3. Mietkürzung hintereinander - ohne Folgen?

Hallo,

angenommen im Dez. 2004 hätte ein Mieter einen Wasserschaden im Bad gemeldet. Die Wände und der Boden seien durchnäßt. An den angrenzenden Raumwänden teilweise Schimmel.
Die Badewanne wäre daraufhin auf der kurzen Seite aufgehauen und d.Schaden unterhalb der Wanne an den Rohren repariert worden.
Beispielsweise hätten dann im Febr. Trocknungsgeräte für die Trocknung der Wände und des Bodens gesorgt. Der Maler hätte in den Räumen alles in Ordnund gebracht. So weit so gut…

Aber: Seit der Schadensmeldung wäre nach fast 8 Monaten immer noch die kurze Seite der Badewanne geöffnet. Wenn man in das Bad kommt würde man direkt dort hineingucken.
Nachdem nach mündl. Zusage des Vermieters nichts mehr passieren würde, wäre dann schriftlicher Ankündigung vom Mieter aus die Kaltmiete um 20% für vorletzen Monat gekürzt worde. Und weil dann im Monat danach auch noch nichts passiert für den letzten Monat auch.

Frage: Da angenommen immer noch nichts passiert, könnte die Miete für den folgenden Monat wieder um 20% gekürzt werden, ohne Folgen für den Mieter? Das wäre dann das 3. Mal hintereinander. Was wäre zu tun, wenn der Mieter die versprochene finanz. Entschädigung für den Zeitraum d. Trockengeräte ( 14 Tage) als Mietminderung noch nicht bekommen hat?

Vielen Dank vorab für die Beantwortung !
Benja

Hallo,

20 % weil man das Innenleben der Badewanne sieht, schon heftig. Oder besteht Deine Wohnung nur aus Badezimmer?

Wenn ich der Vermieter wäre, wäre die Sache schon beim Anwalt.

Wäre ich der Mieter, würde ich einen netten Brief mit Fristsetzung an den Vermieter schreiben und etwa 3 - 5 % Mietminderung für angebracht halten.

Gruß Reni

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Hallo,
wenn ich der Vermieter wäre, dann würde ich das Loch in der Wanne mal zumachen. Erkenne keinen Grund, warum nicht? Wäre froh, ordentliche und pünktlich zahlende Leute im Haus zu haben…

Ich habe mal gerechnet ca. 5 % wären 14 Euro Abzug… Hmmm doch was wenig oder? Das wär doch kein Grund für den Vermieter zu reagieren ( wenn er wircklich nicht wollte…)

Was würde denn passieren wenn der Vermieter sich bis zum Ende der Fristsetzung nicht meldet.

Da ich wirklich keine Ahnung habe, such ich auf diesen Wege nach Informationen. Danke vorab.

Hi,

Da ich wirklich keine Ahnung habe, such ich auf diesen Wege
nach Informationen. Danke vorab.

dann sollte man das nicht im Internet tun und vor allem nicht so spät! Der Schuß kann für den Mieter nämlich böse nach hinten losgehen. Ein rücksichtsloser Vermieter kann bei ungerechtfertigten Mietminderungen (oder bei völlig überzogenen) unverzüglich einen Anwalt einschalten…die Kosten trägt dann der Mieter.

Hier kann man nur noch eines raten: sollte dieser Fall real sein, sofort zu Anwalt oder Mieterschutz. Schadensbegrenzung könnte dringend nötig sein.
Anwaltlicher Beistand scheint aber auch im Hinblick auf die Trocknungsgeräte geboten. Diese (wirklich nicht unerheblichen) Kosten hat der Vermieter zu tragen. Nur bitte nicht mehr ohne konkreten fachlichen Rat handeln…das kann wirklich teuer werden!

Gruß Stefan

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Hallo Stefan,
dafür wieder mal ein Sternchen.

Gruss Günter

dann sollte man das nicht im Internet tun und vor allem nicht
so spät!

Hallo,
ich mußte aber schreiben, weil ich nicht weiter weiß… Hilfe ist notwendig. Ich dachte, dafür sei das Forum da wenn man nach Rat sucht ?
Gehen wir davon aus, dass der Mieter dem Vermieter nichts Böses will und am liebsten diese Angelegenheit in einem freundlichen Gespräch klären möchte. Der Mieter kann nicht verstehen, dass der Vermieter sich absolut nicht meldet…

Vielen Dank für die Antworten.

Hi,

ich mußte aber schreiben, weil ich nicht weiter weiß… Hilfe
ist notwendig. Ich dachte, dafür sei das Forum da wenn man
nach Rat sucht ?

Das ist schon richtig. Aber hier kann man nur allgemeine Informationen erhalten. Eine konkrete Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt und jeder, der sie trotzdem leistet, läuft Gefahr kostenpflichtig abgemahnt zu werden.
In Deinem Fall (davon ausgehend, daß es Dich real betrifft) ist aber eine konkrete Beratung dringend und zeitnah notwendig. Hättest Du dich vor der Mietminderung hier informiert, hättest Du erfahren, daß man mit Mietminderungen vorsichtig umgehen, daß man bestimmte Formalien einhalten und daß man die Minderung dem Mangel anpassen muß. Weiter hätte man Dir gesagt, wie man in dem Fall ohne monatelanges Warten und auch ohne Mietminderung (denn die ist in solch einem Fall wegen der möglichen Höhe wirklich wenig wirkungsvoll) eine Problemlösung erreichen kann.
Aus Unwissenheit (die ja bekanntlich nicht vor Strafe schützt) hast Du offensichtlich gravierende Fehler begangen. Wahrscheinlich sind sie noch korrigierbar. Aber was im Einzelnen zu tun ist muß ein Mietrechtsexperte nach Kenntnis des gesamten Sachverhaltes entscheiden. Neben einem freien Fachanwalt kommt auch der örtliche Mieterverein als Ansprechpartner in Betracht (dort sind ebenfalls entsprechende Fachanwälte tätig).

Eines noch, da bin ich allerdings fachlich unsicher (wenn Günter was dazu sagt solltest Du das beherzigen): sollte ein zeitnaher Termin (spätestens Anfang nächster Woche) nicht möglich sein, würde ich mir überlegen den Betrag der Minderung erstmal zu überweisen (denn 20% der Kaltmiete für eine beschädigte oder fehlende Badewannenverkleidung sind wirklich maßlos überzogen - siehe Dir dazu mal den Thread „Kosten Dusche-reparatur“ weiter oben an). Die Überweisung dann dem Vermieter auch mitteilen, ab diesem Datum kann er dann keine rechtlichen Schritte mehr unternehmen.

Gehen wir davon aus, dass der Mieter dem Vermieter nichts
Böses will und am liebsten diese Angelegenheit in einem
freundlichen Gespräch klären möchte. Der Mieter kann nicht
verstehen, dass der Vermieter sich absolut nicht meldet…

Das unterstellt Dir auch keiner. Aber darum geht es leider auch nicht. Genauso wie der Mieter zu recht erwartet, daß der Vermieter das geltende Recht achtet und umsetzt kann der Vermieter das seinerseits erwarten. Und Gesetze und Rechtssprechung geben nun mal den Weg vor den der Mieter hier gehen muß. Wenn er sich nicht an die Spielregeln hält, muß er den daraus resultierenden Schaden (z.B. Anwaltskosten) tragen.

Es geht hier wirklich nicht darum Dich zum Buhmann zu machen, wir wollen Deinen Schaden nur begrenzen.

Viele Grüße
Stefan

Vielen Dank für die Anworten!

Schönes Wochenende wünsche ich!