Welche Heizölrechnung ist richtig?

Hallo,
wenn es zwei Heizölrechnungen gibt einmal vom 01.07.04 und einmal vom 03.06.05, welche darf verwendet werden für die Nebenkosten Abrechnung?
Einzug der Person war 01.06.04.
Andy

Hi,

diese Frage ist nicht so simpel, wie Du Dir das offenbar vorstellst. Der VM muß die real entstandenen Kosten abrechnen. Dazu kann es durchaus notwendig sein, sich auf beide Rechnungen zu beziehen. Vor allem, wenn (wie es scheint) das Heizöl in der Mitte des Abrechnungszeitraums gekauft wird.
Entscheidend ist: die Abrechnung muß nachvollziebar sein…

Gruß Stefan

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Hi Stefan,
gilt das auch, wenn von dem neu gekauften Öl noch gar nichts verbraucht worden ist!? Angenommen die Person zieht im Herbst aus, zahlt sie dann das Öl für den Nachmieter???
Gruß Andy

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Einmal Nachdenken
Hallo,

erstens hast Du Heizkostenverteiler, somit werden nur die tatsächlichen Kosten der Heizung erfasst. [Bitte hier keine Diskussion über die Qualität von diesen Heizkostenverteilern]

Zweitens hast Du auch einen Warmwasserverbrauch. Also braucht man hier auch etwas Öl zur Wassererwärmung.

Christian

Hi Christian,
es gibt in der Wohnung keine Heizkostenverteiler, wie es im Heizungsraum aussieht??

Die Rechnung wird nach qm umgelegt.

Das auch Öl für das warme Wasser benötigt wird ist klar.

Nur noch einmal die Frage:
Gilt die Rechnung vom 01.07.2004
oder vom 03.06.2005, wenn der Einzug in die Wohnung am 01.06.04 statt fand?
Der Vermieter will die vom 03.06.2005 erstattet haben.
Zwischenzeitlich sind die Heizkosten enorm gestiegen und so ist der Unterschied markant.
Andy

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Hallo,

Was ist denn das für ein Haus ?
Ein Einfamilienhaus mit Einliegewohnung ?
Heizkostenersatttung ohne Verbrauchszähler ?
Was sagen die anderen Mietparteien?

Christian

Hallo,
wenn es zwei Heizölrechnungen gibt einmal vom 01.07.04 und
einmal vom 03.06.05, welche darf verwendet werden für die
Nebenkosten Abrechnung?
Einzug der Person war 01.06.04.

Hallo,

bin etwas spät dran. Aber Wahlkampf ist auch wichtig.

Grundsätzlkich hat eine Heizkostenabrechnung - egal ob mit Wärmemesseinrichtung oder nach Wohnfläche einen Abrehcnungszeitraum. Dieser muss mindestesn 12 Monate haben. Längere Zeiträume sind nicht erlaubt.

Auf jede korrekten Heizölabrechnung steht der Anfangsbestand zu Beginn der Heizperiode. Als Anfangsbestand bezeichnet man das in der vorher gehenden Heizperiode nicht verbrauchte Öl. Danach sind alle Zukäufe aufzuführen und es ist zum Abrechnungszeitpunkt zum Ende der Abrechnungsperiode der noch bestehende Heizölbestand auszugliedern. Anfangsbestand plus Zukäufe minus restbestand ergibt den Verbrauch. So muss jede korrekte Abrechnung aussehen.

Entscheidend ist also nicht der Einzug des Mieters sondern die bisherige Abrechnungsperiode. Endete diese am 01.07.2004 so war Dir ein Monat anteilig zu berechnen und die nächste Persiode beginnt sodann ab 01.07. - 30.06.2005.

Die Frage kann daher nur beantwortet werden, wenn klar ist, welcher Abrechnungszeitraum abgerechnet wird. Bisher ist dies aus den zahlreichen Hinweisen nicht erkennbar.

Grüsse Günter

Hi,
es ist ein Haus mit je einer Partei pro Etage,
insgesamt 3 Wohnungen.
Ich kann leider nicht sagen ob es einen Verbrauchszähler gibt.
Der Heizungsraum ist nur über die andere Mietwohhnung zu erreichen und soweit ich weiss hat nur der Vermieter den Schlüssel für den Raum.
Eine Wohnung steht leer und gehoert dem Hausbesitzer.
Außerdem ist das Haus sehr alt (ca. 60`er Jahre) und die Isolierung ist bescheiden. Der Besitzer hat aber z.B. nur in seiner Wohnung die Fenster ausgetauscht. Bei den anderen Wohnungen heisst es sie währen noch sehr gut…
Die Heizkosten werden nun über die qm verteilt, ist auch in Ordnung.
Aber welche Rechnung kommt zum Tragen?
Andy

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Hallo Günter,

Danke! Damit kann ich was anfangen! :o)

Andy

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