Fristverlängerung bei Kündigung

Man stelle sich folgendes vor:
Familie bewohnt ein 1-Familienhaus zur Miete( ohne schriftl. Mietvertrag ).Hauseigentümer will das Haus nun wirtschaftlich verwerten( verkaufen). Der Familie ist ein Umzug aus wirtschaftl. Gründen derzeit nicht möglich.Gibt es eine Möglichkeit den Auszugstermin ( aufgrund der Mietdauer =in rd.9 Monaten ) herauszuzögern ?
Welche EInspruchsmöglichkeiten gibt es gegen die Kündigung ?

mfG
mm

Hi MM,

soll das Haus denn ohne Mieter verkauft werden ?

Welche Vereinbarungen wurden (muendlich) fuer den Mietvertrag geschlossen ?

Gruss
G

Hi MM,

soll das Haus denn ohne Mieter verkauft werden ? Ja, denn ein 1-Familienhaus läßt sich nur an entsprechende Eigennutzer verkaufen. Wenn da aber noch Mieter drin sind, gestaltet sich der Verkauf schwierig .

Welche Vereinbarungen wurden (muendlich) fuer den Mietvertrag geschlossen ? Keine

Gruss
G

Hi MM,

danke fuer die Info.
Dann sieht es wohl so aus, dass hier die gesetzliche Frist greift; nach Deiner Berechnung also 9 Monate.
Ich wuerde mit dem VM sprechen, evtl. eine Zusatzvereinbarung machen, dass erst verkauft wird, wenn der M eine neue Bleibe hat.
Ferner wird der VM auch eine Kuendigung (am besten schriftlich) geben muessen; unter Begruendung des Verkaufs. Solange das nicht geschieht, gilt der (muendlich) geschlossene Mietvertrag - hier ist darauf zu achten, dass entsprechende Zeugen dabei waren, auf die man sich im Streitfall berufen kann.

Vielleicht hat Guenter noch eine andere Idee !?

Gruss
G

Hallo,

zuerst einmal ist hier klarzustellen, dass der VM wegen des Hausverkaufes nicht das Mietverhältnis kündigen kann. Verkauf oder Kauf bricht nicht Miete.

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Liegt eine schriftliche Kündigung vor ? Wie ist diese begründet ? Etwa mit dem Verkauf ( wa sich mir nicht vorstellen kann ).

Da der VM nicht kündigen kann, muss er also zuerst einmal das Haus mit dem Mieter verkauft bringen. Und erst wenn der neue Käufer im Grundbuch eingetragen ist, kann er, will er das Haus selbst bewohnen, wegen Eigenbedarf kündigen. Rein theoretisch kann der Mieter also bis zu 18 Monate und mehr noch in dem Haus sein.

Allerdings darf der Mieter nicht zusagen, dass er zu einem bestimmten Termin auszieht.

Grüsse Günter

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Hi MM,

soll das Haus denn ohne Mieter verkauft werden ?

Welche Vereinbarungen wurden (muendlich) fuer den Mietvertrag
geschlossen ?

Hallo,

das spielt ja keine Rolle, denn ein Verkauf ist kein Grund für eine Kündigung. Der Mieter kann daher in Ruhe - allerdings müsste er auf eine vorliegenden Kündigung rechtzeitig reagieren - abwarten bis das Haus verkauft ist und bis der neue - in Besitz des Grundbuchauszuges - überhaupt erst wegen Eigenbedarf kündigen kann. Hier hebt sich sodann die Verhandlungsgrundlage durchaus günstig an, denn will der VM verkaufen, wird er vielleicht dem Mieter wirtschaftlich die Kosten eines Umzuges erstatten.

Grüsse Günter

Hallo Günter und Co-Moderatoren,

recht herzlichen Dank für die guten Antworten, haben alle irgendwie weitergeholfen !

best regards

mm