Hallo!
Für ein Mehrfamilienhaus (ETG) muss eine zusätzliche Mülltonne angeschafft werden.
Die Müllgebühren werden über die Mieter abgerechnet, klar.
Aber wer bezahlt die einmaligen Anschaffungskosten der Tonne (30 Euro)? Sind diese Kosten umlagefähig?
Danke!
Gruß
Armin
Hallo!
Für ein Mehrfamilienhaus (ETG) muss eine zusätzliche Mülltonne
angeschafft werden.
Die Müllgebühren werden über die Mieter abgerechnet, klar.
Aber wer bezahlt die einmaligen Anschaffungskosten der Tonne
(30 Euro)? Sind diese Kosten umlagefähig?
Hallo,
Behältnisse, die zur Müllbeseitigung erforderlich sind, sind aus meiner Betrachtung umlagefähig. In § 556 BGB Rd-Nr. 53 Blank/Börstinghaus werden ausdrücklich auch Erfassungsanlagen genannt, über die das Müllvolumen erfassbar ist. Ein Urteil finde ich zwar nicht, aber ich vertrete hier die Aufassung, dass es nicht bei einer einzigen Zahlung in einem Jahr gehen kann, sondern hier mindestens fünf Jahresraten anzusetzen sind, um z.B. nicht ausziehende Miete erheblich zu benachteiligen und einziehende Mieter zu bevorzugen.
Ich hoffe, dass es hier einer der Kollegen gibt, der noch reagiert.
Grüsse Günter
Vielen Dank, Günter, für Deine Antwort! Wenn wir Dich nicht hätten…
Eine Gute Idee übrigens mit der Umlage auf fünf Jahre, daran habe ich noch garnicht gedacht.
Gruß
Armin