Hallo,
einem Mieter ist bekanntgemacht worden, dass er auf Einsicht in die Betriebskostenrechnungen klagen kann. Der Vermieter erklärt aber, dass er weder Herausgabe noch Einsicht gewähren wird. Der Richter ist ein Muggle, der auch nicht die Rechnungen hervorzaubern kann. Was folgt dann? Was wäre, wenn der Vermieter die Rechnungen einfach vernichtet hat? Muss dann der Energieversorger die Rechnungen herausrücken? Außerdem leitete der Vermieter die Gutschriften für Wasser und Strom nicht weiter, die sich wegen Überzahlungen ergaben, wie ein Mieter zufällig bemerkte. Dann kassiert der Vermieter von den Mietern Reinigungsgeld für das wöchentliche Putzen, gibt es aber nicht dem Reinigungsdienst weiter. Inzwischen haben einige Mieter das Rückbehaltrecht wahrgenommen, der Vermieter reagiert mit fristloser Kündigung! Was wird ein Richter von so einem Fall halten?
Danke
CF FJ
Inzwischen haben
einige Mieter das Rückbehaltrecht wahrgenommen, der Vermieter
reagiert mit fristloser Kündigung! Was wird ein Richter von so
einem Fall halten?
Der Richter wird mit ziemlicher Sicherheit dem Vermieter Feuer machen. Da sich der Vermieter rechtswidrig verhält, und nicht die Mieter, kann er ihnen auch nicht deswegen kündigen; weder fristlos noch fristgerecht.
Ich würde es in dem Fall als Mieter genauso machen: so lange keine Nebenkostenvorauszahlung mehr machen, bis die bisherigen Abrechnungen korrekt vorliegen.
Vollstreckung, Zurückbeahltungsrecht, Rechtsmissbr
Hallo,
zunächst einmal: bei der Gewährung von Einsicht in die Belege gilt für die Zwangsvollstreckung zunächst § 883 ZPO, wonach der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die Unterlagen wegnehmen kann und - wenn er sie nicht vorfindet - auch eine entsprechende eidesstattliche Versicherung abnehmen darf.
Wenn noch das Suchen und Zusammenordnen der Belege erforderlich ist (was auch ein Dritter vornehmen kann), dann kann das Gericht den Gläubiger ermächtigen, diese Handlung auf kosten des Schuldners von einem Dritten vornehmen zu lassen (§ 887 ZPO).
Verweigert der Vermieter die Belegeinsicht, hat der Miter ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Betriebskostenvorauszahlungen, nicht aber an der Grundmiete. Was eine Nachzahlung angeht, so verstößt der Vermieter gegen Treu und Glauben, wenn er eine solche verlangt, aber gleichzeitig keine Belegeinsicht gewährt.
Chrissie
Hallo Franz,
als ehemaliger Richter müsstest Du dass doch alles wissen!
Und nebenbei, was sich alles in Deinem Haus abspielt in Sachen Vermieter. Für Bausparkassen und Co. wärest Du das ideale Werbesbeispiel um Wohneigentum zu schaffen.
Als wir warten auf die Umzugsmeldung von Dir !
Hipp und schönes Wochenende.
Christian
Sternchen
Hallo,
Viele Sternchen!
Hallo Franz,
Hipp und schönes Wochenende.
Christian
Hallo, Christian,
vielleicht kannst du für ein Sternchen eine gute Antwort geben.
Ein Vermieter kassiert Gelder für die Reinigung des Treppenhauses. Es wird aber nur unzureichend geputzt. Daher putzen einige Mieter selber und verlangen ihre Gelder wieder zurück. Muss der Vermieter die Gelder zurückzahlen und darf er den Reinigungsdienst regresspflichtig machen?
Viel Erfolg
CF FJ
Hallo,
Ein Vermieter kassiert Gelder für die Reinigung des
Treppenhauses. Es wird aber nur unzureichend geputzt. Daher
putzen einige Mieter selber und verlangen ihre Gelder wieder
zurück.
Das können die Mieter nicht. Aber bei entsprechenden Voraussetzungen (Mahnung geschickt, Mietminderung angedroht), kann eben die Miete ein wenig gemindert werden (schwerlich zu sagen wieviel, aber für einen Dreckstall sind sicher 5 bis 10% drin).
Muss der Vermieter die Gelder zurückzahlen und darf er
den Reinigungsdienst regresspflichtig machen?
Er hat einen Vertrag mit dem Reinigungsdienst. Macht der seine Sache nicht richtig, so hat der Vermieter sich drum zu kümmern, das es klappt.
Gruß
André
Hallo,
Er hat einen Vertrag mit dem Reinigungsdienst. Macht der seine
Sache nicht richtig, so hat der Vermieter sich drum zu
Hallo, André,
der Vertrag könnte doch auch wegen Nichterfüllung aufgelöst und ein Mieter beauftragt werden die Reinigungen vorzunehmen.
Grüße
CF FJ
Hallo, André,
danke für dein Interesse!
Die ersten 20 Jahre hatten sparsame Mieter fast jedes Jahr Rückzahlungen erhalten. Seit dem Eigentümerwechsel vor vier Jahren hat sich aber alles verändert. Jedes Jahr steigen die Nachzahlungsforderungen an alle Mieter. Dabei wurde der Vermieter darauf hingewiesen, wer die Energieverschwender und Müllsünder sind. Mehrere Aufforderungen zum Abmelden einer Mülltonne wurden ignoriert. Vor zwei Jahren fiel dem Vermieter ein, wie er noch mehr Geld aus seinen Mietern herausholen kann. Er beauftragt eine Reinigungsfirma ohne Rücksprache mit den Mietern, die bisher zuverlässig das Haus reinigten. Einige Mieter verweigern die hohen Zahlungen an den Reinigungsdienst und putzen selber das Haus. Nachdem die Putzfirma jetzt selten reinigt, putzt nur noch ein Mieter jeden Samstag das gesamte Treppenhaus, der natürlich bezahlt werden möchte. Der Vermieter bestreitet natürlich alle Angaben und möchte weiterhin alles Geld haben und nichts zurückzahlen. Jetzt ist er vor Gericht gezogen und hat Räumungsklage eingereicht. Der Vermieteranwalt hat den Mieter sogar als Lügner bezichtigt, der gar nichts angemahnt hätte. Doch der Mieter hat über die Jahre hinweg sehr viele Beweise mit zuverlässigen und unabhängigen Zeugenaussagen gesammelt und gesichert, was hoffentlich vor Gericht ausreichen wird, um den Vermieter und seine Anwälte in die Schranken zu verweisen.
Grüße und danke für aufschlussreiche Antworten
CF FJ