Vermieterwechsel, wer muss die Kaution auszahlen

Hallo,

angenommen während der Mietdauer eines Untermietvetrages verschwindet der eigentliche Vermieter in einer Nacht und Nebel Aktion, ohne eine Adresse oder Nachricht zu hinterlassen. Nach 2 Wochen wird der Mieter benachrichtigt, dass das Mietverhältnis mit dem Hauseigentümer fortgesetzt wird, welcher den Mietvertrag übernimmt.
Während einem Telefongespräch mit dem Hausbesitzer bietet dieser an eine Monatsmiete und die gezahlte Kaution mit einzuklagen, da der „geflohene“ Vermieter auch bei diesem noch Mietschulden hat.
Die Kaution wurde beim Einzug bar bezahlt, allerdings unter Zeugen.

Ein Jahr später wird diese Wohnung gekündigt, ein Nachmieter gefunden, und der Auszug findet statt. Bei der Wohnungsübergabe weigern sich die Hauseigentümer (jetzigen Vermieter) die Kaution herauszugeben, die wurde ja auch nicht an Sie bezahlt. Allerdings haben Sie ja die Forderungen in ihre Klage aufgenommen und außerdem noch Mahnungen an ihren flüchtigen ehemaligen Mieter geschickt.

Wer ist eurer Meinung nach für die Kautionsrückzahlung verantwortlich?

Die Geschichte ist ziemlich verworren, ich hoffe ich habe die Sachlage deutlich geschildert, und schonmal Danke fürs durchlesen und hoffentlich antworten.

Liebe Grüße Michaela

Hallo,

im Gegensatz zu einem Vermieterwechsel - dort hat der neuen VM - aber auch nicht in jedem Fall - es kommt aus die Konstruktion der Kaution an - haftet der Vermieter hier nicht.

Der VM war zwar Hauptvermieter und dessen Mieter hat untervermietet. Der Eigentümer tritt nun aber nicht die direkte Rechtsnachfolge seines Untermieters an. Er nimmt lediglich den nicht erfüllten Vertrag zurück und wird selbst tätig.

angenommen während der Mietdauer eines Untermietvetrages
verschwindet der eigentliche Vermieter in einer Nacht und
Nebel Aktion, ohne eine Adresse oder Nachricht zu
hinterlassen. Nach 2 Wochen wird der Mieter benachrichtigt,
dass das Mietverhältnis mit dem Hauseigentümer fortgesetzt
wird, welcher den Mietvertrag übernimmt.
Während einem Telefongespräch mit dem Hausbesitzer bietet
dieser an eine Monatsmiete und die gezahlte Kaution mit
einzuklagen, da der „geflohene“ Vermieter auch bei diesem noch
Mietschulden hat.
Die Kaution wurde beim Einzug bar bezahlt, allerdings unter
Zeugen.

Gut dann gibt es die Möglichkeit, irgendwo wird der ehemalige VM sein, Strafanzeige gegen diesen zu erstatten wegen des Verdachtes der Unterschlagung der Kaution.

Ein Jahr später wird diese Wohnung gekündigt, ein Nachmieter
gefunden, und der Auszug findet statt. Bei der
Wohnungsübergabe weigern sich die Hauseigentümer (jetzigen
Vermieter) die Kaution herauszugeben, die wurde ja auch nicht
an Sie bezahlt. Allerdings haben Sie ja die Forderungen in
ihre Klage aufgenommen und außerdem noch Mahnungen an ihren
flüchtigen ehemaligen Mieter geschickt.

Wer ist eurer Meinung nach für die Kautionsrückzahlung
verantwortlich?

Die Geschichte ist ziemlich verworren, ich hoffe ich habe die
Sachlage deutlich geschildert, und schonmal Danke fürs
durchlesen und hoffentlich antworten.

Liebe Grüße Michaela

Grüsse Günter