Kündigungsfrist bei kurzer Mietzeit

Hallo Experten,

angenommen ein Mieter wohnt erst 10 Monate in einer Wohnung und im Mietvertrag ist die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart. Gibt es irgendeine Regelung, welche dem Mieter es möglich macht, früher als drei Monate aus der Wohnung zu kommen?

Grüße
Dora

Hi,

nein, die gibt es nicht. Der Mieter kann nur auf die Kooperationsbereitschaft des Vermieters hoffen (Nachmieterstellung, Wohnung wird fürher weitervermietet…)

Gruß Stefan

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