Kurzmietvertrag

Hallo zusammen,

mal generell gefragt: Es kommt ja vor, dass man vor Abschluss eines „richtigen“ Mietvertrages einen Kurzmietvertrag unterschreibt. IMHO stehen da einfach nicht alle Details drin, aber das was darin steht kann im „richtigen“ Mietvertrag nicht geaendert werden. Also kann z.B. im Mietvertrag keine Staffelmiete vereinbart werden, wenn im Kurzmietvertrag keine Staffelmiete vereinbart wurde. Sehe ich das richtig?

fragende Gruesse

Ralph

Hallo zusammen,

mal generell gefragt: Es kommt ja vor, dass man vor Abschluss
eines „richtigen“ Mietvertrages einen Kurzmietvertrag
unterschreibt. IMHO stehen da einfach nicht alle Details drin,
aber das was darin steht kann im „richtigen“ Mietvertrag nicht
geaendert werden. Also kann z.B. im Mietvertrag keine
Staffelmiete vereinbart werden, wenn im Kurzmietvertrag keine
Staffelmiete vereinbart wurde. Sehe ich das richtig?

Hallo,

vermutlich meinst Du einen Vormietvertrag. Dieser wird vor dem Einzug geschlossen und soll bis zum Einzug durch einen richtigen Vertrag ersetzt werden.

Wenn jedoch ein Vertrag gefertigt wurde, der nun geändert werden soll, muss der Mieter nicht zustimmen, wenn er nicht die abgesprochenen Vereinbarungen enthält oder gar Klauseln enthält die nicht besprochen worden sind. Wurde daher nichts über eine Staffelmiete ebsprochen, muss der Mieter auch einem Mietvertrag mit Staffelmiete nicht zustimmen. Empfehle für dieses Mietverhältnis den Abschluss einer Mietrechtsschutzversicherung.

Grüsse Günter