Nach welcher Zeit ist der Vermieter verpflichtet Badfliesen und/oder Toilletenfliesen (An Wand und auf Boden) zu erneuern ? Und wie sieht es mit einer entsprechenden Mietminderung aus, wenn der Vermieter einer Aufforderung die Fliesen gegen neue auszutauschen nicht nach kommt ?
Ab welcher Zeit gilt eine Kücheneinrichtung als abgewohnt und sollte/muß vom Vermieter ausgetauscht werden ?
Nach welcher Zeit ist der Vermieter verpflichtet Badfliesen
und/oder Toilletenfliesen (An Wand und auf Boden) zu erneuern
? Und wie sieht es mit einer entsprechenden Mietminderung aus,
wenn der Vermieter einer Aufforderung die Fliesen gegen neue
auszutauschen nicht nach kommt ?
Soweit ich weiss, gibt es keine Verpflichtung des Vermieters Fliesen im Bad auszutauschen, solange diese nicht beschädigt sind. Nur weil z.B. sich der Geschmack geändert hat, wird gar nix ausgetauscht, deshalb ja auch noch die Möglichkeit ein schickes Bad in rosa, hellgrün oder k…braun zu erwischen!
Ab welcher Zeit gilt eine Kücheneinrichtung als abgewohnt
und sollte/muß vom Vermieter ausgetauscht werden ?
Wenn mich nicht alles täuscht, gilt hier das gleiche. Kommt hier aber sicher auch noch auf die Bedingungen im Mietvertrag an, da die Kücheneinrichtung ja eher nicht zu den üblicherweise vermieteten Gegenständen gehört.
Allerdings gibt es schon einen „Abschreibungszeitraum“, wenn z. B. der Mieter auszieht und der Vermieter den Zustand einer „nur“ 30jährigen Kücheneinrichtung moniert, wird wohl schon auf das Alter der Möbel geschaut.
Soweit ich weiss, gibt es keine Verpflichtung des Vermieters
Fliesen im Bad auszutauschen, solange diese nicht beschädigt
sind. Nur weil z.B. sich der Geschmack geändert hat, wird gar
Genau das ist der Punkt, die Fliesen wurden beim Einbau eines Fensters, von bestellten Handwerkern des Vermieters, beschädigt.
Desweiteren sind die Fliesen seid der Fertigstellung des Hauses, ca. 1975, in der Wohnung. Und demensprechend sehen auch die Fugen aus. Von Weiß kann man da nicht mehr sprechen.
Allerdings gibt es schon einen „Abschreibungszeitraum“, wenn
z. B. der Mieter auszieht und der Vermieter den Zustand einer
„nur“ 30jährigen Kücheneinrichtung moniert, wird wohl schon
auf das Alter der Möbel geschaut.
Nun wie die Fliesen ist auch die Küche von Anfang an dabei und hat somit das Alter von ca. 30 Jahren erreicht.
nita konnte keine andere Antwort geben, weil sie die Infos nicht hatte, die hier nachträglich geliefert werden.
Es wäre einfach bei Fragen gut, wenn alle wichtigen Angaben benant werden.
Es ist nämlich ein Unterschied, ob ich den Austausch von Fliesen will, weil sie mir nicht gefallen oder weil sie bei Arbeiten zerstört wurde.
Klar ist. Nur weil Fliesen nicht gefallen, muss der Vermieter nichts austauschen.
Der VM muss die zerstörten Fliesne ersetzen. Wenn er keine Fliesen mehr bekommt - wa shier wohl so ist - ist es vorerst ein Mangel an der Mietsache und kann mit höchstens 3 % der Kaltmiete angegnagen werden. Der Mieter kann hier - bei größeren Schäden - vom VM den Austausch der Fliesen durchsetzen.
Solange im Übrigen die Einbauküche funktioniert besteht für den VM auch hier kein Grund für einen Austausch. Allerdings kann, dies sind aber Sonderfälle, wenn für eine Einbauküche eine höhere Miete verlangt wird oder nach einem Mietspiegel ein Zuschlag, der VM in Kombination jedoch mit dem Mieter vereinbart, dass defekte Geräte vom Mieter zu ersetzen sind und der Mieter bei Auszug diese mitnehmen kann, der Anspruch auf einen Zuschlag oder einen getrennten Zuschlag für die Küche entfallen.
Grüsse Günter
Soweit ich weiss, gibt es keine Verpflichtung des Vermieters
Fliesen im Bad auszutauschen, solange diese nicht beschädigt
sind. Nur weil z.B. sich der Geschmack geändert hat, wird gar
Genau das ist der Punkt, die Fliesen wurden beim Einbau eines
Fensters, von bestellten Handwerkern des Vermieters,
beschädigt.
Desweiteren sind die Fliesen seid der Fertigstellung des
Hauses, ca. 1975, in der Wohnung. Und demensprechend sehen
auch die Fugen aus. Von Weiß kann man da nicht mehr sprechen.
Allerdings gibt es schon einen „Abschreibungszeitraum“, wenn
z. B. der Mieter auszieht und der Vermieter den Zustand einer
„nur“ 30jährigen Kücheneinrichtung moniert, wird wohl schon
auf das Alter der Möbel geschaut.
Nun wie die Fliesen ist auch die Küche von Anfang an dabei und
hat somit das Alter von ca. 30 Jahren erreicht.