Neues Schuldrecht & Nebenkostenabrechnung

Hallo,
wie kann man den Zusammenhang von neuem Schuldrecht und den Verjährungsfristen von Nebenkostenabrechnungen verstehen, bzw. wie kann man das neue Schuldrecht bei strittigen Abrechnungen ( Abrechnungszeitraum 01.07.'00 - 30.06.01,Auszug 03/02, Erhalt der Abrechnung am 18.06.2005)zur Anwendung kommen lassen?
Danke für eure Tipps
Liebe Grüße
Anja

Hallo,
wie kann man den Zusammenhang von neuem Schuldrecht und den
Verjährungsfristen von Nebenkostenabrechnungen verstehen, bzw.
wie kann man das neue Schuldrecht bei strittigen Abrechnungen
( Abrechnungszeitraum 01.07.'00 - 30.06.01,Auszug 03/02,
Erhalt der Abrechnung am 18.06.2005)zur Anwendung kommen
lassen?
Danke für eure Tipps

Hallo,

hier ist die „Einrede der Verjährung“ zu erklären. Also den VM anschreiben und ihm erklären, dass gegen die Nachforderung die „Einrede der Verjährung“ erklärt wird. Für den Beginn der Verjährung gilt hier der 01.01.2002. Die Verjährung beträgt drei Jahre. Die Forderung ist seit dem 31.12.2004 verjährt.

Grüsse Günter