Hallo Experten,
angenommen ein Mieter wohnt erst 10 Monate in einer Wohnung und im Mietvertrag ist die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart. Gibt es irgendeine Regelung, welche dem Mieter es möglich macht, früher als drei Monate aus der Wohnung zu kommen?
Grüße
Dora