Hallo,
Angenommen, in einer seit 10 Jahren bewohnten Mietwohnung
wurde die
Kücheneinrichtung vom Vermieter „gestellt“. Im Laufe der Jahre
könnte
der alte Kühlschrank ausgetauscht worden sein und ein
Schubladen-Unterbau-Element gegen eine Spülmaschine getauscht
(Vom Mieter selbst).
Ich unterstelle, dass der VM jeweils vom Defekt des Gerätes informiert wurde, er einem Austausch zugestimmt hat und die neuen Geräte im Eigentum des Mieters geblieben sind.
Die Küche könnte nach den 10 Jahren abgewohnt sein,
Hier muss man unterscheiden zwischen dem Abnutzen ( Abwohnen kann ich Wohnraum, keine Küche) - wobei mir unklar ist, weshalb eine Küche bei entsprechender Pflege nach zehn Jahren abgenutzt sein soll.
o dass
der Herd
nicht mehr richtig funktioniert,
hier liegt eine Mangel vor, der Herd muss repariert werden.
die Arbeitsplatten in den
Ritzen den
Schimmel angesetzt haben etc.
Hier wird man wohl den Mieter mal fragen müssen, wie er eigentlich an der Küche gearbeitet hat, wenn sich in den Ritzen Schimmel bilden konnte.
ei näherer Betrachtung könnte
auffallen, dass die Wände hinter den Unterbauten weder
tapetziert noch
verputzt sind
dies ist oft üblich und hat keine Wirkungen im Mietverhältnis
und die Qualität der Einrichtung war noch nie
eine gute.
Die Mieter würden diese Kücheneinrichtung gerne entfernen
wollen.
Hierzu bedürfen sie der Zustimmung des Vermieterund es muss geklärt werden, wenn die Küche des VM entfernt wird, was mit der Einbauküche bei einem Auszug der Mieter geschieht. Hie rmuss schriftlich eine Vereinbarung getroffen werden. Sie muss enthalten, dass bei Auszug der Mieter die Einbauküche entfernen darf und die Küchenwand nicht zu richten hat oder sie muss konkret enthalten, wenn der VM eine Ablösesumme garantiert, wie diese jährlich unter Berücksichtigung der Abschreibung von mindestens 10 % pro Jahr bei Auszug vergütet wird.
In solchen Zusammenhängen muss dann auch die Miete überprüft werden, wenn bisher in der Miete die Einbauküche enthalten war. Dies hätte allerdings - bei entsprechender Unterrichtung des VM diesen auch vertraglich verpflichtet, die Kosten und den Ersatz defekter Geräte zu tragen, soweit der Schaden nur auf Abnutzung ging.
Muss der VM die Wände komplettieren?
nein
Kann eine eigene
Einrichtung vom
Mieter „gestellt“ werden?
siehe Hinweise oben
Wann kann der Mieter verlangen, dass
eine
vom VM überlassene Einrichtung entfernt wird?
Nein, aber der Mieter kann dann vom Vermieter verlangen, dass er sofort alle Mängel beseitigt, Geräte reparieren lässt und defekte Geräte ersetzt. Dies muss allerdings schriftlich erfolgen, denn hier hat der Mieter - trifft ihn kein Verschulden - auch die Möglichkeit, im Verfahren der Mängelbeseitigung zur Selbsthilfe zu greifen -neben der Mietminderung - und die Kosten mit der Miete aufzurechnen.
Ein betroffener Mieter ( kein Mietvertrag ist gleich ) sollte sich hier genau beraten lassen. Entweder Verbraucherzentrale, Anwalt oder Mietervein.
Die Beurteilung der Rechtslage ist hier im Forum nicht erlaubt. Auf der anderen Seite wäre über die bislang bekannten Hinweise niemals eine Bewertung der Rechtslage möglich.
Grüsse Günter