Wer zahlt Teppich?

Hallo,

als wir in unsere Wohnung eingezogen sind waren an den Wänden keine Tapeten. Wir mußten also erstmal bei Einzug tapezieren. Bei Auszug ist diese wieder zu entfernen. Der Bodenbelag in Wohn- und Schlafzimmer (Teppich) ist mittlerweile abgewohnt. Deshalb wollten wir von unserem Vermieter einen neuen bekomme. Dieser lehnt es jedoch ab die Kosten dafür zu tragen weil im Mietvertrag unter handschriftliche Vereinbarungen steht, daß der Mieter Schönheitreparaturen auf eigene Kosten durchführt.

Hi ihr zwei,

Teppichboden ist fester Bestandteil der Mietsache und hat mit Schönheitsreparaturen nichts zu tun. Wenn er nicht mehr zumutbar ist, muss er vom Vermieter erneuert werden. Solltet jedoch ihr den Boden vor der Zeit ruiniert haben, kann der Vermieter Entschädigung verlangen. Wenn der Vermieter sich weiterhin weigert, ist eine Mietminderung ins Auge zu fassen (wie immer: Behebung verlangen, Mietminderung ankündigen, angemessen Zeit geben, Miete mindern).

Gruß Ralf

Hi

ALso bei uns ist das so,dass der Teppich nach 5 Jahren durch den Vermieter zu ersetzen ist,also such auf dessen Kosten.Oder er wird aus der Kaution genommen.Soll heißen bei Auszug muss man nicht für Schäden am Teppich zahlen.
Ich denke bei euch ist das vielleicht ähnlich.

Die wichtigste Frage: ist der Bodenbelag mitvermietet? Üblich ist das nicht unbedingt.

Gruß Stefan

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Hallo,

als wir in unsere Wohnung eingezogen sind waren an den Wänden
keine Tapeten. Wir mußten also erstmal bei Einzug tapezieren.
Bei Auszug ist diese wieder zu entfernen. Der Bodenbelag in
Wohn- und Schlafzimmer (Teppich) ist mittlerweile abgewohnt.
Deshalb wollten wir von unserem Vermieter einen neuen bekomme.
Dieser lehnt es jedoch ab die Kosten dafür zu tragen weil im
Mietvertrag unter handschriftliche Vereinbarungen steht, daß
der Mieter Schönheitreparaturen auf eigene Kosten durchführt.

Hallo,

vorab. Ich melde mich zu einzelnen Theman in nächster Zeit nur, wenn etwas nicht gesagt wird oder ich es aus anderer Sicht sehe. Und bei notwednigen ergäönzenden Erklärungen. Wiederholungen - insbesondere zu Goosi -( Stefan ) mit seinen funfierten Hinweisen sind doppelte Hinweise. Da vergebe ich lieber dann bei der richtigen Antwort einen Stern.

Nun zu dem vorliegenden Fragenkomplex. Der Bodenbealg gehört nicht zu den Schönheitsrepararuren. Unter Schönheitsreparaturen versteht man das Kalken, Streichen, Tapeziern und Malern von Decken, Wänden, Innentüren, Innenfenster und Holzteile innerhalb der Wohnung. Der Hinweis des VM, wenn er sich auf die Schönheitsreparaturen beruft ist falsch.

Ein Teppichboden hat der VM dann zu ersetzen, wenn vom Belag ein Risiko ausgeht. Ist der Teppichboden an einzelnen Stellen gerissen ( durch die langjährige Belastung) muss der VM Ersatz stellen, wenn der Schaden das Risiko in sich birgt, dass diese Stolperstelle zu Unfall- Verletzungen führt.

Ein etwas unansehlicher Bodenbelag, letztlich aber nicht beschädigt und somit kein Risiko, muss der VM nicht austauschen.

Hier muss ich nun noch kurz auf die Fristen eingehen, für die jemand Schadenersatz leisten muss. Die Rechtsprechung hat entwicklet, dass ein Teppichboden nach mindestens zehn Jahren abgewohnt ist.

Irrtümlich wird sodann oft vermutet, dass diese Fristen identisch sind mit der Aufforderung an den VM einen neuen Bodenbelag zu stellen, wenn zehn Jahre vorbei sind. Dies ist nicht der Fallö. Die Fristen dienen nur dazu, dass über diese zehn Jahre Nutzungsdauer eines Bodenbelages hinaus der VM an den Mieter keinen Ansprüche mehr stellen kann.

Grüsse Günter

Hallo,

darf ich mal erfahren, wo dies ist und ob es sich um eine Gesellschaft handelt ? Denn dieses Vorgehen ist nunmehr völlig abseits dessen, was in DE üblicherweise geschieht.

Wäre dies nämlich der Fall, dann müsste kein Mieter, der mindestens fünf Jahre in der Wohnung wohnt und dort Schäden am Bodenbelag verursacht haften ?

Bin interessiert, wo dies ist und warum dies so ist.

Grüsse Günter

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Hallo,

Dir auch hallo

darf ich mal erfahren, wo dies ist und ob es sich um eine
Gesellschaft handelt ? Denn dieses Vorgehen ist nunmehr völlig
abseits dessen, was in DE üblicherweise geschieht.

Die Wohnung ist in Berlin und wird von einer Gesellschaft verwaltet

Wäre dies nämlich der Fall, dann müsste kein Mieter, der
mindestens fünf Jahre in der Wohnung wohnt und dort Schäden am
Bodenbelag verursacht haften ?

Genauso ist es

Bin interessiert, wo dies ist und warum dies so ist.

Warum das so ist,weiß ich nicht,aber es ist so,dass hier eine Fussbodenheizung installiert ist.Vielleicht liegt es daran.
Wenn ich da einen billigen, oder falschen Teppich verlege,müsste der Vermieter beim nächsten Mieter sowieso einen neuen Teppich verlegen.
Ansonsten wüsste ich auch nicht wieso.Vielleicht sind die auch einfach nur nett.:wink:

Grüsse Günter

Grüße Der Völler

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