FAlls jemand einen Mietvertrag über eine 2-zimmerwohnung abschließt aber
dieser Mietvertrag Formlos (Adresse,name,Miethöhe,datum,qm) und nur ein vorläufiger Vertrag ist, kann jener dann ausziehen ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten?
Praktisch am 31.8 dem Vermieter, bzw. heute ein Verwalter, mitteilen das er nun ab heute auszieht und ab 1.9.die Wohnung frei wäre?
Und dieser vorläufige Mietvertrag seit ca. 10 Jahren nie ersetzt wurde,durch einen „richtigen“ Vertrag.
Das würde mich dringenst Interresieren, wenn jemand dazu etwas weiss, bitte einen RAtschlag.
Vor kurzem ist über die Kündigunstfrist ein GErichts-Urteil erlassen worden, deckt sich dieser angenommene Fall?
Es bedarf überhaupt keines schriftlichen Mietvertrags. Ein mündlich geschlossener ist genauso gültig.
Für alle Sachverhalte, die im Mietvertrag nicht abweichend geregelt sind, gelten die Bestimmungen des BGB. Für die Kündigungsfristen ist dies:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__573c.html
Also drei Monate.
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