Hallo, all ihr lieben Wissenden,
eine Frage rein aus Interesse: kann ein Vermieter die Kaution auch als „Absicherung“ für noch fällige Nebenkosten zurückhalten?
Ein wunderschönes Wochenende
Anja
Hi Anja,
kann ein Vermieter die Kaution auch als „Absicherung“ für noch fällige Nebenkosten zurückhalten?
das ist sogar die Regel: Mieter zieht mitten im Jahr aus, Nebenkostenabrechnung ist in weiter Ferne. In solchen Fällen wird soviel von der Kaution einbehalten, wie sich an Nebenkostennachzahlunmg abschätzen lässt.
Gruß Ralf
Hallo, all ihr lieben Wissenden,
eine Frage rein aus Interesse: kann ein Vermieter die Kaution
auch als „Absicherung“ für noch fällige Nebenkosten
zurückhalten?
Ein wunderschönes Wochenende
Hallo,
ja kann er, er wird dies mit einen Zurückbehaltungsrecht wegen „zu erwartenden Betriebskostennachforderungen“ begründen.
Hierbei ist aber immer zu klären, wenn die Vorauszahlungen angemessen sind, der Auszugtermin entsprechend liegt z.B. im Sommer, dass der Mieter auf Antrag sich einen Teil der Kaution auszahlen lassen kann.
Grüsse Günter