angenommen, ein Mieter hat unter seiner Wohnung jahrelang eine Bäckerei mit Cafe-Betrieb. Dieses Café hat Öffnungszeiten von 8 Uhr bis 18 Uhr, es entsteht keinerlei Lärmbelästigung.
Da dieser Betrieb dicht gemacht wird, werden die Räumlichkeiten wieder vermietet, diesmal entsteht dort ein Lokal mit Live-Musik (Klavier und Gesang). Jetzt sind die Öffnungszeiten variabel. D.h. Die Putzfirma fängt gegen 6 Uhr an sämtliche Tische und Stühle über Fliesen zu schieben, dadurch würde eine hohe Lärmnbelästigung entstehen. Ab 8 Uhr beginnt dann der Lokal-Betrieb. Dieser würde dann bis mitten in die Nacht gehen, da der Betreiber der Meinung wäre, dass er sich an keine Öffnungszeiten halten müsste, sondern dies von den Gästen abhängig wäre und er auch so lange die Musik, das Klavier und den Gesang ohne Rücksicht auf andere beibehalten darf. Nach Abzug der letzten Gäste würde dann das Aufräumen starten, wieder Gerücke und Geschiebe.
Weiterhin angenommen, dass der Mieter dem Vermieter diese Situation mitteilt, dieser ein gemeinsames Gespräch mit allen Beteiligten führt. Das Fazit daraus wäre, dass der Vermieter die Musk „schön“ findet.
Es keine Besserung der Situation gibt, der Mieter die Miete um 30 % kürzt, dies der Vermieter nicht einsieht, da ja immer eine Lokalität unter der Wohnung gewesen wäre und der Mieter dies bei Einzug wusste und damit die heutige Situation zu akzeptieren habe.
Welche Rechte hätte ein Mieter in so einer Situation???
solche Fragen sind nur über das örtliche Ordnungsamt oder die Gewerbeaufsicht zu lösen. Zumindest dann, wenn Reden nicht hilft.
Grüsse Günter
angenommen, ein Mieter hat unter seiner Wohnung jahrelang eine
Bäckerei mit Cafe-Betrieb. Dieses Café hat Öffnungszeiten von
8 Uhr bis 18 Uhr, es entsteht keinerlei Lärmbelästigung.
Da dieser Betrieb dicht gemacht wird, werden die
Räumlichkeiten wieder vermietet, diesmal entsteht dort ein
Lokal mit Live-Musik (Klavier und Gesang). Jetzt sind die
Öffnungszeiten variabel. D.h. Die Putzfirma fängt gegen 6 Uhr
an sämtliche Tische und Stühle über Fliesen zu schieben,
dadurch würde eine hohe Lärmnbelästigung entstehen. Ab 8 Uhr
beginnt dann der Lokal-Betrieb. Dieser würde dann bis mitten
in die Nacht gehen, da der Betreiber der Meinung wäre, dass er
sich an keine Öffnungszeiten halten müsste, sondern dies von
den Gästen abhängig wäre und er auch so lange die Musik, das
Klavier und den Gesang ohne Rücksicht auf andere beibehalten
darf. Nach Abzug der letzten Gäste würde dann das Aufräumen
starten, wieder Gerücke und Geschiebe.
Weiterhin angenommen, dass der Mieter dem Vermieter diese
Situation mitteilt, dieser ein gemeinsames Gespräch mit allen
Beteiligten führt. Das Fazit daraus wäre, dass der Vermieter
die Musk „schön“ findet.
Es keine Besserung der Situation gibt, der Mieter die Miete um
30 % kürzt, dies der Vermieter nicht einsieht, da ja immer
eine Lokalität unter der Wohnung gewesen wäre und der Mieter
dies bei Einzug wusste und damit die heutige Situation zu
akzeptieren habe.
Welche Rechte hätte ein Mieter in so einer Situation???
Durch die Umwandlung hat der Mieter selbstverständlich eine andere Situation und kann, wenn über Mitternacht hinaus Lärm organisiert wird, sogar die Miete bis zu 50 % mindern. Bitte Mieterverein aufsuchen und vor Ort beraten lassen.
Es keine Besserung der Situation gibt, der Mieter die Miete um
30 % kürzt, dies der Vermieter nicht einsieht, da ja immer
eine Lokalität unter der Wohnung gewesen wäre und der Mieter
dies bei Einzug wusste und damit die heutige Situation zu
akzeptieren habe.
Ich denke auch, dass das Argument des Vermieters, es bestünde schon immer eine Lokalität, nicht greift. Es kommt auf die Art der Lokalität an, und den daraus resultierenden Einflüssen auf das Wohnumfeld und die eigene Wohnung.
Welche Rechte hätte ein Mieter in so einer Situation???
Ich würde dir auch empfehlen, dich an den Mieterverein zu wenden, denn dort kennt man sich rechtlich am besten aus, und sie können dir Vorschlagen, wie du vorgehen kannst, wenn ein offener Dialog mit dem Vermieter nicht mehr hilft.
Ich nehme an, wenn du die Miete kürzt (deiner Darstellung nach zu Recht), musst du dies schriftlich ankündigen, und den Grund nennen. Am besten per Einschreiben, sonst wird am Ende noch behauptet, es wäre kein Brief angekommen. Nun kann man eine Lärmbelästigung nicht im Voraus erkennen und auch nicht deren Intensität. Ich denke, dass ein Schreiben an den Vermieter am Ende des Monats oder am Anfang des Folgemonats mit Höhe und Grund der Mietminderung angebracht wäre. Es gibt dort bestimmte gesetzliche Vorgaben, damit deine Mietminderungen im zweifelsfall auch vor Gericht zu 100% bestand haben. Aber das weiß der Mieterverein auch viel besser als ich. Und vielleicht ist es für dich auch ein Vorteil, wenn du dir einen Zeugen suchst (aber nicht aus deiner eigenen Mietpartei, sondern z.B. ein Nachbar).
ich denke inzwischen auch, dass ein Mieterverein oder Anwalt eingeschaltet werden muss.
Gestern wurde nochmal ein Telefongespräch mit dem Vermieter geführt, dieser sagte, dass er nichts unternehmen wird, da er den Aussagen des Mieters nicht glaubt. Das Schreiben über die Mietminderung hat er bereits erhalten.