Hallo
Angenommen ein eigentümer dessen wohnung genehmigt „Mündlich“ dass ein Vermieter Untermietet ein Zimmer und dessen Untermieter Muss an die Sozialamt Mietgeld beantragen und das Träger der Sozialamt Frag nach eine „Zustimmung der Eigentümer“:
Soll man eine Bestätigung haben von der Eigentümern oder Reicht es wenn der Vermieter an der Träger sagt „ich habe eine Mündliche zustimmung der Eigentümern“ bekommen.
Hallo,
ich glaube, deine Frage verstanden zu haben 
Ich würde vorsichtshalber zwischen Hauptmieter und Untermieter einen „Untermietvertrag“ erstellen und den vom Vermieter gegenzeichnen lassen. Solange du nichts schriftliches vom Vermieter hast, kann dieser jederzeit behaupten, er hätte NIE zugestimmt.
Das Sozialamt will immer etwas schriftliches haben und wenn du es so machst, ersparst du dir die doppelte Rennerei und unnötige Wartezeit auf den Fluren der Wohngeldstelle.
Gruß
Sticky
PS: Ist nur meine Laienmeinung, bin auch gerne bereit, mich von Experten eines besseren belehren zu lassen.
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