2. Schlüssel Mietwohnung

Hallo Zusammen!
Mal angenommen, dass ein Vermieter einen Zweitschlüssel für eine Wohnung per Einschreiben schickt und der Brief mit meiner Anschrift ohne Schlüssel ankommt.
Welche Recht hat der Mieter?? Darf er z.B. ein neues Schloss einbauen lassen und wer muss das dann bezahlen? Muss da ein schriftliches Einverständnis des Vermieters vorliegen oder kann man das eigenmächtig machen? Was kann man in dem Fall machen?
Viele Grüsse,
Tanja1912

Hallo nochmal!
Ich frage hier im Auftrag eines Bekannten und hier noch ein Hinweis zum Sachverhalt:
Als der Brief ankam, war im Umschlag ein Loch!
Vielleicht hilft das bei der Beurteilung! Viele Grüsse, Tanja1912

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi

  1. Jeder Mieter kann die Schlösser seiner Wohnung wechseln wie er lustig ist, da es den Vermieter nix ngeht und dieser auch kein Recht auf einen Schlüssel hat. Man muss das Schloss nur beim Auszug wieder einbauen. Anders sieht es ggf. in einem Wohnheim aus.

  2. Der Vermieter hat den Schlüssel unzureichend verpackt, da die Post schon darauf hinweist, dass solche Gegenstände nicht einfach in einen Brief gesteckt werden sollen, da sie sonst oft herausfallen. Also trifft erst mal ihn das Verschulden. Was sagt er denn dazu?

A.

Hallo,

dann stellt sich hier schon einmal folgendes Problem: ein Einschreiben kommt an und hat ein Loch, was meinte denn die Post dazu? Ist schließlich nicht so vorgesehen.

Ciao, Holger

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Zusammen!
Also die Post ist sich keiner Schuld bewußt, weil die nicht Schuld ist an dem kaputten Umschlag. Die Post sagt, es sei die Schuld des Vermieters, wie hier auch schon erwähnt, weil er den Schlüssel nicht richtig verpackt hat.
Der Vermieter ist sich ebenfalls keiner Schuld bewußt, weil er den Schlüssel verschickt hat, wie besprochen.
Das Problem ist jetzt folgendes:
Das Schloss austauschen ist kein Problem, aber 1. stand auf dem Umschlag die Adresse, somit ein Wink mit dem Zaunpfahl falls jemand absichtlich den Schlüssel rausgenommen hat und 2. was ist, wenn man auszieht? Es handelt sich um eine Schließanlage! Und wenn ein Schlüssel fehlt wird der Mieter haftbar gemacht. ???

Viele Grüsse, Tanja1912

Hallo,

dann stellt sich hier schon einmal folgendes Problem: ein
Einschreiben kommt an und hat ein Loch, was meinte denn die
Post dazu? Ist schließlich nicht so vorgesehen.

Ciao, Holger

Hi Tanja1912,

Mal angenommen, dass ein Vermieter einen Zweitschlüssel für eine Wohnung

der Vermieter darf gar keinen Zweitschlüssel haben. Hilft Dir aber nichts. Wahrscheinlich har er noch einen. Als Reserve.

per Einschreiben schickt und der Brief mit meiner Anschrift ohne Schlüssel ankommt.

Der Vermieter hat den Zweitschlüssel verschlampt. Hilft Dir aber nichts.

Welche Recht hat der Mieter?? Darf er z.B. ein neues Schloss einbauen lassen

jederzeit, das ist Deine Wohnung. Musst nur beim Auszug wieder das alte Schloss einbauen.

und wer muss das dann bezahlen?

Du.

Muss da ein schriftliches Einverständnis des Vermieters vorliegen

Nein.

oder kann man das eigenmächtig machen?

Ja.

Was kann man in dem Fall machen?

Nichts. Sich ärgern. Vermieter nicht mehr grüßen.

Gruß Ralf

Hallo Zusammen!

Hallo Tanja,

Also die Post ist sich keiner Schuld bewußt, weil die nicht
Schuld ist an dem kaputten Umschlag. Die Post sagt, es sei die
Schuld des Vermieters, wie hier auch schon erwähnt, weil er
den Schlüssel nicht richtig verpackt hat.

Was soll die Post auch daran machen, wenn der Schlüssel fehlt? Es sei denn, er wird irgendwo wiedergefunden (könnte dann aber wohl nicht mehr zugeordnet werden).

Der Vermieter ist sich ebenfalls keiner Schuld bewußt, weil er
den Schlüssel verschickt hat, wie besprochen.

Der Vermieter mag sich an dem Verlorengehen des Schlüssels nicht schuldig fühlen und ist es auch nicht. Damit bleibt aber noch ein Schlüssel auszutauschen, denn du ja - ebenfalls völlig ohne eigenes Verschulden - nicht bekommen hast. Dazu würde ich den Vermieter auffordern und gleichzeitig darum bitten, entweder den Schlüssel postalisch sicher zu versenden, oder einen persönlichen Austausch zu vereinbaren.

Das Problem ist jetzt folgendes:
Das Schloss austauschen ist kein Problem, aber 1. stand auf
dem Umschlag die Adresse, somit ein Wink mit dem Zaunpfahl

Darauf würde ich den Vermieter auch hinweisen (schriftlich). Hier besteht ja - Schließanlage - auch Gefahr für andere Mieter im Haus.

falls jemand absichtlich den Schlüssel rausgenommen hat und 2.
was ist, wenn man auszieht?

Das kann dann wiederum nicht deine Sorge sein, der Schlüssel ist nicht bei dir und du kannst ihn deswegen auch nicht zurückgeben.

Es handelt sich um eine

Schließanlage! Und wenn ein Schlüssel fehlt wird der Mieter
haftbar gemacht. ???

Natürlich, wenn der Mieter schuldhaft den Schlüssel verbaselt bzw. zerstört. Dies ist hier ja nicht der Fall.

Wie gesagt - ohne rechtliche Absicherung oder Anspruch auf rechtliche Sicherheit - würde ich den Vermieter schriftlich darüber informieren, dass sein Versuch den Schlüssel per Post zu expedieren fehlgeschlagen ist (ohne Schuldzuweisung). Der Schlüssel ist unwiederbringlich verloren. Weise ihn auf das Sicherheitsrisiko hin und bitte ihn - falls er die Schließanlage nicht austauschen möchte - um einen neuen Schlüssel (den du ja wahrscheinlich benötigst). Weise ebenfalls jetzt schon darauf hin, dass du als Mieter (bzw. derjenige welcher) keine Verantwortung für irgendwelche Schäden die durch diesen verlorengegangenen Schlüssel wie und wann auch immer entstehen übernimmst.

Die Korrespondenz mit der Post (so vorhanden) und dem Vermieter, sowie den Briefumschlag mit Loch gut aufbewahren.

So würde ich zumindest erst einmal vorgehen, um Nachweise zu schaffen und evtl. Gedächtnisverlusten eines Vermieters vorzubeugen.

Gruß
Nita

2 „Gefällt mir“

Hi Tanja,

wenn es eine Schliessanlage ist, dann sollte es eigentlich dringend im Interesse des VM sein, dass die Schloesser ausgetauscht werden. Oder ist ihm sein Mietobjekt egal ?

Dem Mieter wuerde ich dringend empfehlen, mit dem VM ueber den Einbau zu sprechen. Wenn der VM sich weigert, einen Neu-Einbau zu bezahlen, dann wuerde ich auf eigene Kosten bei der Wohnungs-Tuer ein neues Schloss einbauen (eigene Sicherheit). Den VM deutlich auf die Gefahr hinweisen. Zwischen wem wurde der Versand im offenen Brief vereinbart ? Wie genau lautete die Vereinbarung ?

Gruss
G

Hallo Gandalf!
Es wurde mündlich vereinbart, dass der Schlüssel per Post gesendet wird.
Viele Grüsse, Tanja1912

Hi Tanja,

der Hinweis von Nita weiter oben ist sehr gut.
Das wuerde ich Dir auch raten.

Gruss
G

Vielen Dank für eure Antworten!!!Gruss, Tanja1912

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]