Kosten für Reparatur von Elektrogeräten?!

jemand zieht zum 1.7. in eine wohnung mit einbauküche incl. geschirrspüler (küche im mietpreis enthalten). nehmen wir mal, es gab dummerweise kein übernahmeprotokoll. am abend des einzugs (z.b. 30.6.) stellt der neue mieter fest, dass die spülmaschine nicht funktioniert. er ruft den vormieter an, berichtet von den lockeren steckdosen die in gesamter whng von der wand fallen und erzählt von defektem geschirrspüler. nehmen wir weiter an, dass genannter vormieter am telefon alles abstreitet.
mieter versucht 6 wochen den vermieter diesbezüglich zu kontaktieren - ohne erfolg. nach 7 wochen erhält dieser ein schriftstück vom vermieter mit (z.b.) folgendem inhalt: „garantie geschirrspüler ist abgelaufen, kosten von instandhaltung der elektrogeräte sind lt. vertrag vom mieter zu tragen (korrekt)“.

könnte der mieter dem vormieter -von dem er ja die defekte spülmaschine übernommen hat- die kosten der reparatur aufdrücken??

was erwartet den mieter, wenn er eines tages auszieht und die spülmaschine noch immer defekt ist?? ist er zur reparatur verpfichtet??

Hallo,

das BGB sagt dazu:

BGB § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Wenn der Geschirrspüler Bestandteil der vermieteten Wohnung ist, muss der Vermieter dafür sorgen, dass er funktioniert. Da gibt es überhaupt keine Diskussionen.

Gruß

Matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

und wenn im vertrag steht, dass der mieter die kosten für instandhaltung zu tragen hat?? ist das rechtens - trotz bgb??

Hallo,

das BGB sagt dazu:

BGB § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem
Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu
gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem
zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen
und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Wenn der Geschirrspüler Bestandteil der vermieteten Wohnung
ist, muss der Vermieter dafür sorgen, dass er funktioniert. Da
gibt es überhaupt keine Diskussionen.

Gruß

Matthias

Hallo,

das ist, soweit ich weiß, nur in einem sehr sehr engem Rahmen möglich. Pauschal dem Mieter alle Kosten aufzubürden ist nicht zulässig.

Bitte Googeln…

Gruß

Matthias

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und wenn im vertrag steht, dass der mieter die kosten für
instandhaltung zu tragen hat?? ist das rechtens - trotz bgb??

Hallo,

dies ist dann Rechtens, wenn im Vertrag steht, dass der Mieter die Kosten für die Beschaffung defekter Geräte selbst trägt und bei Auszug die gekauften Geräte mitnehmen kann. Allerdings wird der Vermieter in solchn Vereinbarungen keine höhere zusätzliche Küchenmiete wie höchstens 15-20 € für die Möbelteile beanspruchen können.

Die pauschale Übertagung der Instandhaltung ist unwirksam. Sie bedarf der Klarstellung, dass im Einzelfall bis zu 100 € ( Obergrenze ) und im Jahr insgesamt höchstens 8 % der Jahresmiete aufzuwenden sind.

Grüsse Günter

Hallo,

jemand zieht zum 1.7. in eine wohnung mit einbauküche incl.
geschirrspüler (küche im mietpreis enthalten). nehmen wir mal,
es gab dummerweise kein übernahmeprotokoll. am abend des
einzugs (z.b. 30.6.) stellt der neue mieter fest, dass die
spülmaschine nicht funktioniert. er ruft den vormieter an,
berichtet von den lockeren steckdosen die in gesamter whng von
der wand fallen und erzählt von defektem geschirrspüler.
nehmen wir weiter an, dass genannter vormieter am telefon
alles abstreitet.

Ich unterstelle, dass der „Vormieter“ ein Versehen ist und es soll Vermieter heissen. Denn nur mit diesem war zu verhandeln.

mieter versucht 6 wochen den vermieter diesbezüglich zu
kontaktieren - ohne erfolg. nach 7 wochen erhält dieser ein
schriftstück vom vermieter mit (z.b.) folgendem inhalt:
„garantie geschirrspüler ist abgelaufen, kosten von
instandhaltung der elektrogeräte sind lt. vertrag vom mieter
zu tragen (korrekt)“.

Der VM ist hier im irrtum. Er kann sich zwar in der Zukunft auf diese Vereinbarung berufen, aber nicht so, dass er defekte Geräte übergibt, nicht auf Reklamationen reagiert und dann plötzlich auf die Vereinbarung weisst. Für den Mieter kommt es nun darauf an, dass er die Vorgänge mit Zeugen beweisen kann.

könnte der mieter dem vormieter -von dem er ja die defekte
spülmaschine übernommen hat- die kosten der reparatur
aufdrücken??

also mit dem Vormieter hat es nichts zu tun, mit dem Vermieter ja. Den VM auffordern die Kosten zu tragen, da er keine vertragsgemässe Wohnung. Termin setzen - etwa 14 Tage - und ankündigen, dass danach vorbehalten bleibt, die Kosten mit der Miete aufzurechnen. Reagiert er zum Temrin nicht, sofort einen Mietrverein oder Anwalt aufsuchen. Tipp. Auf jeden Fall bei diesem VM eine Mietrechtsschutzversicherung abschliessen. Wer so am Anfang täuscht, tut es immer wieder. In den Fällen ist es auch wichtig in der Wohnung alle, noch so kleinen Mängel und frühere Schäden aufzulisten und diese Liste dem VM umgehend als Anlage zum Mietvertrag zu übergeben.

Solltest Du Dich verschrieben haben und statt Vormieter den Vermieter gemeint haben, dann den Vormieter suchen und nach den Umständen befragen, wie er die Wohnung verlassen hat. Zumindest ist es unlogisch, dass Du mit dem Vormieter Mängel klären wlltest.

was erwartet den mieter, wenn er eines tages auszieht und die
spülmaschine noch immer defekt ist?? ist er zur reparatur
verpfichtet??

Aus Sicht der Schilderung von Dir nein, aber es muss der Nachweis geschaffen werden, dass seit Einzug dies der Fall gewesen ist und dann muss auch die Miete bei der Einbauküche gemindert werden, wenn Geräte nicht funktionieren. Mindestens 10 € für den Geschirrspülmaschine im Monat.

Weiterer Tipp. Den Mietvertrag prüfen lassen und klären, ob alles was dort steht auch der Wahrheit entspricht z.B. Wohnung war vollständig renoviert, aber in Wirklichkeit sieht man schattige Stellen und an den Türzargen und Fensterrahmen und sonstwo sind Farbanlagerungen oder Tapeten sind übereinander am Stoss einige Zentimeter geklebt ( es reicht bereits lt. einem Richter - musste ich mir erklären lassen - schon ein Milimeter ).

Grüsse Günter

100 Euro oder DM ?

Die pauschale Übertagung der Instandhaltung ist unwirksam. Sie
bedarf der Klarstellung, dass im Einzelfall bis zu 100 € (
Obergrenze ) und im Jahr insgesamt höchstens 8 % der
Jahresmiete aufzuwenden sind.

Hallo,

nach meinen letzten Informationen waren das 100 DM. Hat man das im Zuge der Euroumstellung auch 1:1 angepasst ?

Gruß

Matthias

Die pauschale Übertagung der Instandhaltung ist unwirksam. Sie
bedarf der Klarstellung, dass im Einzelfall bis zu 100 € (
Obergrenze ) und im Jahr insgesamt höchstens 8 % der
Jahresmiete aufzuwenden sind.

Hallo,

nach meinen letzten Informationen waren das 100 DM. Hat man
das im Zuge der Euroumstellung auch 1:1 angepasst ?

Hallo,

dieses Urteil ist hundsalt. Es ist längst durch Preisentwicklungen überholt. Dem trägt auch die Justiz Rechnung. 1991 waren es nach der Rechtsprechung 150 DM. Bei der Umstellung wurde in der Literatur dann der Betrag aus diesem Urteil auf 75 € gesetzt. Das heisst daher, man kann durchaus 100 € vereinbaren.

Grüsse Günter