Pachtvertrag kuendbar ?

Hallo,

angenommen, seit ewigen Zeiten (ca. min. 10 bis 15 Jahre) wird ein ca. 3 ha (Hecktar) grosses Ackerlandstück an einem Nachbarn verpachtet.

Angenommen, es existiert aber keinerlei schriftlicher Vertrag, es wurde immer nur mündlich abgesprochen, genaue mündliche Details sind nicht bekannt.

Welche Möglichkeiten und Kündigungszeiten müste ein Verpächter einhalten, wenn er das Land nicht mehr verpachten will. Angenommen, er will es jemand anderen verpachten, oder auch für sich selber nutzen.

Wie müste der Verpächter vorgehen, damit es keinerlei rechtliche Schwierigkeiten gibt.

Danke.

Jürgen

Hallo,

angenommen, seit ewigen Zeiten (ca. min. 10 bis 15 Jahre) wird
ein ca. 3 ha (Hecktar) grosses Ackerlandstück an einem
Nachbarn verpachtet.

Angenommen, es existiert aber keinerlei schriftlicher Vertrag,
es wurde immer nur mündlich abgesprochen, genaue mündliche
Details sind nicht bekannt.

Welche Möglichkeiten und Kündigungszeiten müste ein Verpächter
einhalten, wenn er das Land nicht mehr verpachten will.
Angenommen, er will es jemand anderen verpachten, oder auch
für sich selber nutzen.

Wie müste der Verpächter vorgehen, damit es keinerlei
rechtliche Schwierigkeiten gibt.

Hallo Jügen,

für Pachtverträge dieser Art ist nach § 584 BGB nur eine Kündigung auf das Ende des Pachtjahres zulässig. Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag des halben Jahres erfolgen, mit dessen Ablauf die Pacht enden soll.

Hier aber Vorsicht. Das Pachtjahr ist überwiegend nicht mit dem Kalenderjahr identisch. Meist beginnen Pachtjahre mit dem Beginn des Monats, in dem das Erntedankfest ( Oktober ) ist und enden dann auch in diesem Monat.

Dies würde aber dann hier bedeuten, dass das Pachtverhältnis bis spätestens 03. Werktag im April 2006 zum 30.09.2006 gekündigt werden muss. Für dieses Jahr kann der Verpächter also eine Kündigung des Pachtvertrages ablehnen.

Grüsse Günter

Dies würde aber dann hier bedeuten, dass das Pachtverhältnis
bis spätestens 03. Werktag im April 2006 zum 30.09.2006
gekündigt werden muss. Für dieses Jahr kann der Verpächter
also eine Kündigung des Pachtvertrages ablehnen.

Grüsse Günter

Hallo Günter,

o.k. ich danke dir soweit.

Beste Grüße
Jürgen