Hallo,
jemand zieht zum 1.7. in eine wohnung mit einbauküche incl.
geschirrspüler (küche im mietpreis enthalten). nehmen wir mal,
es gab dummerweise kein übernahmeprotokoll. am abend des
einzugs (z.b. 30.6.) stellt der neue mieter fest, dass die
spülmaschine nicht funktioniert. er ruft den vormieter an,
berichtet von den lockeren steckdosen die in gesamter whng von
der wand fallen und erzählt von defektem geschirrspüler.
nehmen wir weiter an, dass genannter vormieter am telefon
alles abstreitet.
Ich unterstelle, dass der „Vormieter“ ein Versehen ist und es soll Vermieter heissen. Denn nur mit diesem war zu verhandeln.
mieter versucht 6 wochen den vermieter diesbezüglich zu
kontaktieren - ohne erfolg. nach 7 wochen erhält dieser ein
schriftstück vom vermieter mit (z.b.) folgendem inhalt:
„garantie geschirrspüler ist abgelaufen, kosten von
instandhaltung der elektrogeräte sind lt. vertrag vom mieter
zu tragen (korrekt)“.
Der VM ist hier im irrtum. Er kann sich zwar in der Zukunft auf diese Vereinbarung berufen, aber nicht so, dass er defekte Geräte übergibt, nicht auf Reklamationen reagiert und dann plötzlich auf die Vereinbarung weisst. Für den Mieter kommt es nun darauf an, dass er die Vorgänge mit Zeugen beweisen kann.
könnte der mieter dem vormieter -von dem er ja die defekte
spülmaschine übernommen hat- die kosten der reparatur
aufdrücken??
also mit dem Vormieter hat es nichts zu tun, mit dem Vermieter ja. Den VM auffordern die Kosten zu tragen, da er keine vertragsgemässe Wohnung. Termin setzen - etwa 14 Tage - und ankündigen, dass danach vorbehalten bleibt, die Kosten mit der Miete aufzurechnen. Reagiert er zum Temrin nicht, sofort einen Mietrverein oder Anwalt aufsuchen. Tipp. Auf jeden Fall bei diesem VM eine Mietrechtsschutzversicherung abschliessen. Wer so am Anfang täuscht, tut es immer wieder. In den Fällen ist es auch wichtig in der Wohnung alle, noch so kleinen Mängel und frühere Schäden aufzulisten und diese Liste dem VM umgehend als Anlage zum Mietvertrag zu übergeben.
Solltest Du Dich verschrieben haben und statt Vormieter den Vermieter gemeint haben, dann den Vormieter suchen und nach den Umständen befragen, wie er die Wohnung verlassen hat. Zumindest ist es unlogisch, dass Du mit dem Vormieter Mängel klären wlltest.
was erwartet den mieter, wenn er eines tages auszieht und die
spülmaschine noch immer defekt ist?? ist er zur reparatur
verpfichtet??
Aus Sicht der Schilderung von Dir nein, aber es muss der Nachweis geschaffen werden, dass seit Einzug dies der Fall gewesen ist und dann muss auch die Miete bei der Einbauküche gemindert werden, wenn Geräte nicht funktionieren. Mindestens 10 € für den Geschirrspülmaschine im Monat.
Weiterer Tipp. Den Mietvertrag prüfen lassen und klären, ob alles was dort steht auch der Wahrheit entspricht z.B. Wohnung war vollständig renoviert, aber in Wirklichkeit sieht man schattige Stellen und an den Türzargen und Fensterrahmen und sonstwo sind Farbanlagerungen oder Tapeten sind übereinander am Stoss einige Zentimeter geklebt ( es reicht bereits lt. einem Richter - musste ich mir erklären lassen - schon ein Milimeter ).
Grüsse Günter