Mietwohnung, darf das ?

Hallo,

in einer 52 Quadratmeter Wohnung BJ 1972 befinden sich im Wohnzimmer insgesamt 3 Steckdosen (eine davon ist beim Ausstecken eines Gerätes von der Wand gerissen) und eine ist an der Haustüre wo man auch nicht wirklich was einstecken kann, da man sich sonst die Türe zukabelt.
Das heist 2 Steckdosen für Fernseher, Lampen, Stereo-Anlage etc. pp.
Im Schlafzimmer dagegen, welches wesentlich kleiner ist, als das Wohnzimmer, befinden sich 6 Steckdosen, wovon jedoch keine einzige funktioniert (kein Strom). Es gibt auch keine Kabel für eine Deckenleuchte im Schlafzimmer. D.h. Dunkelkammer.

Außerdem wurde das Badezimmer nie saniert oder renoviert. Es befinden sich immenoch die alte Toilette / Waschbecken im Bad. Außerdem gibt es nur eine Duschwanne. Man muss also mit Vorhang duschen welcher beim duschen ständig an einem klebt.

Die Heizung ist nicht richtig montiert. Beim saubermachen fiel diese um und das Heizungsrohr ist gebogen.

Kann man vom Vermieter verlangen das diese Mängel behoben bzw. erneuert werden ?

Eine Frage vorab: Wie lange wohnst Du denn schon in der Wohnung?

Ist es vielleicht so, dass Du in eine billige und renovierungsbedürftige Wohnung eingezogen bist und nun die Beseitigung aller Mängel verlangst?

Hallo,

also das war so… bin 2x zur Besichtigung in der Wohnung gewesen. Und beide male war diese noch vom Vormieter bewohnt.
Der MIetvertrag wurde zum 01.08. aufgesetzt.
Eine Wohnungsübergabe erfolgte bis heute noch nicht und der Vormieter hat immernoch ein paar Wohnungsschlüssel.
Defekte Dinge in der Wohnung hab ich erst gesehen, als ich die Schlüssel am 01.08. hatte und die Wohnung leer war. Da war der Mietvertrag ja schon längst unterschrieben.

Hallo,

in einer 52 Quadratmeter Wohnung BJ 1972 befinden sich im
Wohnzimmer insgesamt 3 Steckdosen (eine davon ist beim
Ausstecken eines Gerätes von der Wand gerissen) und eine ist
an der Haustüre wo man auch nicht wirklich was einstecken
kann, da man sich sonst die Türe zukabelt.
Das heist 2 Steckdosen für Fernseher, Lampen, Stereo-Anlage
etc. pp.

das kann man sich ja vor dem Unterschreiben des Mietvertrags überlegen.

Im Schlafzimmer dagegen, welches wesentlich kleiner ist, als
das Wohnzimmer, befinden sich 6 Steckdosen, wovon jedoch keine
einzige funktioniert (kein Strom).

ich denke, der zukünftige Mieter kann davon ausgehen, dass vorhandene Steckdosen funktionieren, wenn nicht gegenteiliges gesagt wird.

Außerdem wurde das Badezimmer nie saniert oder renoviert. Es
befinden sich immenoch die alte Toilette / Waschbecken im Bad.
Außerdem gibt es nur eine Duschwanne. Man muss also mit
Vorhang duschen welcher beim duschen ständig an einem klebt.

das war doch wohl bei der Besichtigung schon so.

Gruß, Niels

Hallo,

die Mieterin muss sofort den VM auffordern die Mängel zu beseitigen. Hierzu ist ein Termin ( eine Woche ) zu setzen. Soweit Steckdosen fehlen hat die Mieterin jedoch keinen Anspruch, denn über die Menge der Steckdosen hätte sie sich vorher erkundigen mssen. Allerdings stellt sich hier auch die Frage, ob diese Räume überhaupt als Wohnräume vermietet werden dürfen. Nach der Darstellung ist hier eher von einem Eigenbau des VM auszugehen.

Grüsse Günter

in einer 52 Quadratmeter Wohnung BJ 1972 befinden sich im
Wohnzimmer insgesamt 3 Steckdosen (eine davon ist beim
Ausstecken eines Gerätes von der Wand gerissen) und eine ist
an der Haustüre wo man auch nicht wirklich was einstecken
kann, da man sich sonst die Türe zukabelt.
Das heist 2 Steckdosen für Fernseher, Lampen, Stereo-Anlage
etc. pp.
Im Schlafzimmer dagegen, welches wesentlich kleiner ist, als
das Wohnzimmer, befinden sich 6 Steckdosen, wovon jedoch keine
einzige funktioniert (kein Strom). Es gibt auch keine Kabel
für eine Deckenleuchte im Schlafzimmer. D.h. Dunkelkammer.

Außerdem wurde das Badezimmer nie saniert oder renoviert. Es
befinden sich immenoch die alte Toilette / Waschbecken im Bad.
Außerdem gibt es nur eine Duschwanne. Man muss also mit
Vorhang duschen welcher beim duschen ständig an einem klebt.

Die Heizung ist nicht richtig montiert. Beim saubermachen fiel
diese um und das Heizungsrohr ist gebogen.

Kann man vom Vermieter verlangen das diese Mängel behoben bzw.
erneuert werden ?

Also, knapp verkürzt lässt sich sagen, dass die Wohnung so wie zuvor besichtigt angemietet ist.

Viele der Mängel (z.B. der schlechte Zustand der Räume) waren ganz offensichtlich schon bei der Besichtigung vorhanden, warum sollte der VM jetzt eine Sanierung vornehmen?

Echte Defekte aber, die die vertragsgemäße Benutzung der Wohnung ganz oder teilweise verhindern, sind natürlich zu beseitigen. Dies gilt ganz besonders für die Steckdosen und andere technische Mängel.

Der Grundsatz aber bleibt: Gemietet wie gesehen.

Hallo,

kann wohl nicht ganz richtig sein. Denn der Mieter - was allerdings immer wieder vorkommt und dem Praktiker, der diese Probleme lösen soll, nur Kopfschütteln bereitet - hat die Wohnung in vermietetem Zustand besichtigt. Selbstverständlich hätte er keinen Mietvertrag unterschrieben sollen, wenn er nicht den Zustand der Wohnung erkennen kann. Genau aber hier liegt dann die Verpflichtung des VM vertragsgemässen und ordnungsgemässen Gebrauch der Wohnung zu sichern. Der VM hatte daher, nach Wohnungsübergabe zuerst einmal die Mängel zu beseitigen.

Er kann sich aus meiner Sicht nicht darauf berufen, der Mieter habe die Wohnung in diesem Zustand angemietet, weil keineswegs versteckte Mängel zu erkennen waren und der VM nach Beendigung des bisherigen Mietverhältnisses auch verpflichtet war, eventuelle Mängel aus dem Vormietverhältnis zu beseitigen. Man kann zwar trefflich über diesen Fall streiten. Doch kann sich der VM nicht auf „wie besichtigt zurückziehen“.

Grüsse Günter

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Hallo,

kann wohl nicht ganz richtig sein. Denn der Mieter - was
allerdings immer wieder vorkommt und dem Praktiker, der diese
Probleme lösen soll, nur Kopfschütteln bereitet - hat die
Wohnung in vermietetem Zustand besichtigt. Selbstverständlich
hätte er keinen Mietvertrag unterschrieben sollen, wenn er
nicht den Zustand der Wohnung erkennen kann. Genau aber hier
liegt dann die Verpflichtung des VM vertragsgemässen und
ordnungsgemässen Gebrauch der Wohnung zu sichern. Der VM hatte
daher, nach Wohnungsübergabe zuerst einmal die Mängel zu
beseitigen.

Er kann sich aus meiner Sicht nicht darauf berufen, der Mieter
habe die Wohnung in diesem Zustand angemietet, weil keineswegs
versteckte Mängel zu erkennen waren und der VM nach Beendigung
des bisherigen Mietverhältnisses auch verpflichtet war,
eventuelle Mängel aus dem Vormietverhältnis zu beseitigen. Man
kann zwar trefflich über diesen Fall streiten. Doch kann sich
der VM nicht auf „wie besichtigt zurückziehen“.

Grüsse Günter

Mahlzeit,

also in Bezug auf die Steckdosen muss ich leider sagen dass es mir ähnlich erging. Auch ich hatte eine noch bewohnte Wohnung besichtigt und bin letztendlich erst beim Einzug auf die, für heutige Verhältnisse, wenigen Steckdosen aufmerksam geworden. Jdeoch bin ich mir nicht sicher ob es für die Anzahl der Steckdosen eine eindeutige Regelung gibt.

Defekte Steckdosen wurden von meinem VM jedoch sofort instandgesetzt.

Das es im Bad nur einen Duschvorhang statt einer Kabine gibt, dürfte auch einem Nichtfachmann bei der Besichtigung auffallen. Sich darüber jetzt zu beschweren halte ich nun auch nicht eben für angebracht. Ich habe im Bad sehr hässliche Fliesen was die Farbe betrifft.; Mein Vermieter würde mich auslachen wenn ich auf eine Renovierung bestände.

Gruss angry_child