Hallo,
wenn der Hausmeister für private Zwecke Strom dem Gemeinschaftsbereich entzieht und die Kosten werden auf alle umgelegt, handelt er vertragswidrig und wahrscheinlich sogar so schwerwiegend, dass eine Abmahnung und auch eine Entlassung in Betracht zu ziehen ist.
Es ist nämlich völlig egal, ob ein Mitmieter illegal Strom aus Gemeinschaftsanlagen wegnimmt und sich einen Vorteil verschafft oder ob dies durch den Hausmeister erfolgt. Wobei man beim Hausmeister einen erheblich höheren Missbrauch seiner Vertrauensstellung unterstellen muss.
In einem Mehrfamilienhaus wird vom dort wohnenden Hausmeister
eine beachtliche Menge Strom für private Zwecke verbraucht.
Die Hausverwaltung darauf angeschrieben, hält es für unmöglich
eine pauschale Berechnung aufgrund von vermuteten Mengen
durchzuführen.
Andere Mieter sollen für eine Berechnung Datum und
Verbrauchsmenge belegen.
Was natürlich nicht möglich ist.
Allerdings existieren Fotos, auf welchen zu erkennen ist daß
der Strom für private Zwecke mißbraucht wird.
Dann sollten die Bilder vorgelegt werden. Soweit Mitmieter die illegale Entnahme beweisen können, müssen diese notfalls per Versicherung an Eides Statt sich erklären und das Ganze muss an die Hausverwaltung.
Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, daß andere Mieter
tatsächlich für solche Kosten aufkommen müssen.
Wie müßte die Hausverwaltung reagieren?
Wie sollten sich die Mieter verhalten?
Die Hausverwaltung muss dem Hausmeister untersagen, insbesondere im Rahmen seiner Vertrauensstellung, weiterhin Strom aus den Allgemeinanlagen für private Zwecke zu entnehmen. In solchen Fällen meine Empfehlung. Die Leistungen an den Hausmeister, dessen Stundennachweise, dessen Einkäufe genau prüfen und klären.
Ich möchte ausdrücklich hinweisen, dass solche Hausmeister die Ausnahme sind.
Andere Mieter hatten die Stromkosten für
Gemeinschaftsverbrauch (abzgl. Heizung) vorerst halbiert, und
den entsprechenden Betrag von der Nk Abrechung abgezogen.
Dies wird zweifelhaft sein, solange nicht nachgewiesen werden kann, wie hoch der Verbrauch ist.
Die Stromkosten für Gemeinschaftsverbrauch in diesem Mietshaus
mit nur 5 Wohnungen betragen immerhin 230,- €.
Eigentlich sollten Beleuchtung und sehr geringe Gartenarbeiten
nicht zu solchen Beträgen führen.
Teile mal die Größe des Hauses mit. Denn 230 € sind eigentlich in einem Mehrfamilienhaus nicht zuviel. Treppenhauslicht, Aussenbeleuchtung ( wenn Bewegungsmelder vorhanden sind sind die Kosten ohnehin höher), auch Kellerflur oder Allgemeinräume können betroffen sein. Vor allem aber, wenn die Kosten des Allgemeinstromes sehr hoch sind, muss man zuerst einmal überprüfen, ob die Heizkostenabrechnung Stromkosten enthält. Wenn ja, erhebt sich die Frage, ob die Höhe zu gering bemessen ist. Als Mittel rechnet man hier etwa 8 % der Beschaffungskosten der Brennstoffe als Stromkosten.
Grüsse Günter