Angenommen jemand Mietet eine Wohnung und er legt im Mietvertrag fest, dass die Wohnung mit Küche gemietet wird. Nur leider hat der Vermieter
es versäumt die Küche rechtzeitig zu bestellen.
Und nehmen wir an sie wird eine Woche vor Monatsende installiert.
Desweiteren hätte diese Person mit weiteren kleinen Mängeln zu kämpfen,
kein Schloß am Briefkasten, kein Wasser in der Küche, Tropfende Spülung.
Was würden Sie dieser Person bezüglich Mietkürzung für den Monat raten?
ich rate der Person, den Vermieter über die Mängel zu informieren und ihm Gelegenheit zu geben, selbige zu beseitigen. In diesem Schreiben könnte - muss aber nicht - eine Mietminderung angekündigt werden, wenn die Behebung nicht in einer bestimmten Frist geschieht. Sollte der Vermieter darauf nicht reagieren, dann ist immer noch Zeit für härtere Schritte. Oder möchtest Du das Verhältnis gleich im erstem Monat ruinieren?
Angenommen jemand Mietet eine Wohnung und er legt im
Mietvertrag fest, dass die Wohnung mit Küche gemietet wird.
Nur leider hat der Vermieter
es versäumt die Küche rechtzeitig zu bestellen.
Und nehmen wir an sie wird eine Woche vor Monatsende
installiert.
Desweiteren hätte diese Person mit weiteren kleinen Mängeln zu
kämpfen,
kein Schloß am Briefkasten, kein Wasser in der Küche,
Tropfende Spülung.
Was würden Sie dieser Person bezüglich Mietkürzung für den
Monat raten?
Hallo,
der VM muss schriftlich auf die Mängel hingewiesen werden und es muss schriftlich Aufforderung ergehen, die Mängel zu beseitigen. Die Miete muss auf jeden Fall unter Vorbehalt erklärt werden und es muss - im Gegensatz zu einer weiteren Antwort - schriftlich eine Mietminderung ausdrücklich vorbehalten werden.
Wenn der Mieter wegen der fehlenden Einbauküche Kosten aus der Verpflegung hat, kann er diese Kosten entweder dem VM berechnen oder aber er kann mindestens die ortsübliche Höhe der Einbauküche als Mietminderung geltend machen. Die ortsübliche Miete bei Einbauküchen sind von Mieterverein zu erfahren.
der Vermieter ist informiert worden ist auch mit einer
Mietminderung einverstanden. Mieter und Vermieter können sich
nur nicht über die Höhe einigen?
Wie soll man die EBK von der Miete abziehen?
Hallo,
wenn es sich um eine zweizeilige Einbauküche , ein U oder ein L handelt wird man unter Berücksichtigung der E-Geräte ( E-Herd, Kühlschrank, Gefrierschrank, Geschirrspüler) mindestens 35 EURO ansetzen müssen.
Handelt es sich um eine Billigküche, einzeilig reichen 25 €.