Eigenbedarfskündigung bei Mietstreit NK

Hallo ihr Wissenden,
ein M hat wegen seiner Nebenkostenabrechung Mietstreitigkeiten.
(VM hat nicht korrekt abgerechnet und hat Schäden in der Wohnung die der VM nicht beseitigen will.) Briefe drehen sich im Kreis, der Anwalt des VM geht auf die Schreiben der Gegenpartei gar nicht richtig ein, und es zieht sich wie Kaugummie.
Als der M noch gut mit dem VM konnte, hat dieser ihm erzählt, er führe jetzt eine Klage mit der Stadt, auf Erteilung einer Baugenemigung auf seinem Hof, für zwei Wohnnungen im gleichen Wohnobjekt( Bauerhof). Eine dieser Wohnungen sollte für den Bruder und Frau sein.Die Baugenemigung wurde erteilt, aber der Bruder ist aus beruflichen Gründen fort gezogen. (Dieser jettet nehmlich beruflich in der ganzen Welt herrum.)Der VM hat des wegen das Bauobjekt nicht mehr ausgeführt und erst mal auf eisgelegt.Eine andere Mieterin hat im Haupthaus des VM ein Arpartment, und gekündigt. Nun hat der VM seinen unbegwemen M wegen Eigenbedarf gekündigt, denn der Bruder soll ab 01.02.05 die Wohnung übernehmen.
Jetzt ist der M geplättet. Denn nicht nur das er seine Wohnung verlassen must, hatte der VM vorher schon den Gewerbeteil gekündigt.

Hallo,

der Mieter dürfte hier geringe Chancen haben eine Eigenbedarfskündigung als unwirksam zu beweisen. Der Mieter muss nämlich nach der neueren Rechtsprechung des BGH nachweisen, dass der VM Eigenbedarf vortäuscht.

Grüsse Günter

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