Hallo an alle
Wir nehmen mal an, eine Freundin hätte ein Problem.
Sie hätte eine Wohnung gemietet, in einem Zweifamilienhaus.
Die andere Wohnung hätte Ihre Eltern schon länger gemietet.
Sie hätten beide im Juli die Miete nicht pünklich gezahlt, die Eltern nicht und die Tochter (Freundin) auch nicht.
Die Freundin müsste auch die Kautionsrate zahlen.
Beide Parteien bekommen eine Mahnung
Die Eltern
Androhung der Kündigung wegen bereits zweimalig nicht pünklich gezahlter Miete im Januar und März. Mit einer Zahlungsfrist von 7Tagen wegen Nichtzahlen der Miete Juli.
Die Freundin (Tochter) eine Mahnung wegen Nichtzahlen der Kaution und der Miete für Juli.
Beide Parteien hätten dann gemeinsam 800 Euro als Einmalzahlung in Bar eingezahlt auf das Konto der Vermieter.
Die Eltern sollten lt Mahnung zahlen 397.50 Euro Miete + 5 Euro Mahnkosten
Die Tochter sollte zahlen 397.50 Euro Miete + 320 Euro Kaution + 5 Euro Mahnkosten.
Insgesamt also bei Anrechnung der 800 Euro die Kaution nicht gezahlt und 5Euro Mahnkosten auch nicht.
Jetzt im August bleiben Beide Parteen die Miete wieder schuldig auch die Kaution. Die könnten einfach nicht bezahlen weil die kein Geld auf dem Konto haben.
Frage kann der Vermieter der Freundin „fristlos Kündigen“ in dem er einfach behauptet sie hätte bei der Zahlung keine Zweckbestimmung getroffen, er habe daher die 800 Euro verteilt auf die Betriebskosten, Kosten, Zinsen und die Miete verteilen können.
So ergäbe sich folgende Rechnung
Die Eltern 402.50 Euro gezahlt für Juli
Die Restsumme habe Sie selbst (die Freundin) gezahlt 397.50
Dies verteilt der Vermieter so in dem Kündigungschreiben
5 Euro Mahnkosten
315.00 Euro Kaution
77.50 Nebenkosten
insgesamt 397.50
Die Miete in Höhe von 320 Euro sowie die Restkaution von 5 Euro sei für den Monat Juli noch zu zahlen.
Für den Monat August sei die Miete und die fällige 3te Kautionsrate nicht eingezahlt worden, deshalb spreche er die Fristlose Kündigung aus, wegen Rückstand der Mietzahlungen über mehr als 2 Monatsmieten sowie nichtzahlen der dritten Kautionsrate sowie wegen Nichtzahlen der Restsumme der 2ten Kautionszahlungsrate in Höhe von 5 Euro.
Hilfsweise und ausdrücklich hilfsweise kündige er wegen der vorgenannten Gründe, aber auch wegen mehrfacher nicht fristgerechter Zahlungen der Miete sowie der nicht Zahlung der Kautionsraten auch fristgerecht zum 30.11.05
Jetzt hat er noch geschrieben das man widersprechen kann bis 1 Monat vor Fristablauf
Jetzt die Frage darf er das? Fristlos kündigen`?
Sie hat nur die Kautionsrate nicht gezahlt. die Miete für Juli kann er doch nicht einfach so auf die Kaution abstellen oder
Unten habe ich die fiktive Passage aus dem Mietvertrag abgeschrieben, die wäre in beiden Mietverträgen Eltern/Freundin gleich, das hat damit wohl Formularcharakter obwohl die Vertrage sonst unterschiedlich ausgedruckt sind, ist sowas überhaupt erlaubt?
Danke schon mal an alle für das Hilfeangebot
Christa
Abgeschrieben aus den fiktiven Mietvertrag
1 Aus mehrfach nicht termingerechter Leistung kann der Mieter kein Recht auf verspätete Mietzahlung herleiten. Verspätete Zahlungen berechtigen den Vermieter, Mahngebühren und Verzugszinsen zu erheben und das Mietverhältnis gegebenenfalls auch fristlos zu kündigen, falls der Mieter den Zahlungsverzug zu vertreten hat.
2. Alle Zahlungen des Mieters kann der Vermieter nach seiner Wahl auf Betriebskosten, Kosten etwaiger Rechtsverfolgung einschließlich Mahnkosten und Verzugszinsen, Mietrückstände und laufende Miete anrechnen, wenn nicht der Mieter im Einzelfall eine wirksame Zweckbestimmung trifft.
3. Schuldet der Mieter außer einer Hauptleistung (z. B. Miete, Aufwendungs-, Schadensersatz oder anderes) Zinsen und Kosten, so ist seine Tilgungsbestimmung nur wirksam, wenn die Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zins und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet wird. Bestimmt der Mieter eine andere Anrechnung, so kann der Vermieter die Annahme der Leistung ablehnen.
4. Die erste Mietzahlung ist abweichend von Punkt. 1., spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns also zum vereinbarten Zeitpunkt der Schlüsselübergabe fällig und an den Vermieter zu zahlen.