Nebenkostenabrechung gewerbliche/private Nutzung

Hallo liebe Experten,

angenommen wir haben folgende Situation: Es gäbe ein Mehrparteienhaus mit etwa 18 Wohnungen/Altbau Region Berlin/Brandenburg. Das EG wird gewerblich genutzt, Bsp. durch eine Gaststätte, Büros etc. Für die Jährliche Betriebskostenabrechnung werden alle Kosten addiert und auf die Gesamtzahl der qm umgelegt. Dann wird der Prozentuale Gewerbeflächen-Anteil abgezogen und der Rest der Kosten auf die 18 Parteien verteilt. Der Gewerbeanteil wird als wie eine Wohnung gehandhabt.

Nun die Frage, die sich Mieter A stellt: Ist diese Praxis üblich? Mieter A denkt da z.B. am die Wasserkosten, welche nicht dezentral pro Wohnung erfasst werden, sondern über eine zentrale Wasseruhr für alle Parteien (Also auch für die gewerblichen Flächen). Die Kosten liegen doch bei einer Gaststätte wesentlich höher als bei der privaten Nutzung. Ähnlich verhält es sich sicherlich bei den Müllgebühren.

Mieter A würden hier mal Erfahrungswerte interessieren, ist dieses Vorgehen üblich, oder macht hier evtl. ein Einspruch Sinn?

Vielen Dank und Grüße
Gerhart

Hallo,

zuerst einmal müssen die Kosten des Gewerbes grundsätzlich aus dem Gesamtkosten herausgerechnet werden. Eine Berechnung nach Wohnfläche ist zumindets beim Wasserverbrauch nicht zulässig, wenn die Kosten des Gewerbes in den Hauptkosten einbezogen sind.

angenommen wir haben folgende Situation: Es gäbe ein
Mehrparteienhaus mit etwa 18 Wohnungen/Altbau Region
Berlin/Brandenburg. Das EG wird gewerblich genutzt, Bsp. durch
eine Gaststätte, Büros etc. Für die Jährliche
Betriebskostenabrechnung werden alle Kosten addiert und auf
die Gesamtzahl der qm umgelegt. Dann wird der Prozentuale
Gewerbeflächen-Anteil abgezogen und der Rest der Kosten auf
die 18 Parteien verteilt. Der Gewerbeanteil wird als wie eine
Wohnung gehandhabt.

Nun die Frage, die sich Mieter A stellt: Ist diese Praxis
üblich? Mieter A denkt da z.B. am die Wasserkosten, welche
nicht dezentral pro Wohnung erfasst werden, sondern über eine
zentrale Wasseruhr für alle Parteien (Also auch für die
gewerblichen Flächen). Die Kosten liegen doch bei einer
Gaststätte wesentlich höher als bei der privaten Nutzung.
Ähnlich verhält es sich sicherlich bei den Müllgebühren.
Mieter A würden hier mal Erfahrungswerte interessieren, ist
dieses Vorgehen üblich, oder macht hier evtl. ein Einspruch
Sinn?

Das Vorgehen ist nicht üblich, aber bei vermieteten Objekten sowohl im Osten wie im Westen meist entgegen der Abrechnungsverordnung Praxis um so durch günstigere Nebenkosten höhere Pachtkosten erreichen zu können.

Suche einen Mieterverein auf. Ein Mieterverein hat - in Vertretung des Mieteres das Recht Akteneinsicht in die Abrechnungsunterlagen zu nehmen. Hierbei muss die Hausverwaltung dann auch die Aufzeichnungen über die Verteilung der Kosten vorlegen. Verweigert die Hausverwaltung die Einsichtnahme, muss der Mieter keine Nachforderungen leisten.

Grüsse Günter