Angenommen, ein Mieter verursacht nachts durch Abspielen von Musik Lärm, durch den sich ein anderer so gestört fühlt, dass er Probleme hat einzuschlafen. Der Vermieter wurde bereits informiert und einmal wurde auch die Polizei gerufen. Viel geändert hat sich seitdem aber nicht.
Mit dem Verursacher kann man nicht reden, weil der einem die kalte, gleichgültige Schulter zeigt. Was kann man in dem Fall noch tun… außer auszuziehen?
Hallo erstmal,
man könnte eifrig immer wieder mal den Trachtenverein Grün-Weiß antreten lassen. Irgendwann, wirds denen auch zu bunt ständig vorbei zu schauen und nehmen dem Rowdie die lärmende Sache einfach weg. Am Ende des Schuljahres darf er sich die Sache dann beim Rektor abholen. 
Gruß,
k@@rsten
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Attest besorgen von einem Arzt zum Nachweis, wie sehr gesundheitlich beeinträchtigend die Störung ist.
Einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen. Hierfür braucht es die schriftliche Bestätigung von Zeugen (Vermieter, Polizei) und evtl. die Vorlage des Attestes.
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Ist die Haupt-Stromsicherung fuer die Wohnung frei zugeaenglich ? 
(koennte aber eher zur Eskalation fuehren)
Gruss
G