn der Mieter zum Termin des Neuvertrages
nochmals kündigt.

Gute Idee aber das ist ja schon in drei Wochen und KÜ Frist sind ja 3 Monate. Bringt also eigentlich nichts, oder?

Mir ist aus beruflicher Sicht natürlich ein
Nachmieter mit neunem Vertrag, wenn das alte Mietverhältnis
weder gekündigt noch durch Aufhebungsvertrag beendet ist auch
nicht geheuer. Was macht der VM, wenn sich der bisherige
Mieter es sich überlegt und in der Wohnung bleibt ?

Das sehe ich auch so und deshalb versteh ich ja diesen VM nicht.

Der Mieter muss sich höflich schriftlich (
Einwurf-Einschreiben ) beim VM bedanken, dass er zum ( Termin,
wann der neue Mieter einzieht ) aus dem Mietvertrag entlassen
wird. Der Mieter muss sich auch dafür höflich bedanken, dass
Herr/Frau ( Name ) zum ( Termin des Einzuges) die Wohnung
unproblematisch übernehmen konnte.

Sehr elegante Idee!!!

Noch eine kleine Komplikation: Der VM hat in dem neuen Vetrag eine niedrigere Miete vereinbart. Der alte Mieter fürchtet nun etwas um die vollständige Rückzahlung der Kaution. Nach dem Motto: Der alte Mieter wollte halt schnell aus dem Vetrag und da hat der VM eben eine niedrige Miete akzeptiert den Verlust zieht er dann aber einfach von der Kaution ab (jedenfalls für mindestens drei Monate und da nicht schriftlich gekündigt und kein Auflösungvertrag vorhanden auch länger?). Klingt vielleicht etwas paranoid aber die Gerüchte bestätigen diese Sorge.
PS: Wozu denn gibt es überhaupt Auflösungvertragsformulare.

Danke und viele Grüße.
Franz

Hallo,

Es gibt ein paar Fragezeichen. Vielleicht kann man das noch
klären:

Dies ist richtig, wenn der VM unter einem Vorbehalt den neuen
Vertrag unterschrieben hat.

Was meinst Du mit Vorbehalt?

Der VM kann im Mietvertrag erklären, oder in einen Zusatzschreiben, dass nur unter ganz bestimmten Bedingungen das Nachmietverhältnis zustande kommt.

Ausserdem, was steht eigentlich
dem entgegen, wenn der Mieter zum Termin des Neuvertrages
nochmals kündigt.

Gute Idee aber das ist ja schon in drei Wochen und KÜ Frist
sind ja 3 Monate. Bringt also eigentlich nichts, oder?

Dies ist eine taktische Methode. Da ein neuer Mietvertrag unterschrieben ist, aber bislang keine Kündigung erfolgte, muss ja der Mieter dem VM gegenüber auch bekunden, dass er wirklich auszieht und andererseits will der Mieter doch wissen, ob der VM die Kündigung annimmt. Also kann der bisherige Mieter zum Termin des Endes seines Vertrages, also zu Beginn des Neuvertrages mit dem Nachmieter kündigen. Will der VM den neuen Vertrag nicht oder würde er ein neues Mietverhältnis vortäuschen, müsste er nun sofort auf die vorzeitige Kündigung reagieren.

Mir ist aus beruflicher Sicht natürlich ein
Nachmieter mit neunem Vertrag, wenn das alte Mietverhältnis
weder gekündigt noch durch Aufhebungsvertrag beendet ist auch
nicht geheuer. Was macht der VM, wenn sich der bisherige
Mieter es sich überlegt und in der Wohnung bleibt ?

Das sehe ich auch so und deshalb versteh ich ja diesen VM
nicht.

Der Mieter muss sich höflich schriftlich (
Einwurf-Einschreiben ) beim VM bedanken, dass er zum ( Termin,
wann der neue Mieter einzieht ) aus dem Mietvertrag entlassen
wird. Der Mieter muss sich auch dafür höflich bedanken, dass
Herr/Frau ( Name ) zum ( Termin des Einzuges) die Wohnung
unproblematisch übernehmen konnte.

Sehr elegante Idee!!!

Noch eine kleine Komplikation: Der VM hat in dem neuen Vetrag
eine niedrigere Miete vereinbart. Der alte Mieter fürchtet nun
etwas um die vollständige Rückzahlung der Kaution. Nach dem
Motto: Der alte Mieter wollte halt schnell aus dem Vetrag und
da hat der VM eben eine niedrige Miete akzeptiert den Verlust
zieht er dann aber einfach von der Kaution ab (jedenfalls für
mindestens drei Monate und da nicht schriftlich gekündigt und
kein Auflösungvertrag vorhanden auch länger?). Klingt
vielleicht etwas paranoid aber die Gerüchte bestätigen diese
Sorge.

Dies ist nicht zulässig, wenn der VM dies nicht dem Mieter vor Vertragsabschluss erklärt hat. Also abwarten und nach dem Auszug die volle Forderung stellen.

PS: Wozu denn gibt es überhaupt Auflösungvertragsformulare.

Grüsse Günter

Danke sehr!!!