Angenommen ein Mieter bezahlt seit mehreren Monaten keine Miete. Die Kündigung des Mietverhältnisses wurde rechtskräftig ausgestellt. Welche Möglichkeiten hätte der Vermieter, wenn der Mieter seit einiger Zeit sich nicht mehr in der Wohnung aufhält, seine Möbel etc. noch dort stehen und sich auf die Aufforderung zur herausgabe der Schlüssel weigert dies zu tun und er aber ohnehin nicht mehr erreichbar ist.
Was wäre zu tun, wenn durch diesen Sachverhalt die Existenz einer jungen Familie gefährdet ist(Dauer und Kosten einer Räumungsklage zu hoch). Bzw. die Wohnung eben als Eigenbedarf benötigt wird ?
Tom, leider kommt das in der Praxis sehr häufig vor. Aber ich kann nur bestätigen: nur eine Räumungsklage hilft. Dann bekommst Du einen Titel, mit diesem Titel beauftragst Du den Gerichtsvollzieher. Dieser kann auf den Vorschuss für Speditionskosten verzichten, wenn die Wohnung leer ist oder Du Vermieterpfandrecht geltend machst. Wenn Du keinen Wohnungsschlüssel hast, kommt der GVZ zum Räumungstermin mit einem Schlosser - den und die GVZ-Kosten müsstest Du leider auch zahlen. . Hilft leider alles nichts. Alles Gute! Eva