Hallo,
angenommen ein Vermieter befindet sich noch für 2Monate(16.8-10.10) im Urlaub und ist auch nicht erreichbar.
Könnte man den Vertag zum 31.8 kündigen und dann am 1.12 (3Monate Kündigungsfrist)aus dem Vertrag?
Wie sollte man da vorgehen das auch der 31.8 als Erhalt der Kündigung ersichtlich ist?Einwurfeinschreiben,oder geht auch Kündigung von einer anderen Mietpartei(Zeuge)unterschreiben lassen und beim Vermieter vor die Tür legen?
angenommen ein Vermieter befindet sich noch für
2Monate(16.8-10.10) im Urlaub und ist auch nicht erreichbar.
Könnte man den Vertag zum 31.8 kündigen und dann am 1.12
(3Monate Kündigungsfrist)aus dem Vertrag?
Wie sollte man da vorgehen das auch der 31.8 als Erhalt der
Kündigung ersichtlich ist?Einwurfeinschreiben,oder geht auch
Kündigung von einer anderen Mietpartei(Zeuge)unterschreiben
lassen und beim Vermieter vor die Tür legen?
Danke für eure Antworten
Einwurfeinschreiben!
Damit ist das Schriftstück zugestellt („in seinem Machtbereich“) und der Vermieter kann sich nicht damit herrausreden, die Kündigung nicht erhalten zu haben. Wenn er nicht in den Briefkasten sieht (bzw. niemanden damit beauftragt), ist das sein Problem…
Einwurfeinschreiben!
Damit ist das Schriftstück zugestellt („in seinem
Machtbereich“) und der Vermieter kann sich nicht damit
herrausreden, die Kündigung nicht erhalten zu haben. Wenn er
nicht in den Briefkasten sieht (bzw. niemanden damit
beauftragt), ist das sein Problem…
Gruß Stefan
also das einschreiben sollte nicht das problem sein…also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist das rechtlich überhaupt kein problem!ich habe damit also meine pflicht erfüllt, auch wenn er nicht darauf reagieren kann??
Einwurfeinschreiben!
Damit ist das Schriftstück zugestellt („in seinem
Machtbereich“) und der Vermieter kann sich nicht damit
herrausreden, die Kündigung nicht erhalten zu haben. Wenn er
nicht in den Briefkasten sieht (bzw. niemanden damit
beauftragt), ist das sein Problem…
Gruß Stefan
also das einschreiben sollte nicht das problem sein…also
wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist das rechtlich
überhaupt kein problem!ich habe damit also meine pflicht
erfüllt, auch wenn er nicht darauf reagieren kann??
Hallo benjamin,
Stefan hat schon recht. Es muss mit Einwurf-Einschreiben versandt werden. Dann gilt der Brief mit Einwurf in den Briefkasten als zugestellt. Der VM - wie jeder andere Bürger auch - hat auch ins einer Abwesenheit dafür zu sorgen, dass Post ihm zugetellt werden kann.