Kautionsrückzahlung läßt auf sich warten

Hallo!
Ich kenne einen Mieter der schon viele Probleme mit dem VErmieter hatte und auch nach Beendigung des Mietverhältnisses weiter hat (das scheint ja eine gewisse Logik zu haben).
Wie gesagt, dass Mietverhältnis ist seit mehr als einen Monat beendet. Die Räume wurden mit einem Zeugen begangen und dann mit Schlüsseln dem Vermieter übergeben. Leider wollte der das Übergabeprotokoll unterzeichnen worauf dann wegen der schlechten Stimmug und dem vorhandenen Zeugen auch verzichtet wurde. Schäden waren aber definitiv nicht vorhanden und wurden auch von niemanden bemängelt. Eine Auzugsrenovierung war ohnehin nicht vereinbart. An Nebenkosten war nur der Kaltwasserverbrauch vereinbart.
Es blieben also allenfalls 20,- bis 30,- für ein paar MOnate Wasser abzurechnen. Wie kann dieser nette Mieter den Vermieter jetzt nachhaltig motivieren die Kaution bald zurückzuzahlen?

Hallo Herda,

ich nehme an, es wurde KEIN Uebergabe-Protokoll unterschrieben, so dass auch keine Vereinbarung zur Kautions-Uebergabe erfolgte ?
Hat der Vermieter bei der Begehung etwas bemaengelt ?

Ich denke, ein Monat ist noch OK als Wartezeit, da keine anderslautende Vereinbarung passiert.

Ich rate dem Mieter, den Vermieter sehr freundlich schriftlich darum zu bitten, die Kaution bis dann und dann auf sein Konto (Verbindung angeben) in voller Hoehe zzgl. des verzinsten Anteils zu ueberweisen; Hinweis auf die Begehung & dass die Wohnung Maengelfrei uebergeben wurde.
Der Mieter sollte sich ueberlegen, was er bei Ueberschreitung der Frist durch den Vermieter unternimmt und das mit in den Brief schreiben (z.B. Anwalt einschalten etc.)

Dann abwarten, was kommt.
Wenn der Vermieter sich weigert, soll er dies schriftlich begruenden und dann meldest Du Dich wieder hier im Forum. :smile:

Gruss
G

Hallo Herda,

es wurde hier schon oft von Günter ausgeführt, dass die Kaution vom Vermieter bis zu sechs Monaten nach Auszug zurückgehalten werden kann, um evtl. Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen abzudecken. Die sind ja offensichtlich noch nicht vorbei.

Nichtsdestoweniger kann man aber den Vermieter auffordern, einen Teil bzw. den größeren Teil jetzt bereits zu überweisen und einen Teil - der voraussichtlich zur Abdeckung evtl. Nebenkostennachforderungen ausreichen wird - noch einzubehalten.

Hat bei mir gerade super geklappt. Wir haben nachgesehen, was in den vergangenen Jahren durchschnittlich noch nachzuzahlen war (da die NK ja leider dauernd steigt) und haben diesen Teil noch auf dem Mietkautionskonto stehen lassen, der Rest bzw. die größere Summe wurde prompt überwiesen. Hatte aber auch keinen Ärger mit meiner Ex-Vermieterin.

Gruß
Nita