Kündigung von 5jährigem Mietvertrag: WIE?

Wie kommt man aus einem Mietvertrag raus, den man für fünf Jahre abgeschlossen hat, mittlerweile 1,5 Jahre in der Wohnung gewohnt hat und nun aber gerne kündigen möchte (ohne daß aber Gründe in der Whng. an sich vorliegen wie z.B. Schimmel, etc.)?

Wie kommt man aus einem Mietvertrag raus, den man für fünf
Jahre abgeschlossen hat, mittlerweile 1,5 Jahre in der Wohnung
gewohnt hat und nun aber gerne kündigen möchte (ohne daß aber
Gründe in der Whng. an sich vorliegen wie z.B. Schimmel,
etc.)?

Gar nicht.

Wie kommt man aus einem Mietvertrag raus, den man für fünf
Jahre abgeschlossen hat, mittlerweile 1,5 Jahre in der Wohnung
gewohnt hat und nun aber gerne kündigen möchte (ohne daß aber
Gründe in der Whng. an sich vorliegen wie z.B. Schimmel,
etc.)?

Weswegen möchtest Du denn kündigen??? zu teuer, neuer Job???

Gar nicht.

Einen Rechtsanspruch auf vorherige Auflösung hat man wohl nicht. (oder doch?)
Aber wenn man z.B. kein Geld mehr hat (z.B. Job verloren, ALG2, Wohnung zu groß), kann man ja mal versuchen, an die Einsicht des Vermieters zu appellieren:
„Lang mal einem Nackten in die Tasche.“
Wenn man ihm klarmacht, daß aufgrund einer neuen Situation die Miete nicht mehr bezahlt werden kann, wird er sich vielleicht selber denken, daß es unter den Umständen keinen Zweck hat, auf dem Vertrag zu bestehen. Und daß es besser wäre, gleich einen neuen Mieter zu suchen, als eine riesen Forderung ansammeln zu lassen, auf der er dann doch sitzenbleiben würde.

Nein, es ist ein Umzug (Zusammenzug) mit dem Partner in eine andere (größere) Wohnung geplant.

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Wie kommt man aus einem Mietvertrag raus, den man für fünf
Jahre abgeschlossen hat, mittlerweile 1,5 Jahre in der Wohnung
gewohnt hat und nun aber gerne kündigen möchte (ohne daß aber
Gründe in der Whng. an sich vorliegen wie z.B. Schimmel,
etc.)?

Hallo,

ein Rechtsanspruch auf Vertragsaufhebung oder Kündigung besteht nicht. Allerdings kann ein Rechtsanspruch oder aber durch Einvernehmen eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, dass der Mieter durch Stellung eines Nachmieters aus dem Mietvertrag entlassen wird.

Der Mieter muss mit dem VM dann zuerst einmal den Sachverhalt klären. Hierbei ist einfach erforderlich, darzutun, dass eine Partnerschaft eingegangen werden soll. Auf Verlangen ist dies auch nachzuweisen.

Der VM wird hier auch aus rechtlichen Gründen eine Nachmieterstellung zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages nicht verweigern können. Der Mieter muss also Nachmieter suchen. Der Nachmieter muss in den bestehenden Mietvertrag eintreten. Hat der VM Nachmieterstellung erlaubt, darf er keine höhere Miete wie bisher vereinbart ist verlangen und er darf auch keine nachträglichen nachteiligen Vertragsänderungen vornehmen.

Grüsse Günter