Kosten Dusche-reparatur

Angenommen der Dusche einer Mietwohnung geht kaput. Der mieter kann den Vermieter nicht erreichen. Der mieter kann aber seine Dusche überhaupt nicht benutzen weil es kein wasser gibt. Wie lange muss den Mieter den Vermieter die Möglichkeit geben die Dusche zu reparieren? Wann kann er selber einen klempner/elektriker anrufen um die reparatur vorzunehmen? Die kosten die dann enstehen, mussen die auf die miete in minderung gebracht werden, oder sollte mann die rechnung einfach direkt an den Vermieter schicken?

(entschuldige die schreibfehler, ich bin Holländer)

Hoy Pieter,

Das hängt von deinem Verhältnis zu deinem Vermieter ab. Verstehst du dich gut mit ihm, würde ich erstmal 2 Tage weiter versuchen, den Vermieter zu erreichen und bei Freunden/Bekannten fragen, ob ich vieleicht mal kurz bei denen duschen dürfte.
Erst dann, bzw wenn du nicht gut mit ihm auskommst, würde ich bei den Nachbarn (ich gehe davon aus, daß es eine Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus ist) fragen, welcher Klempner normalerweise im Haus die Arbeiten erledigt. Dann den Klempner anrufen und nochmal nachfragen, ob der schonmal für den Vermieter tätig war und ob eventuell ein Vertrag zwischen den beiden besteht. Sollte kein Vertrag zwischen denen bestehen, würde ich nach einem Preis fragen und eventuell einen günstigeren Klempner ausfindig machen, um nicht unnötig Streß zu provozieren. Übrigens würde ich davon abraten, den Notdienst zu rufen, da die sehr saftige Preise haben. Auf der Homepage der Industrie und Handelskammer(IHK) oder der Handwerkskammer müßtest du auch Listen der Ortsansässigen Klempner finden.
Der Preis richtet sich natürlich nach Ausmaß des Schadens und dem Umfang der Reparaturarbeiten. Eventuell mußt du in Vorkasse treten, kannst dir das Geld vom Vermieter aber zurückholen. Hier würde ich das Geld von der Miete einbehelten, dem Vermieter dies separat aber auch per Einschreiben mit Rückschein mitteilen.

Tot Ziens
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Hallo,

der Mietr kann in solchen Fällen keinen Handwerker rufen. Er muss den VM schriftlich auffordern, den Mangel inerhalb zwei Wochen zu beseitigen, kommt er dieser Beseitigung nicht nach, muss der Mieter nochmals eine Nachfrist von einer Woche setzen und androhen, wenn erneut nichts geschieht, wird er, der Mieter den Auftrag erteilen und die Kosten mit der Miete verrechnen.

Hier ist eine Mietminderung, wenn überhaupt nicht geduscht/gebadet werden kann von im Sommer mindestens 15 % der Kaltmiete erlaubt. Die Mietminderung muss dem VM auch mitgeteilt werden.

Grüsse Günter

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