Wasser im Keller - was tun

Hallo liebe wer ? weiss wasler.

Einmal angenommen ein Mehrfamilienhaus hat mehrere Eigentümer. Einer dieser Eigentümer ist auch die Hausverwaltung. Jetzt rinnt durch eine undichte Decke im Fahrradraum so 3 -4 mal im Monat recht viel Wasser in die Kellerräume eines der anderen Eigentümer. Die Hinweise die Wasserentnahmestelle nicht mehr zu benutzen werde nicht beachtet oder angebrachte Schilder einfach entfernt. Wie kann bzw könnte der Geschädigte vorgehen um diese Mängel unverzüglich beseitigen zu lassen ohne auf den vielleicht gnädigen Beschluss der nächsten Eigentümerversammlung warten zu müssen ?
(noch mal etwas angenommen:Wenn von 6 Eigentümer 3 den Termin der Eigentümerversammlung verschieben wollen ? muss da nicht dieHausverwaltung das machen ? )

Jeden Hinweis und Paragraphen die dabei zum Einsatz kommen würden mich interessieren.

Vielen Dank und einen schönen trockenen Sommer wünscht euch

Uwe Drotschmann

Hi!

Einmal angenommen ein Mehrfamilienhaus hat mehrere Eigentümer.
Einer dieser Eigentümer ist auch die Hausverwaltung. Jetzt
rinnt durch eine undichte Decke im Fahrradraum so 3 -4 mal
im Monat recht viel Wasser in die Kellerräume eines der
anderen Eigentümer. Die Hinweise die Wasserentnahmestelle
nicht mehr zu benutzen werde nicht beachtet oder angebrachte
Schilder einfach entfernt. Wie kann bzw könnte der Geschädigte
vorgehen um diese Mängel unverzüglich beseitigen zu lassen
ohne auf den vielleicht gnädigen Beschluss der nächsten
Eigentümerversammlung warten zu müssen ?

Die Hausverwaltung auffordern, den Mangel zu beseitigen.
Auf die Möglichkeit von Folgeschäden heinweisen.

(noch mal etwas angenommen:Wenn von 6 Eigentümer 3 den Termin
der Eigentümerversammlung verschieben wollen ? muss da nicht
dieHausverwaltung das machen ? )

Der Termin muss m.W. einmal jährlich sein und 1 Woche vorher angekündigt werden.
Wie das bei einer Verschiebung aussieht, weiss ich nicht.
Wäre denn die WEG ohne die 3 „Verschiebewilligen“ überhaupt beschlussfähig?

Grüße,

Mathias

Hallo

Mal angenommen die Probleme sind der Hausverwaltung bekannt - wie auch eine defeklte Dachrinne - unternommen wird aber nichts ?

Was wäre denn da zu tun - Hat man nciht das Recht auf einen trockenen Keller ?

Die WEG wäre Beschlussfähig …

Liebe3 Grüsse

UWe Drotschmann

Hi!

Mal angenommen die Probleme sind der Hausverwaltung bekannt -
wie auch eine defeklte Dachrinne - unternommen wird aber
nichts ?

Was wäre denn da zu tun - Hat man nciht das Recht auf einen
trockenen Keller ?

Vermutlich greift die Feuchtigkeit im Keller nach und nach auch die Bausubstanz an.
Daher hat man als Miteigentümer natürlich ein Recht auf Beseitigung der Schäden, aber auch die Pflicht, anteilig dafür zu bezahlen.

Die WEG wäre Beschlussfähig …

Na dann man los.
Wirst Du überstimmt, solltest Du im Protokoll festhalten lassen, dass Du Dir Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Eigentümer und der Verwaltung vorbehältst.
Zudem würde ich ein Gutachten verlangen, sofern keine Einigung auf Reparatur zustande kommt.

Grüße,

Mathias