Räumungsklage (generell)

Man nehme an, man als Vermieter hätte über einen Anwalt Räumungsklage beim Amtsgericht eingereicht, was passiert danach?
Mieter werden benachrichtigt oder deren Anwalt? In welchem Zeitraum nach einreichen der Klage?
Wer entscheidet ob stattgegeben wird oder nicht?
Immer eine Gerichtsverhandlung?

winke Heike

Hallo erstmal,

Man nehme an, man als Vermieter hätte über einen Anwalt
Räumungsklage beim Amtsgericht eingereicht, was passiert
danach?

Sollte eigentlich der Kollege seiner Mandantschaft erklären, dafür ist er da und wird er auch bezahlt :wink: SCNR

Mieter werden benachrichtigt oder deren Anwalt? In welchem
Zeitraum nach einreichen der Klage?

Ist außergerichtlich und vom Kollegen dann auch in der Klage bereits ein Anwalt benannt, geht die Klage direkt gegen EB an den, sonst direkt per ZU an den Beklagten. Zeitraum hängt vom Gericht ab, es vergehen aber immer einige Wochen.

Wer entscheidet ob stattgegeben wird oder nicht?

Der nach Geschäftsverteilungsplan zuständige Richter.

Immer eine Gerichtsverhandlung?

Jein, gerade bei Räumungsklagen hat man es oft mit Leuten zu tun, die sich auf die Klage gar nicht rühren. Typischerweise beantragt ein Anwalt in der Klage daher vorsichtshalber für diesen Fall gleich den Erlass eines Versäumnisurteils im schriftlichen Verfahren. D.h. es findet selbstverständlich schon ein Verfahren statt, aber eben ohne mündliche Verhandlung. Rein praktisch sieht es dann so aus, dass der Richter nach Fristablauf die Akte wieder auf den Tisch bekommt, feststellt, dass die Klage ordnungsgemäß zugestellt worden ist und keine fristgemäße Klageerwiderung eingegangen ist. Aufgrund des entsprechenden Antrags erlässt er dann das Versäumnisurteil. Das wird wieder zugestellt, es gibt dann eine 2. Chance für den Beklagten, sich jetzt doch noch zu rühren und passiert wieder nichts, wird das Versäumnisurteil rechtskräftig.

Erwidert der Beklagte rechtzeitig, kommt es zur mündlichen Verhandlung, ggf. mit Beweisaufnahme und dann zum Urteil.

Hat man die vollstreckbare Ausfertigung der hoffentlich günstigen Urteils in Händen, schickt man es gleich wieder zurück an das Gericht (diesmal an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle) und lässt es vollstrecken. Bevor der GV sich allerdings hierzu auf den Weg macht, wird er erstmal einen satten Vorschuss verlangen.

Gruß vom Wiz

Hat man die vollstreckbare Ausfertigung der hoffentlich
günstigen Urteils in Händen, schickt man es gleich wieder
zurück an das Gericht (diesmal an die
Gerichtsvollzieherverteilerstelle) und lässt es vollstrecken.
Bevor der GV sich allerdings hierzu auf den Weg macht, wird er
erstmal einen satten Vorschuss verlangen.
Gruß vom Wiz

Hallo Jörg,
wenn die Räumungsklage nur auf Lügen, Verleumdungen, vorsätzlichen Abrechnungsbetrügereien auf Seiten des Vermieters begründet ist, wird die Klage hoffentlich abgewiesen werden. Der Mieter hat nur seine Rechte wahrgenommen: Mietminderungen, Rückbehaltungsrecht, Aufrechnung.
FJ Benedikt

Bevor der GV sich allerdings hierzu auf den Weg macht, wird er
erstmal einen satten Vorschuss verlangen.

Ja, der Vorschuss wird für die Spedition benötigt, die der GV beauftragen muss. Aus beruflicher Erfahrung deshalb den Rat: Solange man sich noch ohne GV über den Räumungstermin und -ablauf einigen kann, dies wenn irgend möglich tun. Sonst wird’s teuer, denn als Vermieter kommst Du erst einmal für alle Kosten auf - die mußt Du Dir dann erst wieder beim Mieter holen. Meist ist aber nix zu holen…