Angenommen, ein Mieter hat in seinem Vertrag eine Markise stehen, die
einige Zeit später nicht mehr funktioniert. Rechtfertigt dies allein
schon eine Mietminderung von 30 Prozent?
Aufgrund dieses Umstandes ist die Wohnung wochenlang fast 40 Grad
warm. Rechtfertigen zu hohe Temperaturen ebenfalls eine
Mietminderung?
eine Mietminderung von 30% bedarf schon eines großen Misstands an der Mietsache.
Zunächst sollte der Vermieter auf den Misstand schriftlich aufmerksam gemacht werden, mit dem Hinweis die Markise doch kurzfristig zu reparieren.
Unterlässt er dies, denke ich käme wenn überhaupt eine Mietminderung in Höhe von 5% in Betracht, da die übermäßige Hitzeentwicklung innerhalb der Wohnung lediglich ein Zustand weniger Tage im Monat/Jahr ist.
Warum nicht gleich 100% ?
Ich kann einen gewissen Zahlungsunwillen gegenüber der Miete ja verstehen, schließlich macht die Miete einen fetten Batzen Geld aus, aber eine Markise und 30%??? Das halte ich für sehr gewagt.
Mehr als die Androhung von 5% halte ich hier für lächerlich.
Wenn man unbedingt Prozesse verlieren will, kann man das natürlich machen.
Gruß Ivo
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bei Aussentemperaturen von teilweise 37 Grad war es leicht möglich, auch bei funktionierender Markise, entsprechende Temperaturen zu bekommen.
Sollte der Mieter tatsächlich um 30 % die Kaltmiete gemindert haben, sollte er so rasch als möglich den Rest von 25 % nachzahlen am Montag nachzahlen. Und selbst 5 % liegen an der Obergrenze.
Grüsse Günter
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