Nochmal Probleme mit der Eigentümergemeinschaft

Nochmal ich :wink:

Folgende Fragestellung:

Es geht wieder um ein Mietshaus, in dem 6 Wohnungen von deren Eigentümern bewohnt werden, 2 Wohnungen sind durch die Eigentümer vermietet. Es gab nie eine Hausordnung in schriftlicher Form und auch keine mündlichen Absprachen. Es wurden von Zeit zu Zeit von den Eigentümern „Bitten“ geäußert sich so zu verhalten wie diese es wünschten und die Mieter haben sich daran orientiert, wenn auch zum Teil seltsame „Bitten“ geäußert wurden. Nun soll auf einmal eine schriftliche Hausordnung verabschiedet werden. Was genau dort drin verabschiedet werden wird wissen die Mieter natürlich nicht. Auf jeden Fall soll ein Bestandteil sein, dass Satellitenschüsseln nicht erlaubt sein sollen.
Aber…von zwei Eigentümerparteien wissen die Mieter (und es ist auch kaum zu übersehen), dass Satellitenschüsseln aufgestellt sind und auch nicht entfernt würden, trotz Hausordnung. Von den Mietern aber würde man es verlangen.
Meine Frage: Ist es rechtens, wenn die Eigentümer der von ihnen selbst verabschiedeten Hausordnung entgegen handeln und von anderen aber eine Einhaltung fordern?
Zusätzliche Info: Der Mietvertrag der Mieter beeinhaltet auch eine Hausordnung, die aber nicht gültig ist, da der Vermieter vergessen hat, die Gültigkeit zu bestätigen bzw. den Punkt anzukreuzen etc.

Was tun?

Lieben Gruß
Daniela

Nochmal ich :wink:

Folgende Fragestellung:

Es geht wieder um ein Mietshaus, in dem 6 Wohnungen von deren
Eigentümern bewohnt werden, 2 Wohnungen sind durch die
Eigentümer vermietet. Es gab nie eine Hausordnung in
schriftlicher Form und auch keine mündlichen Absprachen. Es
wurden von Zeit zu Zeit von den Eigentümern „Bitten“ geäußert
sich so zu verhalten wie diese es wünschten und die Mieter
haben sich daran orientiert, wenn auch zum Teil seltsame
„Bitten“ geäußert wurden. Nun soll auf einmal eine
schriftliche Hausordnung verabschiedet werden. Was genau dort
drin verabschiedet werden wird wissen die Mieter natürlich
nicht. Auf jeden Fall soll ein Bestandteil sein, dass
Satellitenschüsseln nicht erlaubt sein sollen.
Aber…von zwei Eigentümerparteien wissen die Mieter (und es
ist auch kaum zu übersehen), dass Satellitenschüsseln
aufgestellt sind und auch nicht entfernt würden, trotz
Hausordnung. Von den Mietern aber würde man es verlangen.
Meine Frage: Ist es rechtens, wenn die Eigentümer der von
ihnen selbst verabschiedeten Hausordnung entgegen handeln und
von anderen aber eine Einhaltung fordern?
Zusätzliche Info: Der Mietvertrag der Mieter beeinhaltet auch
eine Hausordnung, die aber nicht gültig ist, da der Vermieter
vergessen hat, die Gültigkeit zu bestätigen bzw. den Punkt
anzukreuzen etc.

Hallo,

so einfach mit der Erstellung der Hausordnung ist es nicht. Die VM können nicht einfach eine Hausordnung erlassen, ohne Rücksicht auf bisherige Verträge.

Ganz klar ist, wenn keine SAT-Schüsseln erlaubt sind, gilt dies auch für die VM.

Grüsse Günter

Hallo,

so einfach mit der Erstellung der Hausordnung ist es nicht.
Die VM können nicht einfach eine Hausordnung erlassen, ohne
Rücksicht auf bisherige Verträge.

Ganz klar ist, wenn keine SAT-Schüsseln erlaubt sind, gilt
dies auch für die VM.

Grüsse Günter

Hallo und guten Morgen!

Heißt also auf gut deutsch, dass ich meine Satellitenschüssel behalten kann, wenn die Eigentümer es auch machen. Sie ist auch so angebracht, dass nichts am Haus beschädigt worden ist (hängt am Regenrohr und hat nur einen Durchmesser von 33cm).
Falls man also verlangen würde, dass wir diese abhängen, dann kann ich mich darauf berufen, dass die anderen das auch tun müssten? Richtig oder hab ichs nur falsch verstanden?
Ich hoffe, die Hausordnung beeinhaltet nicht so nette GEschichten, wie z. B. kein Duschen nach 10 Uhr oder dergleichen. *augenroll*

Vielen Dank und Gruß

Daniela