Abstellung der Versorgungsanschlüsse

Wie ich das ganze beginnen soll, weiß ich nicht genau, deshalb fange ich einfach an…

Es geht um folgendes: Ein Paar lebt in einem Mehrfamilienhaus, dass aus sechs Parteien besteht. Vier Parteien sind Eigentumswohnungen, die die jeweiligen Eigentümer bewohnen, zwei Wohnungen sind von den Eigentümern vermietet.
Der Vermieter der betroffenen Wohnung zahlt seit Jahren die von den Mietern gezahlten Nebenkosten nicht an die Hausverwaltung oder dergleichen sondern behält diese ein. Davon hatten die Mieter bis vor einigen Tagen keine Kenntnis.
Ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat die Mieter nun freundlicherweise davon in Kenntnis gesetzt und angekündigt, dass in der nächsten Eigentümerversammlung beschlossen werden soll, dass in der besagten Wohnung die Wasser- sowie die Heizungsanschlüsse abgestellt werden sollen.
Kann man dieser Situation irgendwie entgegenwirken? Hat eine Eigentümergemeinschaft das Recht, diese Anschlüsse abzustellen, obwohl die Mieter der Wohnung nie versäumt haben die volle Miete zu zahlen?
Falls eine Abstellung erfolgt, welche Möglichkeiten gäbe es, diese Rückgängig zu machen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!!

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Sowa

Moin, Daniela,

Versorgungsleitungen dürfen nur vom Versorger abgestellt werden. Eine Eigentümerversammlung hat die Möglichkeit, gegen einen Eigentümer vorzugehen, nicht aber gegen einen Mieter (das wiederum könnte nur der Vermieter). Selbst wenn die Mieter niemals Miete bezahlt hätten, ginge das die Eigentümerversammlung nichts an.

Die Eigentümerversammlung wird vom Verwalter einberufen und von diesem auch geleitet. Verwalter sind meist recht fähige Leute, also ist zu vermuten, dass der Troll, der Dich da erschrecken will, vom Verwalter zur Ordnung gerufen wird.

Wenn Du den Verwalter kennst, solltest Du Dich nicht scheuen, ihn vorab schon mal anzurufen.

Gruß Ralf

Hallo Ralf,

danke für die schnelle Antwort.

Ich stehe der Sache ein wenig skeptisch gegenüber, da die Eigentümer alle diese Aussage bestätigt haben und der Verwalter angeblich dieselbe Meinung vertritt. Er soll wenn auch die Versorger beauftragen, die Leitungen abzustellen.
Ich habe mir auch eine Rechtsauskunft bei einer Anwaltshotline geholt. Dieser Herr meinte, dass die Eigentümergemeinschaft durchaus dazu berechtigt sei und das dürfe…wir sind da nur ein wenig vorsichtig.
Den Verwalter kenne ich persönlich nicht, aber eine Rufnummer hätte ich von diesem. Soll ich es trotzdem wagen und ihn anrufen? Am 01.09. soll das Ganze nämlich entschieden werden.
Und ohne Wasser und Heizung lebt es sich leider nicht ganz so gut in einer Wohnung.

Danke nochmal!

Lieben Gruß

Daniela

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Hi Daniela,

an der Stelle der Mieter wuerde ich mich umgehend sowohl mit dem VM als auch mit dem Verwalter in Verbindung setzen und abklaeren, was nun los ist, wenn es den Mieter zu sehr belastet.

Dumme Aussagen von anderen Hauseigentuemern sind bloed. Anscheinend soll hier ein Problem innerhalb der Eigentuemer-Gemeinschaft auf dem Ruecken der Mieter ausgetragen werden.

Ansonsten: Abwarten, Tee trinken und nicht verrueckt machen lassen. Der Mieter kann eh fruehestens aktiv werden, wenn die Versorgung wirklich unterbrochen werden sollte (ich bezweifel, dass dies ohne weiteres moeglich ist - statt einer Anwaltshotline wuerde ich auch lieber den oertlichen Mieterbund anfragen) - und dann seine Forderungen direkt an den VM stellen (in diesem Fall immer schriftlich, mit Fristsetzung).

Gruss
G

Hi, Daniela,

Ich stehe der Sache ein wenig skeptisch gegenüber, da die Eigentümer alle diese Aussage bestätigt
haben und der Verwalter angeblich dieselbe Meinung vertritt.

Wenn das so ist, dann muss der Verwalter sich wohl mal das WEG (Wohnungseigentümergesetz) durchlesen.

Ich habe mir auch eine Rechtsauskunft bei einer Anwaltshotline geholt. Dieser Herr meinte,
dass die Eigentümergemeinschaft durchaus dazu berechtigt sei und das dürfe.

Das sollte jeder Jurastudent im zweiten Semester wissen: Der Vermieter hat Schulden bei den Eigentümern, also muss sich die Versammlung an den Vermieter halten. Und Du musst den Anwalt wechseln. Gibt’s denn keinen Mieterverein in der Nähe? Die kennen Anwälte, die sich mit solchen Dingen auskennen.

Den Verwalter kenne ich persönlich nicht, aber eine Rufnummer hätte ich von diesem. Soll ich
es trotzdem wagen und ihn anrufen? Am 01.09. soll das Ganze nämlich entschieden werden.

Ja, natürlich. Versuche einen Termin bei ihm zu bekommen, Aug in Aug spricht sich’s leicht und lügt sich’s schlecht. Frag ihn vor allem, warum Du für die Schulden des Vermieteres einstehen sollst. Als zweites fragst Du ihn, warum er die Hauskosten nicht per Lastschrift von den Eigentümern einzieht, so ist das nämlich überall der Brauch.

Gruß Ralf

Hallo Ralf,

jetzt bin ich schon wieder etwas beruhigt, da sich das Ganze jetzt logischer anhört.
Denn wie du schon sagtest, ich kann schließlich nichts für die Misere, die die Eigentümer untereinander haben und warum soll ich dann dafür bluten? Das mit dem MIeterverein wird ab nächste Woche nicht mehr nötig sein, wir haben eine Rechtschutzversicherung mit Mietrechtsschutz abgeschlossen. Aus Fehlern und Versäumnissen lernt man ja bekanntlich.
Danke für den Tip mit dem Verwalter. Ich werde mich drum kümmern und vielleicht bekomme ich ein wenig Licht ins Dunkel.
Falls es doch wider Erwarten einen Eklat geben sollte, dann werde ich sicherlich auch nicht hinterm Berg halten, was den Zustand der Wohnung betrifft. Die ist nämlich ganz und gar nicht mängelfrei und falls mir wirklich eine Abschaltung droht werde ich nicht zögern, diese dann anzubringen.
Das mit der Lastschrift finde ich höchst interessant und werde auch direkt mal nachhaken.
Auf jeden Fall vielen Dank!

Gruß
Daniela

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Hallo Gandalf,

ich werde mich jetzt umgehend mit dem Verwalter in Verbindung setzen.

Dumm ist nur, falls es wirklich zum Ernstfall kommen sollte, dann bin ich erst einmal die, die in der Patsche sitzt. Ist das Wasser erstmal abgestellt wird es sicherlich schwer, die örtlichen Versorgungswerke dazu zu bringen, diese wieder zu öffnen. Aber da muss ich dann wohl so oder so mit denen verhandeln und sehen was sich machen lässt.
Auf jeden Fall macht mir dieses Problem schwer zu schaffen…aber wem würde das nicht so gehen.

Gruß
Daniela

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Hi Daniela,

wenn das Wasser in der Wohnung nicht mehr fliesst, ist fuer den Mieter in erster Linie der Vermieter der richtige Ansprechpartner. Bei so etwas wuerde ich ganz enorm Druck machen; wenn es ein Schaden an der Leitung ist, dann kann man sich einigen. Wenn es eine mutwillige Abstellung des Wasser ist, durch wen auch immer, hat der VM unverzueglich Sorge dafuer zu tragen, dass das Wasser wieder fliesst. Immerhin ist frisches Wasser lebenswichtig (der VM kann voruebergehend auch eine Ersatzloesung anbieten; wuerde mich damit aber nicht abspeisen lassen; immerhin wurde die Wohnung mit fliessend Wasser angemietet). Weigert sich der VM, dann schriftlich Frist setzen und ankuendigen, dass im Fall des Fristverzugs ein Umzug ins Hotel ansteht, solange, bis das Problem behoben ist und die Kosten hierfuer der VM traegt bzw. mit der Miete verrechnet werden.

An Stelle des Mieters wuerde ich einfach vorsichtig beim Verwalter anrufen so nach dem Motto: Ich habe da was gehoert, was mir zu denken gibt; was ist denn davon wahr ?!
Auf alle Faelle sollte der Mieter vermeiden, sich allzusehr mit in den Streit ziehen zu lassen, der anscheinend bei den Eigentuemern herscht. Klar machen, dass es dem Mieter darum geht, wie bisher wohnen zu koennen (d.h. mit fliessend Wasser etc.).

Gruss & Viel Erfolg
G

Hallo Daniela,

Gandalf hat dir ja schon sehr viele nützliche Tipps gegeben. Dazu möchte ich noch sagen:

Wenn du dich mit dem Verwalter in Verbindung setzt, sage ihm doch auch, dass du jederzeit nachweisen kannst (was wie ich hoffe so ist), dass du Zahlungen für die Nebenkosten geleistet hast. Denn ich hatte aus deinen Äußerungen entnommen, das dein Vermieter der Eigentümerversammlung und dem Verwalter gegenüber behauptet, er habe kein Geld bekommen?

Jedenfalls würde ich den Verwalter auch fragen, was denn seiner Meinung nach d e i n Vergehen sein könnte, wenn du deinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommst und es überhaupt nicht in deiner Hand liegt, was in den Eigentümertopf bzw. an die entsprechenden Institute weitergeleitet wird?

Hier muss dringend auf eine Einigung zwischen den beteiligten Personen gedrungen werden, da du die letzte bist, die Einfluss nehmen kann. Zwar ist nicht einzusehen, dass die anderen Eigentümer zu zahlen haben, aber dass du ohne Wasser und Heizung dasitzt ist ebensowenig einzusehen.

Nur Mut, wird schon klappen.

Gruß
Nita

Hallo,

das Vorgehen der Hauseigentümergemeinschaft gegen den Mieter ist unzulässig. Der Mieter kann hier mit einstweiliger Anordnung die Aufrechterhaltung der Versorgung einklagen. Die Kosten muss die WEG tragen. Der Mieter hat gezhalt, er darf nicht durch „verbotene Eigenmacht, wenn sich die WEG als Gericht aufspielt“ benachteiligt werden.

Wie hat nun der Mieter zu reagieren ? Er muss dem VM schriftlich mitteilen, nachdem er bisher die Nebenkostenvorauszahlungen nicht an die WEG gezahlt hat, dass er, der Mieter ab sofort diese Zahlungen ausschliesslich an die WEG richtet. Die WEG hat dann nur noch Ansprüche aus Instandsetzungen/Instandhaltungen und Verwaltungskosten und diese Kosten muss der Hausverwalter dann beim Eigentümer einklagen.

Der Mieter sollten den VM auffordern unverzüglich die Nebenkosten abzurechnen spätestens bis 25.08.2005. Kommt die Abrechnung nicht, sollte sich der Mieter mit dem Hausverwalter in Verbindung setzen und klären, ob zumindest für 2004 Nachforderungen vorliegen. Berechtigte Nachforderungen aus dem umlagefähigen Kosten sollte der Mieter dann nicht an den Eigentümer sondern nur an die WEG zahlen.

Bitte noch heute schriftlich - Einwurf-Einschreiben - die Zahlungsbereitschaft an die WEG erklären.

Grüsse Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin, Daniela,

Versorgungsleitungen dürfen nur vom Versorger abgestellt
werden. Eine Eigentümerversammlung hat die Möglichkeit, gegen
einen Eigentümer vorzugehen, nicht aber gegen einen Mieter
(das wiederum könnte nur der Vermieter). Selbst wenn die
Mieter niemals Miete bezahlt hätten, ginge das die
Eigentümerversammlung nichts an.

Die Eigentümerversammlung wird vom Verwalter einberufen und
von diesem auch geleitet. Verwalter sind meist recht fähige
Leute, also ist zu vermuten, dass der Troll, der Dich da
erschrecken will, vom Verwalter zur Ordnung gerufen wird.

Wenn Du den Verwalter kennst, solltest Du Dich nicht scheuen,
ihn vorab schon mal anzurufen.

Gruß Ralf

Hallo Ralf,

danke für die schnelle Antwort.

Ich stehe der Sache ein wenig skeptisch gegenüber, da die
Eigentümer alle diese Aussage bestätigt haben und der
Verwalter angeblich dieselbe Meinung vertritt. Er soll wenn
auch die Versorger beauftragen, die Leitungen abzustellen.
Ich habe mir auch eine Rechtsauskunft bei einer Anwaltshotline
geholt. Dieser Herr meinte, dass die Eigentümergemeinschaft
durchaus dazu berechtigt sei und das dürfe…wir sind da nur
ein wenig vorsichtig.
Den Verwalter kenne ich persönlich nicht, aber eine Rufnummer
hätte ich von diesem. Soll ich es trotzdem wagen und ihn
anrufen? Am 01.09. soll das Ganze nämlich entschieden werden.
Und ohne Wasser und Heizung lebt es sich leider nicht ganz so
gut in einer Wohnung.

Hallo,

ich kann der Anwaltshotline nicht beipflichten. Hier geht es nicht um den Vertrag zwischen einem Versorger und einem Mieter sondern um einen Vertrag der WEG einerseits in Vertretung aller Eigentümer mit dem Energieversorger.

Eine weitere Möglichkeit wäre auch, aber diese müsste nun mit einem Anwalt - keine Hotline - direkt besprochen werden, in welcher Form notfalls die Miete einbehalten werden kann.

Grüsse Günter

Wenn du dich mit dem Verwalter in Verbindung setzt, sage ihm
doch auch, dass du jederzeit nachweisen kannst (was wie ich
hoffe so ist), dass du Zahlungen für die Nebenkosten geleistet
hast. Denn ich hatte aus deinen Äußerungen entnommen, das dein
Vermieter der Eigentümerversammlung und dem Verwalter
gegenüber behauptet, er habe kein Geld bekommen?

Hier muss dringend auf eine Einigung zwischen den beteiligten
Personen gedrungen werden, da du die letzte bist, die Einfluss
nehmen kann. Zwar ist nicht einzusehen, dass die anderen
Eigentümer zu zahlen haben, aber dass du ohne Wasser und
Heizung dasitzt ist ebensowenig einzusehen.

Hallo Nita,

ich kann dich beruhigen: natürlich kann ich nachweisen, dass ich seit Einzug immer auch die fälligen Nebenkosten gezahlt habe. Im Mietvertrag ist ja die Kaltmiete zzgl. der Nebenkosten festgelegt. Diese Nebenkosten betragen 130 Euro im Monat. Durch Kontoauszüge kann ich jederzeit belegen, dass diese Zahlungen komplett an den Vermieter gegangen sind.
Der Vermieter behält nur diese 130 Euro ein und macht sonstwas damit, er zahlt sie nur nicht an den Verwalter etc. weiter. Und das wohl schon seit Jahren. Die Wohnung war wohl schon einmal zur Zwangsversteigerung aus diesem Grund, es wurde eine Anzahlung gemacht, diese wieder aufgehoben…usw.
Ich hoffe nur, dass es alles nicht so weit kommt. Mir ist klar, dass es Konsequenzen für den Vermieter haben muss, aber dass ich dafür bestraft werde finde ich ein Unding.

Gruß
Daniela

Hallo,

das Vorgehen der Hauseigentümergemeinschaft gegen den Mieter
ist unzulässig. Der Mieter kann hier mit einstweiliger
Anordnung die Aufrechterhaltung der Versorgung einklagen. Die
Kosten muss die WEG tragen. Der Mieter hat gezhalt, er darf
nicht durch „verbotene Eigenmacht, wenn sich die WEG als
Gericht aufspielt“ benachteiligt werden.

Wie hat nun der Mieter zu reagieren ? Er muss dem VM
schriftlich mitteilen, nachdem er bisher die
Nebenkostenvorauszahlungen nicht an die WEG gezahlt hat, dass
er, der Mieter ab sofort diese Zahlungen ausschliesslich an
die WEG richtet. Die WEG hat dann nur noch Ansprüche aus
Instandsetzungen/Instandhaltungen und Verwaltungskosten und
diese Kosten muss der Hausverwalter dann beim Eigentümer
einklagen.

Der Mieter sollten den VM auffordern unverzüglich die
Nebenkosten abzurechnen spätestens bis 25.08.2005. Kommt die
Abrechnung nicht, sollte sich der Mieter mit dem Hausverwalter
in Verbindung setzen und klären, ob zumindest für 2004
Nachforderungen vorliegen. Berechtigte Nachforderungen aus dem
umlagefähigen Kosten sollte der Mieter dann nicht an den
Eigentümer sondern nur an die WEG zahlen.

Bitte noch heute schriftlich - Einwurf-Einschreiben - die
Zahlungsbereitschaft an die WEG erklären.

Grüsse Günter

Hallo Günter,

vielen Dank für die Hilfe!
Darf ich denn einfach nach schriftlicher Ankündigung die Nebenkosten an die Eigentümergemeinschaft bezahlen bzw. an den Verwalter?
Begehe ich dann nicht einen Vertragsbruch? Ich habe im Mietvertrag unterschrieben, dass ich die Zahlung in Höhe von X € + 130 € NK an ihn zahle.
Die Überlegung hatten wir auch schon aufgestellt, dann aber aus o. g. Grund wieder verworfen.
Ich wäre jederzeit bereit, diese Kosten direkt an die Hausverwaltung zu zahlen, dann wäre der Ärger vom Tisch.
Mir wurde gesagt, dass ich dies nur mit schriftlicher Einverständniserklärung meines Vermieters tun darf und diese wird er mir nicht geben.

Gruß
Daniela

Hallo Nita,

ich kann dich beruhigen: natürlich kann ich nachweisen, dass
ich seit Einzug immer auch die fälligen Nebenkosten gezahlt
habe. Im Mietvertrag ist ja die Kaltmiete zzgl. der
Nebenkosten festgelegt. Diese Nebenkosten betragen 130 Euro im
Monat. Durch Kontoauszüge kann ich jederzeit belegen, dass
diese Zahlungen komplett an den Vermieter gegangen sind.
Der Vermieter behält nur diese 130 Euro ein und macht sonstwas
damit, er zahlt sie nur nicht an den Verwalter etc. weiter.
Und das wohl schon seit Jahren. Die Wohnung war wohl schon
einmal zur Zwangsversteigerung aus diesem Grund, es wurde eine
Anzahlung gemacht, diese wieder aufgehoben…usw.
Ich hoffe nur, dass es alles nicht so weit kommt. Mir ist
klar, dass es Konsequenzen für den Vermieter haben muss, aber
dass ich dafür bestraft werde finde ich ein Unding.

Gruß
Daniela

Hi Daniela,

du wärst evtl. überrascht wie viele Leute hier oder anderswo nur kläglich sagen: Ne, sowas heb ich alles nicht auf. (Alternativ: Find ich nicht mehr, ist beim Umzug verlorengegangen). Deswegen mein zarter Einschub!

Und ansonsten: Genau das ist das was ich sage: Du kannst nicht dafür bestraft werden. Günter hat dir ja auch schon die genaue Vorgehensweise detailliert beschrieben.

Ich versuche nur immer erst einmal zu überlegen, wie man - als rechtlicher Laie - mit einer Situation zwischenmenschlich umgeht. Deswegen mein entsprechender Kommentar: Gehe an den Verwalter auch so ran, dass er merkt, das du die andern (WEG) auch verstehst, es aber auf keinen Fall auf deinem Rücken ausgetragen werden kann.

Im beruhigenden Licht der Aussagen von Günter wirst du das jetzt sicher bestens regeln.

Gruß
Nita

Hallo,

ich kann der Anwaltshotline nicht beipflichten. Hier geht es
nicht um den Vertrag zwischen einem Versorger und einem Mieter
sondern um einen Vertrag der WEG einerseits in Vertretung
aller Eigentümer mit dem Energieversorger.

Eine weitere Möglichkeit wäre auch, aber diese müsste nun mit
einem Anwalt - keine Hotline - direkt besprochen werden, in
welcher Form notfalls die Miete einbehalten werden kann.

Grüsse Günter

Hallo Günter,

langsam glaube ich auch daran, dass es mit dieser Wild-West-Manier der WEG nicht klappen wird. Das beruhigt schon einmal.

Ich habe mich durch entsprechende Lektüre und vorangegangenen Problemen mit einer Vormieterin zu einem ähnlichen Thema schon informiert. Falls mir wirklich das Wasser abgestellt werden sollte (Heizung ist ja im Moment noch nicht nötig und somit zu ertragen) ist die Wohnung eigentlich unbrauchbar. Wenn der Vermieter mir nicht 24 STunden am Tag eine Wasserversorgung zukommen lässt, dann kann ich die Miete bis zu 100% einbehalten. Werde mich dann aber natürlich noch einmal vorher mit einem Anwalt beraten um wirklich sicher zu gehen.

Danke und Gruß
Daniela

Hi Daniela,

du wärst evtl. überrascht wie viele Leute hier oder anderswo
nur kläglich sagen: Ne, sowas heb ich alles nicht auf.
(Alternativ: Find ich nicht mehr, ist beim Umzug
verlorengegangen). Deswegen mein zarter Einschub!
Gruß
Nita

Hallo Nita,

da ich fast nur noch Online-Banking praktiziere, kann ich sehr gut belegen was ich wann und wie überwiesen habe. Falls das nicht mehr online möglich wäre, dann geht der nächste Weg zur Bank und die können mir einen Beleg darüber geben. Du glaubst gar nicht, wieviele Gänge ich in GEdanken wegen dieser Sache schon gemacht habe. Wenn ich in die Beweispflicht kommen sollte - bitte, ich bin bereit und weiß, dass ich alles richtig gemacht habe. Der Vorteil ist auf meiner Seite. Für den Vermieter wird das schon schwerer zu beweisen wohin er das Geld gesteckt hat aber das geht mich nichts an.
Aber ich finde es gut, von so vielen Seiten ein Feedback zu bekommen, dann können wenigenst Fehlerquellen beseitigt werden und neue Denkanstöße kommen auch dazu.
Ich hätte besser doch mal Jura studiert, statt im Büro zu arbeiten :wink:

Gruß
Daniela

Hallo,

Wie hat nun der Mieter zu reagieren ? Er muss dem VM
schriftlich mitteilen, nachdem er bisher die
Nebenkostenvorauszahlungen nicht an die WEG gezahlt hat, dass
er, der Mieter ab sofort diese Zahlungen ausschliesslich an
die WEG richtet. Die WEG hat dann nur noch Ansprüche aus
Instandsetzungen/Instandhaltungen und Verwaltungskosten und
diese Kosten muss der Hausverwalter dann beim Eigentümer
einklagen.

Der Mieter sollten den VM auffordern unverzüglich die
Nebenkosten abzurechnen spätestens bis 25.08.2005. Kommt die
Abrechnung nicht, sollte sich der Mieter mit dem Hausverwalter
in Verbindung setzen und klären, ob zumindest für 2004
Nachforderungen vorliegen. Berechtigte Nachforderungen aus dem
umlagefähigen Kosten sollte der Mieter dann nicht an den
Eigentümer sondern nur an die WEG zahlen.

Bitte noch heute schriftlich - Einwurf-Einschreiben - die
Zahlungsbereitschaft an die WEG erklären.

Grüsse Günter

Hallo Günter,

vielen Dank für die Hilfe!
Darf ich denn einfach nach schriftlicher Ankündigung die
Nebenkosten an die Eigentümergemeinschaft bezahlen bzw. an den
Verwalter?
Begehe ich dann nicht einen Vertragsbruch? Ich habe im
Mietvertrag unterschrieben, dass ich die Zahlung in Höhe von X
€ + 130 € NK an ihn zahle.

Richtig, Du hast unterschreiben im Glauben, dass Deine Vorauszahlungen an die Hausverwaltung gehen. Der VM kommt seiner Verpflichtung aber offensichtlich nicht nach und verbraucht das Geld für sich selbst. Zur Sicherung - auch etwaiger Guthaben bei den Betriebskosten - darf der Mieter deshalb, insbesondere auch zur Aufrechterhaltung der Versorgung die Vorauszahlungen direkt an die Hausverwaltung oder in anderen Fällen an die Gaswerke/Wasserwerke zahlen. Der VM wurde vertragsbrüchig. Niht der Mieter.

Gäbe es keine Hausverwaltung und der VM hätte z.B. Schulden bei den Strom-, Gas-, oder Wasserwerken könnten sich mehrer Mieter sogar zu einer Notgemeinschaft zusammen finden und gemeinsam ihre Vorauszahlugen an diese Stellen richten und direkt mit den Unternehmen abrechnen. Dies leite ich grundsätzlich in den Fällen ein, wo VM Zahlungsrückstände haben oder wo der VM die gelder für das heizöl anderweitig aufgebraucht hat. Dann wird sogar mit der Miete aufgerechnet. ( Mit der Miete aber nur unter fachkundiger Beratung des Mieterverein oder eines Anwaltes reagieren. )

Die Überlegung hatten wir auch schon aufgestellt, dann aber
aus o. g. Grund wieder verworfen.
Ich wäre jederzeit bereit, diese Kosten direkt an die
Hausverwaltung zu zahlen, dann wäre der Ärger vom Tisch.
Mir wurde gesagt, dass ich dies nur mit schriftlicher
Einverständniserklärung meines Vermieters tun darf und diese
wird er mir nicht geben.

Nein, diese Auskunft ist falsch. Dir droht die Einstellung der Versorgung, weil der VM bisher bewiesen hat, dass er die von Dir zweckgebundenen Gelder nicht ordnungsgemäss an die Hausverwaltung abgeführt hat. Du musst Dir also das rechtswidrige Vorgehen Deines Vermieters nicht auch noch bewilligen lassen, soll es aufgehoben werden.

Wenn Du nicht weiter weisst, melde Dich über Mail direkt bei mir.

Gruss Günter

Hallo,

ich muss Deine Meinung, woher sie stammt ist mir unklar, leider korrigieren. Du kannst in solchen Fällen nicht die Miete um 100 % mindern.

Hier muss grundsätzlich unterschieden werden zwichen der Abstellung der Versorgung durch die Wasserwerke und andererseist durch unzulässige Massnahmen der WEG.

Waserwerke dürfen - aber dann muss die Wohnung einen eigenen Hauptzähler haben, was ich nicht annehme in einem Mehrfamilienhaus - das Wasser abstelen. Sie müssen aber gleichzeitig dem Mieter Wasser zur Verfügung stellen. Dies bedeutet, dass entweder ein Automat aufgehängt wird und der Mieter muss bei jedem Wasserverbrauch eine Münze einwerfen - was in Großstädten sicherlich sinnvoll ist - oder aber in ländlichen Gegenden und kleineren Städten kann es auch so sein, dass der Mieter das Wasser gegen Bezahlung dann täglich bei den Wasserwerken abholen kann. Spätetens aber dann, wenn der Mieter den Wasserwerken die laufenden Kosten bezahlt ( als Vorauszahlungen an die Wasserwerke ( anteilig ) liefern diese oder stellen nicht ab. Es ist also öffentlichen Einrichtungen erlaubt solche Massnahmen einzuleiten.

Deine Hausverwaltung darf aber nicht veranlassen, dass Dir das Wasser abgestellt wird. Der VM ist hier Schuldner bei der WEG. Die WEG kan und darf sich nicht die rechtlichen Möglichkeiten eines Versorgungsuntenrehmens aneignen, da die WEG ja kein Versorger darstellt, sondern nur die Kosten abzurechnen hat. Die WEG muss auf jeden Fall Wasser liefern lassen. Notfalls über einen Wasserautomaten und der Mieter kann seine Kosten dann dem Vermieter bei den Vorauszahlungen abziehen.

Der Fall ist also ausschliesslich aus der Sicht des Versorgunsgunternehmens zu beurteilen und nicht aus dem Blickwinkel der WEG, denn diese muss den Miteigentümer auf Zahlung verklagen. Und wenn hier ohnehin schon länger die WEG nichts unternommen hat gegen den VM ist das Vorgehen gegen den Mieter reine Willkür.

Nochmals. Die kompletten Vorauszahlung ab sofort an die Hausverwaltung und schriftlich klären, dass von Dir die von Dir zu tragenden umlagefähigen Kosten übernommen werden. Da eine WEG besteht werden ohnehin alle Kosten über die WEG abgerechnet.

Aus diesem Grund Du die Vorauszahlungen an die Hausverwaltung überweisen wirst. Tipp. Die bisherigen Zahlungen kopieren und der Hausverwaltung als Beweis vorlegen, dass gezahlt ist.

Grüsse Günter