Angenommen ein Mieter veranlasst eine Firma ohne vorher den Vermieter davon in Kenntnis zu setzen, Reperaturen durchzuführen, darf der Mieter diese rechnung dann einfach von der Miete abziehen was er auch getan hat. Kann ich diese Kosten dann wieder zurückfordern bzw. einklagen. Gibt es dazu Gerichtsentscheide oder kann mir hier jemand weiterhelfen.
hallo auch, (begrüßung)
also m.W. nach trifft dann der alte kneipengrundsatz " wer bestellt bezahlt" zu.
Der Mieter hätte vorher schriftlich den Mängel anzeigen müssen, Frist zur Behebung setzen, nach Fristverstreichen schriftlich ankündigen, dass man den Mängel zu lasten des Vermieters beheben lassen wird (hierbei ggfs. nochmal Fristverlängerung). Wenn der Vermieter auf dieses Prozedere nicht reagiert könnte dann eine Beauftragung einerFirma erfolgen, wobei dann immer noch zu klären wäre, ob die Rechnungsstellung an den Mieter oder Vermieter erfolgt.
Wichtig wäre villeicht auch noch die Höhe und Art der Reparaturkosten, da in manchen Fällen Kleinreparaturen (bis 77 EUR) vom Mieter zu tragen sind.
Man müsste halt wissen was der Mietvertrag hierzu sagt.
Genauer kann ichs jetzt leider nicht sagen, da die näheren Umstände nicht bekannt sind.
Schönen Gruß
der Jörg
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Hallo Ralf,
einfach von der Miete abziehen - da könntest Du Pech haben. Wie es rein rechtlich endet, hängt aber auch von Schaden und Argumentation ab. Du musst - sofern Du die Reparatur weg. Kleinbetragshöhe /siehe Mietvertrag - von Dir nicht selber zu tragen ist, auf jeden FAll vorher den Vermieter anfragen, der dann zu entscheiden hat, was und durch wen (er könnte argumentieren, er hätte es billiger gemacht oder in anderer Form - es ist schliesslich sein Eigentum) etwas gemacht wird. Im absoluten Notfall kannst Du hinterher ohne zeitliche Verzögerung informieren (telefonisch oder schriftlich), aber auch dann nicht einfach von der Miete abziehen. Im übrigen sollte es auch hier heissen: Fairness auf beiden Seiten - oder möchtest Du, dass Dein Vermieter Dich mit gewissen Dingen einfach vor vollendete Tatsachen stellt, ohne vorher mit Dir gesprochen zu haben? - Wenn es nun schon gelaufen ist, suche am besten ein klärendes Gespräch.
Gruss, Eva
Hallo, das ganze hat mein Mieter durchgeführt. Die Kosten für Rechnungen sind über 1200 € und ich habe keine Lust mehr meinem Geld hiterherzulaufen.
Mündlich war mal vereinbart das er kleiner Reperaturen selbst übernimmt. Hat er aber nicht getan, sondern gleich 3 mal Firmen mit Reparaturen beauftragt und gleich mal die Miete um den Rechnungsbetrag gekürzt.
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Hallo,
also im Mietvertrag wurde dazu nichts vereinbart. Lediglich mündlich sagte der Mieter, das er kleinere Reparaturen selbst durchführt bzw. übernimmt. Hat er aber leider nicht getan, sondern gleich 3 mal eine Firma mit der Reparatur beauftragt und die immer gleich die Rechnung von der Miete abgezogen.
Inzw. mehr als 1200 €. Gibt es Möglichkeiten rechtl. notfalls vor Gericht das ich wieder zu meinem Geld komme.
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Hallo,
ob und warum der Mieter einen Handwerker beauftragt hat, ohne den VM auf den Schaden hinzuweisen, ist vorab mal unerheblich. Der zahlt, der den Auftrag erteilt. Der VM ist nicht verpflichtet die Kosten zu übernhemen, wenn der Mieter ohne weitere Behinderungen den VM hätte benachrichtigen können.
Insoweit muss der VM die Kostenübernahme ablehnen und den Mieter mit der Miete in Mietrückstand setzen. Das erbringt jedoch einerseist als Ursache, dass der Mieter abzuumahnen ist, weil er die Miete nicht gezahlt hat und andererseits als 2. Abmahnung klar und deutlich zu hören bekommt, dass er nicht Aufträge auf Namen und Rechnungen anderer vornehmen darf. Wobei der Mieter auch hinzuweisen ist, dass er im Wiederholungsfall wegen des vertragswidrigen Vorgehens mit der Kündigung zu rechnen hat.
Nur also dann, wenn der VM nicht zu erreichen war oder - was es auch geben soll - der VM in Kenntnis eines Mangels sich einfach nicht mehr meldet, kann - aber auch nur nach genauer Prüfung - möglicherweise der VM zur Zahlung solchen Rechnungen verpflichtet werden. Trifft aber sehr selten zu. Zu Beachten ist hier nämlich auch, dass der Mieter möglicherwiese durch die Auftragserteilung auch damit einen von ihm verursachten Schaden durch solche Praktiken zu vertuschen versucht.
Grüsse Günter
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