Bis wann muss man die Miete abschicken

Hallo ich bin neu ich hoffe ich mache alles richtig.

Mal angenommen ein Mieter hat bisher immer am 3 Werktag die Miete zum Vermieter überwiesen.

Jetzt zieht der Mieter um

Der neue Vermieter mekkert das er seine Miete jetzt zum dritten mal verspätet bekommt.

Mekkert der zu recht oder ist der einfach nur pingelig!

Es reicht doch die miete am 3ten Werktag zu überweisen, per Telebanking.

Die Order wird dann sofort ausgeführt, wann es der Vermieter bekommt ist doch sein

Problem oder irre ich mich,

Vielen Dank wenn einer hier weiss wie das gemeint ist mit dem dritten Werktag.

Uschi.

Hallo Uschi,

der Mieter hat Recht. Der Vermieter ist nicht pingelig, sondern im Unrecht.

Man kann sich natürlich, wenn man will, in netter Weise auf einen anderen Termin einigen. Das Problem für Vermieter ist nämlich: Vorauszahlungen, die er zu leisten hat: Zinsen, Straßengebühren, Grundsteuer und anderes mehr, sind zum Ersten eines Monates fällig. Die Miete kommt aber, wenn man am dritten Werktag zahlt, im Extremfall erst Siebten des Monats an.

Aber dann sollte der Vermieter nicht meckern, sondern das Gespräch suchen.

Gruß
Peter

Hallo,

der Mieter hat Recht. Der Vermieter ist nicht pingelig,
sondern im Unrecht.

Das ist so nicht richtig - in den meisten Standartmietverträgen steht, daß die Miete am 3. eines Monates auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein muß - nicht, daß sie an dem Tag beim Mieter erst abgeschickt wird.

Auch in Zeiten dem Online-Bankings dauert es ein paar Tage (je nach Bank) bis das Geld wirklich dem Konto gutgeschrieben wird).

Der MIETER ist also im Unrecht! Wobei - natürlich - im Einzelfall das gilt, was im Mietvertrag vereinbart ist… also nachlesen…

Wendy

Hallo ich bin neu ich hoffe ich mache alles richtig.

Mal angenommen ein Mieter hat bisher immer am 3 Werktag die
Miete zum Vermieter überwiesen.

Jetzt zieht der Mieter um

Der neue Vermieter mekkert das er seine Miete jetzt zum
dritten mal verspätet bekommt.

Mekkert der zu recht oder ist der einfach nur pingelig!

Es reicht doch die miete am 3ten Werktag zu überweisen, per
Telebanking.

Die Order wird dann sofort ausgeführt, wann es der Vermieter
bekommt ist doch sein

Problem oder irre ich mich,

Vielen Dank wenn einer hier weiss wie das gemeint ist mit dem
dritten Werktag.

Hallo Uschi,

die Miete ist jeweils bis zum 3. eines Monats zu zahlen. Der 3. ist nicht der Tag, an dem der Mieter zahlen muss ( ausser er zahlt bar ) sondern es ist der Tag, an dem die Miete auf dem Konto eingegangen sein muss. Wer also z.B. mit unterschiedlichen Banksystemen oder Annahmeschluss für Belegbearbeitungen ( wenn kein DA eingerichtet ist ) zu tun hat und weiss, dass Überweisungen bis zu vier Tage dauern, muss seine Miete dann bereits am 28. oder 29. überweisen, damit sie am 3. auf dem Konto ist.

Verspäteter Geldeingang ist im Übrigen ein Grund für eine Abmahnung, im Wiederholungsfall ein Grund für die Kündigung. Verspäteter Geldeingang erlaubt einem VM aber auch einen Anwalt bereits am 4. des Monats zu beauftragen und der Mieter trägt- auch wenn er in der Zwischenzeit gezahlt hat - die Anwaltskosten. Denn nach dem 3. befindet sich der Mieter in Verzug.

Grüsse Günter

Hallo Wendy,

Das ist so nicht richtig -

hier ein Auszug aus dem gültigen Mietrecht:

http://www.rechtbekommen.de/miete/miete.html

Bitte beachte am Ende besonders:

Die Miete ist nicht am 3. des Monats fällig, sondern am 3. Werktag.

Die Miete muss an besagtem Tag nicht auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein, sondern gezahlt werden.

in den meisten Standartmietverträgen steht, daß die Miete am 3. eines Monates
auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein muß - nicht, daß sie an dem Tag
beim Mieter erst abgeschickt wird.

In allen Standardmietverträgen, die ich kenne, auch die, die noch aus Zeiten des alten Mietrechts stammen, steht es so, sie es im Gesetz steht.

im Einzelfall das gilt, was im Mietvertrag vereinbart ist…

Auch das trifft nicht zu: Es gilt das gültige Mietrecht. Anderslautende Vereinbarungen sind unwirksam.

Gruß
Peter

Hallo Günter,

ich habe gerade hier etwas tiefer in meiner Antwort an Wendy etwas anderes gesagt als du - mit Berufung auf das gültige Mietrecht.

Gruß
Peter

Hallo Peter,

du meinst sicher den Punkt:

„Mietzahlung
Die Miete muss jetzt am Anfang des Monats, spätestens bis zum 3. Werktag gezahlt werden.“

Du interpretierst die Aussage falsch.

Gezahlt ist erst bei Zahlungseingang auf dem Konto des Vermieters.
Wenn der VM sein Konto nicht bei der gleichen Bank hat, dürfte die Mietzahlung regelmäßig zu spät ankommen.

Ich persönlich überweise die Zahlung grundsätzlich am 1. per Dauerauftrag, denn da abgeschicktes Geld sollte zu 99% pünktlich ankommen.

Gruß Ivo

Stimmt!
Hallo Ivo,

Gezahlt ist erst bei Zahlungseingang auf dem Konto des Vermieters.

ich habe das inzwischen recherchiert: Stimmt! Entscheidend ist nicht der Zahlungsausgang, sondern der Eingang. Das war m. W. früher anders.

Aber dass man bis zum „3. Werktag“, und nicht zum 3. des Monats zahlen muss, ist nicht interpretierbar. Das bezieht sich auf

BGB § 556b
Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.

Gruß
Peter

Hallo Peter,

Gezahlt ist erst bei Zahlungseingang auf dem Konto des Vermieters.

ich habe das inzwischen recherchiert: Stimmt! Entscheidend ist
nicht der Zahlungsausgang, sondern der Eingang. Das war m. W.
früher anders.

Nein, es war schon immer so. Die Miete hatte bis zum 3. Werktag auf dem Konto zu sein. Im Übrigen gilt der Samstag nicht mehr als Sonnabend sondern im Sinne des BGH als Werktag.

Grüsse Günter

Hallo Peter,

Das ist so nicht richtig -

hier ein Auszug aus dem gültigen Mietrecht:

http://www.rechtbekommen.de/miete/miete.html

Bitte beachte am Ende besonders:

Die Miete ist nicht am 3. des Monats fällig, sondern am 3.
Werktag.

korrekt, ahe ich selbst auch nicht richtig dargestellt. Allerdings weise ich noch daraufhin, dass der BGH entschieden hat, dass der Samstag, der bislang als Sonnabend nicht als Werktag gerechnet wurde nunmehr als Werktag zu rechnen ist.

Die Miete muss an besagtem Tag nicht auf dem Konto des
Vermieters eingegangen sein, sondern gezahlt werden.

Nein, das Geld muss an diesem Tag beim Vermieter sein, alles anderes ist eine verspätete Zahlung. Nach § 556 b Abs. 1 heisst es klar „…spätestens bis zum dritten Werktag…“.

in den meisten Standartmietverträgen steht, daß die Miete am 3. eines Monates
auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein muß - nicht, daß sie an dem Tag
beim Mieter erst abgeschickt wird.

In allen Standardmietverträgen, die ich kenne, auch die, die
noch aus Zeiten des alten Mietrechts stammen, steht es so, sie
es im Gesetz steht.

Es gibt keinen Standart-Mietvertrag sondern es gibt derzeit mit Ausnahmen rd. 35 Formularmietverträge, die in etwa gleich oder ähnlich bundesweit vertrieben werden.

im Einzelfall das gilt, was im Mietvertrag vereinbart ist…

Auch das trifft nicht zu: Es gilt das gültige Mietrecht.
Anderslautende Vereinbarungen sind unwirksam.

Dies ist so nicht richtig. Es kann zwichen Mieter und Vermieter jederzeit ein anderer Zahlungstermin festgelegt werden, sogar ein nachschüssiger Termin kann vereinbart werden - was heisst, der Mieter zahlt erst am Monatsende. § 556 b Abs.2 Satz 3 ist nicht auf den Zeitpunkt der Mietzahlung auszulegen sondern auf den Fall der Aufrechnung mit Mietminderungen und aus anderen Forderungen.

Grüsse Günter

Hallo Günter,

Es gibt keinen Standart-Mietvertrag sondern es gibt derzeit mit Ausnahmen
rd. 35 Formularmietverträge, die in etwa gleich oder ähnlich bundesweit vertrieben werden.

dass das soviele sind, hätte ich nicht gedacht. Aber unter einem Standardvertrag verstehe ich halt einen, den man fertig kaufen kann, der nicht individuell auf die Situation oder Interessen des Vermieter abgestimmt wurde.

Auch das trifft nicht zu: Es gilt das gültige Mietrecht.
Anderslautende Vereinbarungen sind unwirksam.

Dies ist so nicht richtig. Es kann zwichen Mieter und Vermieter jederzeit ein
anderer Zahlungstermin festgelegt werden, sogar ein nachschüssiger Termin

Gegen Veränderungen zu seinem Vorteil wird natürlich kein Mieter etwas einzuwenden haben. Aber verschlechtern kann der Vermieter sie nicht. Nutzt er Unwissen des Mieters in dieser Richtung aus, ist die Vereinbarung im Konfliktfall unwirksam und greift das Gesetz.

Wäre das anders, wäre ja der ganze Mieterschutz eine Farce.

Gruß
Peter

Hallo Peter,

meien Antwort mag Dich entsetzen. Aber das neue Mietrecht ist eine Farce. Was nützt ein Recht, wenn nacheinander wenige Monate und wenige Jahre nach Auflage des Gesetzes wesentliche Voraussetzungen verändert oder gar in vielen Fällen zum Nachteil der Mieter ausgehen. Der wohl weitreichende Vorteil ist die Kündigungsfrist.

Was nützen Verträgen, wenn die Politik durch Rechtsänderungen statt Rechtsfrieden Rechtsstreit produziert ?

Es gibt keinen Standart-Mietvertrag sondern es gibt derzeit mit Ausnahmen
rd. 35 Formularmietverträge, die in etwa gleich oder ähnlich bundesweit vertrieben werden.

dass das soviele sind, hätte ich nicht gedacht. Aber unter
einem Standardvertrag verstehe ich halt einen, den man fertig
kaufen kann, der nicht individuell auf die Situation oder
Interessen des Vermieter abgestimmt wurde.

ja, aber da ist ja keiner gleich und oftmals sind einige sogar auch noch auf dem alten Stand. Verträge mit Druckdatum - meist links unten oder an der Seite des Vertrages oder auf dem letzten Blatt - vor dem 04/2005 entsprechen kaum - insbesondere bei Schönheitsreparaturen den Anforderungen.

Auch das trifft nicht zu: Es gilt das gültige Mietrecht.
Anderslautende Vereinbarungen sind unwirksam.

Dies ist so nicht richtig. Es kann zwichen Mieter und Vermieter jederzeit ein
anderer Zahlungstermin festgelegt werden, sogar ein nachschüssiger Termin

Gegen Veränderungen zu seinem Vorteil wird natürlich kein
Mieter etwas einzuwenden haben. Aber verschlechtern kann der
Vermieter sie nicht. Nutzt er Unwissen des Mieters in dieser
Richtung aus, ist die Vereinbarung im Konfliktfall unwirksam
und greift das Gesetz.

Kommt auf den Einzelfall und die Art und den Wortlaut der Vereinbarung an.

Wäre das anders, wäre ja der ganze Mieterschutz eine Farce.

siehe Eingangsbemerkung

Grüsse Günter

es ist also korrekt bis zum 3Werktag abgeschickt
Ich hoffe es ist korrekt
also das Geld müsste vom Mieter bis zum 3Werktag abgeschikt worden sein.
Ich hatte nicht geahnt wie Kompliziert das ganze ist.

Danke an alle.

Uschi

Hallo Uschi,

wenn ich den Thread jetzt richtig verstanden habe, liegst du falsch.
Das Geld muß bis zum 3. Werktag auf dem Konto der Vermieters eingegangen sein.

Gruß
Newwonder

Hi, Newwonder und alle anderen!
Der Vermieter soll zufrieden sein, wenn er überhaupt Miete bekommt. Notfalls muss er bis zum Monatsende warten, wie auch Arbeiter auf ihr Geld bis zum Monatsende warten müssen. Ich kenne z. B. eine Zeitarbeitsfirma, die nicht mal am 1. zahlt, sondern sich zwei Wochen Zeit lässt. Das bedeutet für den ausgebeuteten Arbeiter, dass er sechs Wochen lang auf das Geld warten muss, das er an einem 1. eines Monats verdient hatte. Und dann will der Vermieter schon im Voraus das Geld haben, obwohl der Mieter die Wohnung noch gar nicht bewohnt.
FJ Benedikt

Ich hoffe es ist korrekt
also das Geld müsste vom Mieter bis zum 3Werktag abgeschikt
worden sein.
Ich hatte nicht geahnt wie Kompliziert das ganze ist.

Hallo Uschi,

es heisst, dass die Miete bis zum 3. Werktag des Monats bezahlt sein muss. Bezahlt sein bedeutet, der VM muss in Besitz des Geldes sein. Bei einer Überweisung muss das Geld also am 3. Werktag auf dem Konto sein.

Grüsse Günter

Hallo Uschi,

wenn ich den Thread jetzt richtig verstanden habe, liegst du falsch.
Das Geld muß bis zum 3. Werktag auf dem Konto der Vermieters eingegangen sein.

„Eingegangen sein“ ist richtig.

Aber eben erst am 3. Werktag. Nicht, wie in mehreren Beiträgen behauptet, am 3. des Monats. Das ist, vor allem wenn es über das Wochenende geht, ein erheblicher Unterschied.

Gruß
Peter

Danke das ist eindeutig
Bei unserem alten Vermieter war das nie ein Problem, der Neue schien mir einfach nur pingelig und dann war das hier so umstritten
Wenn der Vermieter Recht hat hat er eben recht
Danke an alle

Uschi

Hi Benedikt,

willst du mein neuer Vermieter sein???

*SCNR*

Grüße
Mareike

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

leider sind die wenigsten Vermieter Großkapitalisten - die Bank bucht da auch schnell die Kosten ab!

Und im übrigen hinkt Dein Vergleich:

Lohn am Ende des Monats - ja - denn erst dann hast Du die volle Leistung erbracht für den Monat.

Miete am Anfang des Monats: Ja - denn ab da hast Du die volle Nutzung der Wohnung.

Grüße

Wendy