Hallo Forum,
wenn ich den Beitrag davor lese - 20 % weil man das Innenleben der Badewanne sieht - wundert mich ja nix mehr 
Dann nehmen wir mal an, in einer Wohnung treten Kellerasseln auf. Kammerjäger ist beauftragt, kommt auch mehrfach, die Tierchen auch. Nehmen wir weiter an, es handelt sich nicht um Massenbefall, sondern die Tierchen verlaufen sich vereinzelt in die Wohnung. Wäre eine Mietminderung berechtigt? Und wenn ja in welcher Höhe?
Weiterhin wären Setzrisse zwischen Wand und Boden vorhanden, die bis zu 20 mm betragen. Wie würde es hier mit Mietminderung in welcher Höhe aussehen?
Schon mal vielen Dank für Eure Hinweise.
Gruß Reni
Hallo,
wenn ich den Beitrag davor lese - 20 % weil man das Innenleben
der Badewanne sieht - wundert mich ja nix mehr 
Dann nehmen wir mal an, in einer Wohnung treten Kellerasseln
auf. Kammerjäger ist beauftragt, kommt auch mehrfach, die
Tierchen auch. Nehmen wir weiter an, es handelt sich nicht um
Massenbefall, sondern die Tierchen verlaufen sich vereinzelt
in die Wohnung. Wäre eine Mietminderung berechtigt? Und wenn
ja in welcher Höhe?
Weiterhin wären Setzrisse zwischen Wand und Boden vorhanden,
die bis zu 20 mm betragen. Wie würde es hier mit Mietminderung
in welcher Höhe aussehen?
Es besteht Einvernehmen, daa die Mängel - Risse dem VM - bekannt sein müssen. Die lieben Tierchen sind so eine Sache. Treten sie gelegentlich auf sind Mietminderungen über 3 % der Kaltmiete nicht angemessen. Handelt es sich um einen „Befall“ dann kann andererseits bis zu 15 % gemindert werden.
Grüsse Günter