Niederschlagswasser auch Nebenkosten

Hallo,

wie muss man es sehen, wenn eine Gemeinde die Wasserberechnungen umstellen will.Bisher hatte man z.B. Frischwasser gleich Abwasser. Künftig könnte Abwasser in Schmutzwasser und Niederschlagwasser aufgeteilt werden. Welche Schlüssel gibt es, um das Niederschlagswasser zu bestimmen. Dach und befestigte Hoffläche fließen in den städt. Kanal. Kann man das Niederschlagswasser auch in den Nebenkosten der Mieter verteilen, entsprechend des Frischwasserverbrauchs? Stimmt es, dass Schmutzwasser und Niederschlagswasser insgesamt nicht höher sein können, als das verbrauchte Frischwasser?

Vielen Dank vorab.

Beste Grüße Gerd

Hi Gerd,

Welche Schlüssel gibt es, um das Niederschlagswasser zu bestimmen.

die Kosten für das Niederschlagswasser berechnen sich nach der Fläche, die beregnet und in die Kanalisiation abgeleitet wird, also Dach- und befestigte Verkehrsflächen (senkrecht von oben getrachtet). Die Flächen, wo das Wasser versickern kann, zählen nicht dazu.

Kann man das Niederschlagswasser auch in den Nebenkosten der Mieter verteilen,

Ja

entsprechend des Frischwasserverbrauchs?

Nein, das hat mit Wasserbezug nichts zu tun. Da eignet sich eher die Wohnfläche als Maßstab.

Stimmt es, dass Schmutzwasser und Niederschlagswasser insgesamt nicht höher sein können,
als das verbrauchte Frischwasser?

Wie soll das gehen? Frischwasser kommt aus dem Hahn, Niederschlagswasser vom Himmel.

Gruß Ralf

Hallo Ralf,
schon klar mit Niederschlagswasser Himmel, heißt das aber, daß die genannten Flächen z.B. Dach, befestigter Hof mit einem Preis von sagen wir 1.34 € pro qm von der Stadtverwaltung in Rechnung gestellt werden? Bedeutet es dann auch, dass das Schmutzwasser wie bisher gleich dem Frischwasserverbrauch berechnet wird? Somit wäre das Niederschlagswasser nur ein zusätzlicher Kostenfaktor, den man den Mietern auch in Rechnung stellen kann. Da habe ích eben schon anderes gehört.

Gruß Gerd

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Hallo Ralf,
schon klar mit Niederschlagswasser Himmel, heißt das aber, daß
die genannten Flächen z.B. Dach, befestigter Hof mit einem
Preis von sagen wir 1.34 € pro qm von der Stadtverwaltung in
Rechnung gestellt werden? Bedeutet es dann auch, dass das
Schmutzwasser wie bisher gleich dem Frischwasserverbrauch
berechnet wird? Somit wäre das Niederschlagswasser nur ein
zusätzlicher Kostenfaktor, den man den Mietern auch in
Rechnung stellen kann. Da habe ích eben schon anderes gehört.

Hallo,

das bisher Gesagte trifft zu. Insoweit hast Du recht, das Niederschlagswasser ist nur eine zusätzliche kommunale Quelle, die neben Frisch- und Abwasser zu zahlen ist.

Grüsse Günter

Gruß Gerd

Hi Gerd,

Welche Schlüssel gibt es, um das Niederschlagswasser zu bestimmen.

die Kosten für das Niederschlagswasser berechnen sich nach der
Fläche, die beregnet und in die Kanalisiation abgeleitet wird,
also Dach- und befestigte Verkehrsflächen (senkrecht von oben
getrachtet). Die Flächen, wo das Wasser versickern kann,
zählen nicht dazu.

Kann man das Niederschlagswasser auch in den Nebenkosten der Mieter verteilen,

Ja

entsprechend des Frischwasserverbrauchs?

Nein, das hat mit Wasserbezug nichts zu tun. Da eignet sich
eher die Wohnfläche als Maßstab.

Stimmt es, dass Schmutzwasser und Niederschlagswasser insgesamt nicht höher sein können,
als das verbrauchte Frischwasser?

Wie soll das gehen? Frischwasser kommt aus dem Hahn,
Niederschlagswasser vom Himmel.

Gruß Ralf

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Somit wäre das Niederschlagswasser nur ein
zusätzlicher Kostenfaktor, den man den Mietern auch in
Rechnung stellen kann. Da habe ích eben schon anderes gehört.

Hallo,

das bisher Gesagte trifft zu. Insoweit hast Du recht, das
Niederschlagswasser ist nur eine zusätzliche kommunale Quelle,
die neben Frisch- und Abwasser zu zahlen ist.

Grüsse Günter

Hi,

Sicherlich wird die Abwassergebühr aber doch völlig neu berechnet, so daß die Gebühr für das Schmutzwasser geringer als früher ausfallen wird.

Im Mittel sollten sich die Mehrkosten für Regenwasser und die Minderkosten für Schmutzwasser ausgleichen. Für das einzelne Grundstück können sich aber doch größere Unterschiede ergeben.
Das Paradebeispiel ist der Einkaufsmarkt mit großen versiegelten Flächen, aber einem geringen Wasserverbrauch. Dieser wird dann verstärkt zur Kasse gebeten werden.

Gruß Jack

Hallo,

weshalb sollten sich denn die Schmutzwassergebühren senken ? Ich kann hier kein rechtliches Problem - ohnehin kein wirtschaftliches erkennen - dass die Kommune eine Ausgleich schaffen muss.

Grüsse Günter

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Hallo Gerd,
da kann ich dir nur aus eigener Erfahrung berichten. Bei meinem Haus
wurde Abwasser mit etwas über 2,-DM/Kubikmeter berechnet, Regenwasser
auf der Grundlage - Deutscher Wetterdienst, durchschnittliche
Regenmenge der letzten 10 Jahre, bezogen auf die versiegelte Fläche,
also Kubikmeter pro Jahr - mit etwas über 8,-DM/Kubikmeter.
Begründet wird das mit der zusätzlichen Belastung der Kläranlage, die
dadurch in der Kapazität größer ausgelegt sein muss. Und zusätzlich
soll die durch Regenwasser verdünnte Brühe durch die Bakterien nicht
so gut zu klären sein wie eine etwas fettere…
Die Gemeinde hat dann allen bestehenden Eigentümer die Abtrennung der
Regenrohre vom Kanal empfohlen und die Versickerung auf dem eigenen
Grundstück. Wo das nicht ging, Pech gehabt. Neue Baugenehmigungen
wurden dann nur erteilt, wenn eine grundstückeigene Versickerung
nachgewiesen wurde.
Ich habe damals eine Zisterne eingegraben, mit 10 Kubikmeter
Fassungsvermögen. Die war nach einem sommerlichem Gewitterschauer
schon voll.
Gruß
T-Bird

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Hallo,

weshalb sollten sich denn die Schmutzwassergebühren senken ?
Ich kann hier kein rechtliches Problem - ohnehin kein
wirtschaftliches erkennen - dass die Kommune eine Ausgleich
schaffen muss.

Grüsse Günter

Hi,

hier handelt sich es offenbar um die „gesplittete Abwassergebühr“. Nicht daß ich jetzt der große Experte dafür wäre, aber diverse Urteile beziehen sich eben darauf, daß der bisherige Abrechnungsmodus nicht korrekt wäre und eben in Schmutz- und Niederschlagswasser aufgeteilt werden muss.

Falls du mal viel Zeit und Muse hast, kannst du dir mal folgenden Beitrag durchlesen: http://www.bund-nrw.de/files/gesplittete-abwassergeb…
Gruß Jack

Hallo,

Danke. Die Information ist sehr unfassend und man kann hier durchaus den Begründungen zustimmen, dass eine Splittung und auch Anrechnung von Flächenwasser mit Schmutzwasser richtig sein kann. Hier gibt es ohnehin „unklare Strukturen“. Warum - dort wo Flächenwasser erhoben wird, gleichzeitig der Wasserverbrauch für den Garten nicht beim Schmutzwasser angerechnet wird, verschliesst sich meiner Logik. Mir scheint, dass es unlogisch ist, dass einerseits Niederschlagswasser das meinen Garten bewässert berechnet, während mein Trinkwasser, das ich zur Gartrenpflege nutze dann aber nicht angerechnet wird. Diese Problematik ist auch deshalb umstritten, weil die berechneten Durchschnittsmengen eben nicht in der Kanalisation landen, sondern ein Teil, wenn nicht sogar bis zur Hälfte, als Grudnwasser in der Erde versickert.

Derzeit ist es aber so, dass rechtlich das Niederschlagswasser getrennt abgerechnet wird. Ein Urteil, das in höherer Instanz gefällt wurde, gibt es bisher nicht.

Grüsse Günter

hier handelt sich es offenbar um die „gesplittete
Abwassergebühr“. Nicht daß ich jetzt der große Experte dafür
wäre, aber diverse Urteile beziehen sich eben darauf, daß der
bisherige Abrechnungsmodus nicht korrekt wäre und eben in
Schmutz- und Niederschlagswasser aufgeteilt werden
muss.

Falls du mal viel Zeit und Muse hast, kannst du dir mal
folgenden Beitrag durchlesen:
http://www.bund-nrw.de/files/gesplittete-abwassergeb…
Gruß Jack

Hallo Günter,

Hier gibt es ohnehin „unklare Strukturen“.
Warum - dort wo Flächenwasser erhoben wird, gleichzeitig
der Wasserverbrauch für den Garten nicht beim
Schmutzwasser angerechnet wird, verschliesst sich
meiner Logik. Mir scheint, dass es unlogisch ist, dass
einerseits Niederschlagswasser das meinen Garten
bewässert berechnet, während mein Trinkwasser, das ich
zur Gartrenpflege nutze dann aber nicht angerechnet wird.

bei mir war es eindeutig geregelt.

Berechnet wird :

a.) Leitungswasser - und gleiche Menge als Abwasser. (getrennte
Kosten)
Wird jetzt ein Teil für die Gartenbewässerung verwendet, sollte der
Eigentümer mit der Stadtverwaltung / Wasserwerk eine extra für diesen
Zweck vorgesehene Wasseruhr absprechen. Da dieses Wasser die
Kanalisation nicht belastet, wird es auch nicht als Abwasser
berechnet.

b.) Regenwasser, das von Dächern und befestigten Flächen in die
Kanalisation eingeleitet wird. Dieses belastet die Kanalisation und
die Kapazität der Kläranlage. Deshalb wird - je nach Gemeindesatzung

  • dieses Wasser ebenfalls berechnet.
    Einige Gemeinden möchten eine teure Kapazitätserweiterung ihrer
    Kläranlagen vermeiden. Deshalb werden die Gebühren angepasst, damit
    jeder Eigentümer den Ansporn hat, sein Wasser auf dem Grundstück zu
    versickern.
    Andere Gemeinden haben etwas zu gross geplant und kommen jetzt in
    finanzielle Probleme, wenn ihre Bürger das Flächenwasser versickern.
    Die verbieten das eben, damit die Teuros weiter in die Gemeindekasse
    rollen.

Diese Problematik ist auch deshalb umstritten, weil die
berechneten Durchschnittsmengen eben nicht in der
Kanalisation landen, sondern ein Teil, wenn nicht sogar
bis zur Hälfte, als Grudnwasser in der Erde versickert.

Der Deutsche Wetterdienst hat regional wohl sehr genaue
Regenfallmengen, die dann als Grundlage für die Gebühren heran
gezogen werden.
Die versiegelten Flächen werden heute ganz modern einmal jährlich per
Luftbildauswertung qcm-genau vermessen. Jede Änderung der (noch so
versteckten) überbauten Fläche landet spätestens bei der nächsten
Auswertung in der Berechnung. Eine Begehung des Grundstücks - wie
früher - ist dafür nicht mehr notwendig.
Big Brother is watching you!

Grüsse
T-Bird

Hi T-Bird,

Der Deutsche Wetterdienst hat regional wohl sehr genaue Regenfallmengen, die dann als
Grundlage für die Gebühren heran gezogen werden.

Genauigkeit ist hier nicht gefragt, sondern nur das langjährige Maximum, um die Anlagen richtig zu bemessen. Die Gebühren werden nicht nach Niederschlagsmengen festgelegt, sondern nach Wirtschaftlichkeit.

Die versiegelten Flächen werden heute ganz modern einmal jährlich per Luftbildauswertung
qcm-genau vermessen.

Weißt Du da Näheres, wer das macht und mit welchen technischen Mitteln? Die einzigen, die ich ab und an sehe, sind Hubschrauber, aber die knipsen wohl nur, um Luftbilder an Hausbesitzer zu verscherbeln.

Gruß Ralf

Hallo Ralf,

eben habe ich bei den zuständigen Behörden vorgesprochen.

Der Deutsche Wetterdienst hat regional wohl sehr genaue
Regenfallmengen, die dann als Grundlage für die
Gebühren heran gezogen werden.

Genauigkeit ist hier nicht gefragt, sondern nur das langjährige
Maximum, um die Anlagen richtig zu bemessen. Die
Gebühren werden nicht nach Niederschlagsmengen festgelegt,
sondern nach Wirtschaftlichkeit.

Die Gebühren setzen sich zusammen aus Niederschlagsmenge und einem
von der Gemeinde festgesetztem Grundpreis. Also je grösser die
Gebäudefläche, desto mehr Euronen.

Die versiegelten Flächen werden heute ganz modern einmal jährlich
per Luftbildauswertung qcm-genau vermessen.

Weißt Du da Näheres, wer das macht und mit welchen technischen
Mitteln? Die einzigen, die ich ab und an sehe, sind Hubschrauber,
aber die knipsen wohl nur, um Luftbilder an Hausbesitzer zu
verscherbeln.

Nach Rückfrage in meinem Ort wurde mir als Auskunft gegeben :
Die Behörde verlässt sich auf die per Fragebogen gemachten Angaben
der Eigentümer.
(Vermutlich machen sie in besonders auffälligen Einzelfällen auch mal
eine Stichprobe)

Bei meinem Freund, von dem die Angabe mit dem Luftbild stammte,
erfuhr ich von der Stadtverwaltung folgendes:
2003 wurde nach längerer Zeit eine neue Berechnung per
Luftbildauswertung durchgeführt. Details konnte die Sachbearbeiterin
nicht nennen. Vermutlich war der Datenvorlauf aber Computergestützt.
Die gravierenden Änderungen wurden dann per Selbstauskunftsbogen an
die betreffenden Eigentümer geschickt.
Per Luftbild lässt sich nicht erkennen, ob beispielsweise eine
Grundstückfläche, vorher mit Beton o.ä. versiegelt, heute mit
wasserdurchlässigem Belag belegt wurde. Das führt dann zu einer
Minderberechnung. Im umgekehrten Fall natürlich zu einer höheren.
Dieser Aufwand wird in Zukunft zwar häufiger, regelmässig gemacht wie
früher ( hier vor 30 Jahren), aber nicht alle paar Jahre. Genaues ist
aber noch nicht in der Gemeindesatzung festgelegt.
Falls jemand jetzt über die technische Durchführung näheres wissen
will, dann gebe ich ihm per e-mail die Telefonnummer der zuständigen
Stelle. Dort kann er dann selbst die Details weiter recherchieren.
Der Chef war nämlich bis jetzt nicht greifbar.

Gruss
T-Bird

Ich hoffe, das reicht jetzt erst einmal. Sonst muss ich folgenden
Spruch anwenden :smile:)


Fragen Sie ruhig!!
Meine Dienstleistungspreise:
leichte Antworten: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,- €
Antworten, bei denen man denken muß: . . 7,- €
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und, weil es immer öfter vorkommt,
Antworten auf dämliche und
unnötige Fragen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20,- €