Muß man das?

ch habe folgende frage.
Frau A will aus einer Wohnung nun ausziehen.

Auf dem Parkett sind nun gebrauchsspuren.
Unter anderem 2 Wasserflecken.

Muß sie die nun beseitigen oder ist das, änlich wie bei einem Teppich, ein normaler verschleiß?

Der Vermieter besteht darauf, obwohl so etwas nicht im Vertrag steht.

Hallo,

was viele Mieter nicht wissen:
Die private Haftpflichtversicherung trägt üblicherweise auch Miethaftpflichtschäden. Einfach der Haftpflicht die Wasserflecken melden und diese den Schaden regulieren lassen.

Gruss
Oliver

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Hallo,

Wasserflecken sind keine normalen Gebrauchsspuren, also ist der Mieter ersatzpflichtig.

Der Hinweis mit der privaten Haftpflichtversicherung ist gut. Allerdings übernehmen Versicherungen nicht immer Schäden, die erst beim Auszug gemeldet werden.

Gruß Riegel

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Hallo,

die Wasserflecken gelten als Schaden, nicht als Gebrauchsspuren. In vielen Fällen hat der Mieter eine Haftpflichtversicherung und ist auch gegen Schäden in Mieträumen versichert. Alleridngs gilt auch hier - was immer mehr zur Verweigerung der Zahlung durch die Versicherungen führt - dass ein Wasserschaden sofort und nicht erst bei Auszug mitzuteilen ist.

Der Mieter muss jedoch nicht den gesamten Belag ersetzen oder reparieren lassen. Er muss auch nicht die vollen Kosten für die Reparatur / Schadensbeseitigung tragen sondern nur die anteiligen kosten. Bei Parkett wird von einer üblichen Nutzungsdauern von 15 Jahren ausgegangen. Der VM hat als nur den Anspruch, der noch nicht abgewohnt ist.

Grüsse Günter

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Hallo Günter,

Auf dem Parkett sind nun gebrauchsspuren.
Unter anderem 2 Wasserflecken.

Muß sie die nun beseitigen oder ist das, änlich wie bei einem
Teppich, ein normaler verschleiß?

die Wasserflecken gelten als Schaden, nicht als
Gebrauchsspuren.

wie sieht das denn in folgendem Fall aus: Ein Mieter zieht nach fünf Jahren aus
und der ebenso alte Parkettboden hat einen auffallenden dunklen Fleck, der durch
das Abdecken mit einem sehr ungewöhnlich geformten Teppich entstanden ist. Der
Rest drumherum ist nämlich stark ausgebleicht, wohl weil der Mieter nie einen
Vorhang am Südfenster gehabt hat.
Ist das normaler gebrauch oder ist das Verschulden des Mieters?

Gruß
Bolo2L

Hallo Günter,

Auf dem Parkett sind nun gebrauchsspuren.
Unter anderem 2 Wasserflecken.

Muß sie die nun beseitigen oder ist das, änlich wie bei einem
Teppich, ein normaler verschleiß?

die Wasserflecken gelten als Schaden, nicht als
Gebrauchsspuren.

wie sieht das denn in folgendem Fall aus: Ein Mieter zieht
nach fünf Jahren aus
und der ebenso alte Parkettboden hat einen auffallenden
dunklen Fleck, der durch
das Abdecken mit einem sehr ungewöhnlich geformten Teppich
entstanden ist. Der
Rest drumherum ist nämlich stark ausgebleicht, wohl weil der
Mieter nie einen
Vorhang am Südfenster gehabt hat.
Ist das normaler gebrauch oder ist das Verschulden des
Mieters?

Hallo,

dies zählt zur Abnutzung, denn für Sonneneinwirkungen kann der Mieter nichts und zur Anbringung von Vorhängen ist er nicht verpflichtet. Es sei denn, der VM hat ausdrücklich Vorhänge - wegen des Gesamterscheinungsbildes des Gebäudes - vertraglich mit dem Mieter vereinbart.

Grüsse Günter

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Danke! (owT)