mal angenommen im Februar 2002 hat jemand einen Darlehensvertrag mit 10 Jahren Zinsfestschreibung abgeschlossen. Zu der Zeit wurde eine sehr geringe Darlehenstilgung vereinbart.
Als man sich nun entschiede im Juli letzten Jahres die Bank bezüglich einer höheren monatlichen Tilgung anzuschreiben, so verlangte diese eine Vorfälligkeitsentschädigung i.H.v. 1.392,00 Euro.
Jetzt wurde dieser Jemand darauf aufmerksam gemacht, dass die Bank diese Gebühr möglicherweise unrechtmäßig verlangt hat, da der Zinssatz und die Bindungsjahre unverändert blieben.
Könnte es sein, dass die Bank zu Unrecht diese Gebühren verlangt hat? Wenn ja, könnte man nach einem Jahr diese Gebühr zurückverlangen?
Hallo,
bin nur ein Laie, aber ich würde an Deiner Stelle erstmal im Kreditvertrag schauen, was dort zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung steht. Ansonsten würde ich mich evtl. an die Verbraucherzentrale wenden und die Sache dort prüfen lassen.
ich kann mich meinen Vorrednern nicht anschliessen und finde es schon merkwürdig das man den Gang zu Verbraucherschützern oder dem BaFin empfiehlt statt dem Gang zum Taschenrechner mit dem man nachrechnen kann warum die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung dafür haben will.
Durch eine höhere Tilgung verringert sich auch die Zinsbetrag schneller da das zugrundeliegende Darlehen ja weniger wird.
Beispiel:
Darlehen von 100.000 Euro zu 5% Zins bei 1% Tilgung auf 10 Jahre:
Zinsen: ca. 47.000,- Euro
Tilgung: ca. 13.000,- Euro
Darlehen von 100.000 Euro zu 5% Zins bei 1,5% Tilgung auf 10 Jahre:
Zinsen: ca. 45.500,- Euro
Tilgung: ca. 19.400,- Euro
Wie du siehst kannst du bei dem Beispiel ca. 1500,- Euro Zinsen sparen nur durch die Änderung der Tilgung. Aber was du sparen kannst, verdient die Bank weniger an Zinsen. Und da du ja einen Vertrag mit der Bank geschlossen hast, kannst du den nicht einseitig ändern, schon gar nicht zu deinen Gunsten.
Daher verlangt die Bank zu recht eine Entschädigung für die entgangenen Zinsen bei einer Vertragsänderung.