Privatverbrauch am Gemeinschaftsanschluss

Hallo zusammen!

In einem Mehrfamilienhaus wird vom dort wohnenden Hausmeister eine beachtliche Menge Strom für private Zwecke verbraucht.

Die Hausverwaltung darauf angeschrieben, hält es für unmöglich eine pauschale Berechnung aufgrund von vermuteten Mengen durchzuführen.
Andere Mieter sollen für eine Berechnung Datum und Verbrauchsmenge belegen.
Was natürlich nicht möglich ist.
Allerdings existieren Fotos, auf welchen zu erkennen ist daß der Strom für private Zwecke mißbraucht wird.

Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, daß andere Mieter tatsächlich für solche Kosten aufkommen müssen.
Wie müßte die Hausverwaltung reagieren?
Wie sollten sich die Mieter verhalten?

Andere Mieter hatten die Stromkosten für Gemeinschaftsverbrauch (abzgl. Heizung) vorerst halbiert, und den entsprechenden Betrag von der Nk Abrechung abgezogen.

Die Stromkosten für Gemeinschaftsverbrauch in diesem Mietshaus mit nur 5 Wohnungen betragen immerhin 230,- €.
Eigentlich sollten Beleuchtung und sehr geringe Gartenarbeiten nicht zu solchen Beträgen führen.

Danke schon mal für Eure Hilfe

Gruß Gerrit

Hi Gerrit,

eine „beachtliche Menge“ ist immer Auslegungs-Sache. :wink:

Wie hat denn die HV auf die Selbstjustiz der Mieter reagiert, die ihre NK halbiert haben?

Wenn es nachweisbar ist, dass der HM unberechtigt Strom verbraucht, dann sollten sich die Mieter zusammen tun und dies der HV mitteilen mit der Bitte um entsprechende Konsequenzen (d.h. den Hausmeister auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und um entsprechende Verhaltensaenderung zu bitten).
Andererseits - wurde der HM schon mal von den Mietern angesprochen?

Bei Gemeinschaftsstrom laesst sich wohl nie ganz ein moeglicher Missbrauch ausschliessen. Daher nennt es sich ja auch Hausgemeinschaft :wink: - gemeinschaftlich gewisse Dinge erledigen.

Gruss G

Hallo Gandalf!

Hi Gerrit,

eine „beachtliche Menge“ ist immer Auslegungs-Sache. :wink:

Stimmt leider.
Sagen wir mal so, wenn ich abschätzen müsste, wieviel davon für den eigenen Garten ist, und wieviel zum Gemeinschaftlichen gehören, würde ich nichtmal auf die Hälfte kommen.
Er ist Frührenter, und sein Garten ist sein einziges Hobby.
Von dem ca. 2000m² großen Grundstück hat er locker die Hälfte zum Spielplatz für seine Tochter, und Gemüsegarten umgebaut.
Und daß verbraucht nunmal Strom.

Wie hat denn die HV auf die Selbstjustiz der Mieter reagiert,
die ihre NK halbiert haben?

Es kam ein Schreiben, worin eine unmögliche Kostenabrechung erläutert wird. Dazu bräuchten sie Beweise wie oft, wieviel und wozu der Strom verbraucht wird.

Wenn es nachweisbar ist, dass der HM unberechtigt Strom
verbraucht, dann sollten sich die Mieter zusammen tun und dies
der HV mitteilen mit der Bitte um entsprechende Konsequenzen
(d.h. den Hausmeister auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und
um entsprechende Verhaltensaenderung zu bitten).

Andererseits - wurde der HM schon mal von den Mietern
angesprochen?

Mit dem ist leider nicht vernünftig zu reden.
Er ist ein Amerikaner, der (angeblich) im Golfkrieg ein Trauma erlebt hat. Er wird auch sehr schnell gewalttätig.
Er behauptet auch immer noch, daß 100% Steigung 90° sind… :wink:

Und ehrlich gesagt, bin ich der Einzige, den es stört.
Die Anderen möchten sich nicht mit ihm anlegen (s.o.)
Ich möchte selbst auch nicht mit ihm reden, weil mir daß schon einige blaue Flecken eingebracht hat.
Und dabei ging es nur um eine von ihm festgelegte Mülltrennung, die ich eingehalten habe, er aber nicht. Und darauf habe ich ihn angesprochen.

Bei Gemeinschaftsstrom laesst sich wohl nie ganz ein
moeglicher Missbrauch ausschliessen. Daher nennt es sich ja
auch Hausgemeinschaft :wink: - gemeinschaftlich gewisse Dinge
erledigen.

Es sieht leider so aus, daß er sich ein gewisses Hausrecht angeeignet hat, und er alleine entscheidet wer was darf und was nicht.
Würde ich auch nur ein Radio an der Garage anschließen, würde ich wahrscheinlich einen Verbandskasten benötigen.

Du siehst, wir kommen nicht besonders gut aus. Und deshalb möchte ich keine Kosten tragen, die er für sich selbst beansprucht.

Gruss G

Gruß Gerrit

Gruß Gerrit

Hallo,

wenn der Hausmeister für private Zwecke Strom dem Gemeinschaftsbereich entzieht und die Kosten werden auf alle umgelegt, handelt er vertragswidrig und wahrscheinlich sogar so schwerwiegend, dass eine Abmahnung und auch eine Entlassung in Betracht zu ziehen ist.

Es ist nämlich völlig egal, ob ein Mitmieter illegal Strom aus Gemeinschaftsanlagen wegnimmt und sich einen Vorteil verschafft oder ob dies durch den Hausmeister erfolgt. Wobei man beim Hausmeister einen erheblich höheren Missbrauch seiner Vertrauensstellung unterstellen muss.

In einem Mehrfamilienhaus wird vom dort wohnenden Hausmeister
eine beachtliche Menge Strom für private Zwecke verbraucht.

Die Hausverwaltung darauf angeschrieben, hält es für unmöglich
eine pauschale Berechnung aufgrund von vermuteten Mengen
durchzuführen.
Andere Mieter sollen für eine Berechnung Datum und
Verbrauchsmenge belegen.
Was natürlich nicht möglich ist.
Allerdings existieren Fotos, auf welchen zu erkennen ist daß
der Strom für private Zwecke mißbraucht wird.

Dann sollten die Bilder vorgelegt werden. Soweit Mitmieter die illegale Entnahme beweisen können, müssen diese notfalls per Versicherung an Eides Statt sich erklären und das Ganze muss an die Hausverwaltung.

Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, daß andere Mieter
tatsächlich für solche Kosten aufkommen müssen.
Wie müßte die Hausverwaltung reagieren?
Wie sollten sich die Mieter verhalten?

Die Hausverwaltung muss dem Hausmeister untersagen, insbesondere im Rahmen seiner Vertrauensstellung, weiterhin Strom aus den Allgemeinanlagen für private Zwecke zu entnehmen. In solchen Fällen meine Empfehlung. Die Leistungen an den Hausmeister, dessen Stundennachweise, dessen Einkäufe genau prüfen und klären.

Ich möchte ausdrücklich hinweisen, dass solche Hausmeister die Ausnahme sind.

Andere Mieter hatten die Stromkosten für
Gemeinschaftsverbrauch (abzgl. Heizung) vorerst halbiert, und
den entsprechenden Betrag von der Nk Abrechung abgezogen.

Dies wird zweifelhaft sein, solange nicht nachgewiesen werden kann, wie hoch der Verbrauch ist.

Die Stromkosten für Gemeinschaftsverbrauch in diesem Mietshaus
mit nur 5 Wohnungen betragen immerhin 230,- €.
Eigentlich sollten Beleuchtung und sehr geringe Gartenarbeiten
nicht zu solchen Beträgen führen.

Teile mal die Größe des Hauses mit. Denn 230 € sind eigentlich in einem Mehrfamilienhaus nicht zuviel. Treppenhauslicht, Aussenbeleuchtung ( wenn Bewegungsmelder vorhanden sind sind die Kosten ohnehin höher), auch Kellerflur oder Allgemeinräume können betroffen sein. Vor allem aber, wenn die Kosten des Allgemeinstromes sehr hoch sind, muss man zuerst einmal überprüfen, ob die Heizkostenabrechnung Stromkosten enthält. Wenn ja, erhebt sich die Frage, ob die Höhe zu gering bemessen ist. Als Mittel rechnet man hier etwa 8 % der Beschaffungskosten der Brennstoffe als Stromkosten.

Grüsse Günter

Hi Günther!

Hallo,

wenn der Hausmeister für private Zwecke Strom dem
Gemeinschaftsbereich entzieht und die Kosten werden auf alle
umgelegt, handelt er vertragswidrig und wahrscheinlich sogar
so schwerwiegend, dass eine Abmahnung und auch eine Entlassung
in Betracht zu ziehen ist.

Es ist nämlich völlig egal, ob ein Mitmieter illegal Strom aus
Gemeinschaftsanlagen wegnimmt und sich einen Vorteil
verschafft oder ob dies durch den Hausmeister erfolgt. Wobei
man beim Hausmeister einen erheblich höheren Missbrauch seiner
Vertrauensstellung unterstellen muss.

In einem Mehrfamilienhaus wird vom dort wohnenden Hausmeister
eine beachtliche Menge Strom für private Zwecke verbraucht.

Die Hausverwaltung darauf angeschrieben, hält es für unmöglich
eine pauschale Berechnung aufgrund von vermuteten Mengen
durchzuführen.
Andere Mieter sollen für eine Berechnung Datum und
Verbrauchsmenge belegen.
Was natürlich nicht möglich ist.
Allerdings existieren Fotos, auf welchen zu erkennen ist daß
der Strom für private Zwecke mißbraucht wird.

Dann sollten die Bilder vorgelegt werden. Soweit Mitmieter die
illegale Entnahme beweisen können, müssen diese notfalls per
Versicherung an Eides Statt sich erklären und das Ganze muss
an die Hausverwaltung.

Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, daß andere Mieter
tatsächlich für solche Kosten aufkommen müssen.
Wie müßte die Hausverwaltung reagieren?
Wie sollten sich die Mieter verhalten?

Die Hausverwaltung muss dem Hausmeister untersagen,
insbesondere im Rahmen seiner Vertrauensstellung, weiterhin
Strom aus den Allgemeinanlagen für private Zwecke zu
entnehmen. In solchen Fällen meine Empfehlung. Die Leistungen
an den Hausmeister, dessen Stundennachweise, dessen Einkäufe
genau prüfen und klären.

Ich möchte ausdrücklich hinweisen, dass solche Hausmeister die
Ausnahme sind.

Andere Mieter hatten die Stromkosten für
Gemeinschaftsverbrauch (abzgl. Heizung) vorerst halbiert, und
den entsprechenden Betrag von der Nk Abrechung abgezogen.

Dies wird zweifelhaft sein, solange nicht nachgewiesen werden
kann, wie hoch der Verbrauch ist.

Und wenn man die Höhe nicht nachweisen kann?

Die Stromkosten für Gemeinschaftsverbrauch in diesem Mietshaus
mit nur 5 Wohnungen betragen immerhin 230,- €.
Eigentlich sollten Beleuchtung und sehr geringe Gartenarbeiten
nicht zu solchen Beträgen führen.

Teile mal die Größe des Hauses mit. Denn 230 € sind eigentlich
in einem Mehrfamilienhaus nicht zuviel. Treppenhauslicht,
Aussenbeleuchtung ( wenn Bewegungsmelder vorhanden sind sind
die Kosten ohnehin höher), auch Kellerflur oder Allgemeinräume
können betroffen sein. Vor allem aber, wenn die Kosten des
Allgemeinstromes sehr hoch sind, muss man zuerst einmal
überprüfen, ob die Heizkostenabrechnung Stromkosten enthält.
Wenn ja, erhebt sich die Frage, ob die Höhe zu gering bemessen
ist. Als Mittel rechnet man hier etwa 8 % der
Beschaffungskosten der Brennstoffe als Stromkosten.

Die Gesamtwohnfläche beträgt 411m².
Grundstückgröße mit Garten ca. 2500m².
Kellerflur ist so gut wie nicht vorhanden (ca. 3m²).
Außenbeleuchtung 2 mal mit Bewegungsmelder. Jeweils 1 Minute Dauer.
Allgemeinräume sind nicht vorhanden.
Heizkosten ges. 2700,-€, Zusatzkosten 317,-€ davon 107,-€ für Strom.
Brennstoffkosten für 6.050 Liter betragen 1922,-€

Auf Anforderung habe ich die Stromrechnung bekommen.
Aber nur vom 19.6.2003 - 9.6.2004.
Diese beträgt 258,-€ vom 19.6.2003-31.12.2003 833 kWh, und vom 1.1.2004-9.6.2004 686 kWh.

Grüsse Günter

Gruß Gerrit

Hi Gerrit,

danke fuer die weiteren Erlaeuterungen.
Wenn er ein Kriegstrauma hat, dann ist das bedauerlich, gibt ihm aber nicht das Recht, sich wie eine Wildsau aufzufuehren.

2 Vorschlaege habe ich noch:

  1. Wenn Du nochmal mit ihm sprichst, am besten mind. einen weiteren (starken) Zeugen dabei haben - der einfach auch vermittelnd auftritt (kennst Du aus den schlechten US-Krimis das good cop - bad cop ? :wink:
  2. Wuerde der HV meinen Verdacht schildern und sie darum bitten, diesen zu ueberpruefen - immerhin kriegen sie Geld dafuer, dass z.B. auch die Abrechnung stimmt. Und wenn hier der Verdacht ist, dass es so nicht korrekt ist, weil jemand den Allgemein-Strom fuer sich abzweigt, dann soll das bitte die HV kontrollieren. Wuerde das auch durchaus erwaehnen, dass der Hausmeister entsprechend gewalttaetig ist bzw. das schon mehrere Versuche, die erfolglos waren durch sein Verhalten, gemacht wurden.

Gruss
G

Hi Gandalf!

Hi Gerrit,

danke fuer die weiteren Erlaeuterungen.

Ich danke Dir für Deine Hilfe!

Wenn er ein Kriegstrauma hat, dann ist das bedauerlich, gibt
ihm aber nicht das Recht, sich wie eine Wildsau aufzufuehren.

*grins* So seh ich daß auch. Wer weiß, ob´s überhaupt stimmt…
Die Amis zahlen ja gut bei sowas…

2 Vorschlaege habe ich noch:

  1. Wenn Du nochmal mit ihm sprichst, am besten mind. einen
    weiteren (starken) Zeugen dabei haben - der einfach auch
    vermittelnd auftritt (kennst Du aus den schlechten US-Krimis
    das good cop - bad cop ? :wink:

Lustige Idee. Aber glaub mir, reden ist völlig sinnlos.
Er wird nicht zuhören. Hab´s schon zu oft versucht.
Daß provuziert den erst recht. Ich kann ihm ja nichtmal ein Hallo aufnötigen, wenn wir uns begegnen. Ich hab mich schon zu oft quergestellt, wenn es um seine Freiheiten hier ging.
Er macht quasi was er will. Und da ich nach ihm eingezogen bin, solle ich mich fügen.

  1. Wuerde der HV meinen Verdacht schildern und sie darum
    bitten, diesen zu ueberpruefen - immerhin kriegen sie Geld
    dafuer, dass z.B. auch die Abrechnung stimmt. Und wenn hier
    der Verdacht ist, dass es so nicht korrekt ist, weil jemand
    den Allgemein-Strom fuer sich abzweigt, dann soll das bitte
    die HV kontrollieren. Wuerde das auch durchaus erwaehnen, dass
    der Hausmeister entsprechend gewalttaetig ist bzw. das schon
    mehrere Versuche, die erfolglos waren durch sein Verhalten,
    gemacht wurden.

Beim Wasser sind sie schon auf meinen Widerspruch eingegangen.
Wurde zuerst nach Einheiten? abgerechnet. Angeblich gehts eigentlich nicht anders, weil die Zähler zu ungenau sind.
Aber wo bitte soll der Unterschied sein, ob ich die Zähler der Wohnungen addiere um eine Einheit zu errechnen, oder gleich die abgelesenen Werte benutzen?

Auf jeden Fall wurde der Zähler nachträglich ohne Rechtsanspruch akzeptiert.
Zum Glück bestand ich bei Einzug auf einen entsprechenden Verweis im Mietvertrag. Auch wenn sich der Hausverwalter zunächst dagegen sträubte. Machte mich schon damals stutzig…

Beim Strom allerdings will er von mir einen Nachweis, wann und wieviel Strom der Hausmeister privat verbraucht hat.
Ich muß ihm wohl klarmachen, daß er dafür sorgen muß, daß ich erst gar nicht in diese Situation kommen dürfte.

Gruss
G

Nochmal vielen Dank für Deine Hilfe!

Ich meld mich, wenns was neues gibt.
Auch wenn es bei der HV immer Wochen dauert.

Gruß Gerrit