Nebenkostenabrechnung

Guten Morgen zusammen.
Wie lange hat ein Vermieter eigentlich Zeit eine Nebenkostenabrechnug zu erstellen.
Einzug (Erstbezug) Herbst 2003, Auszug Jan. 2005.
Zwischenzeitlich wurde keine Abrechnung erstellt(auch nichts abgelesen).
Das die geleistete Kaution mit einer evtl. bestehenden Nachforderung hieraus verrechnet werden kann ist bekannt.

Herzliche Grüße

Uwe

Hallo.

Guten Morgen zusammen.
Wie lange hat ein Vermieter eigentlich Zeit eine
Nebenkostenabrechnug zu erstellen.
Einzug (Erstbezug) Herbst 2003, Auszug Jan. 2005.
Zwischenzeitlich wurde keine Abrechnung erstellt(auch nichts
abgelesen).
Das die geleistete Kaution mit einer evtl. bestehenden
Nachforderung hieraus verrechnet werden kann ist bekannt.

Das müsste die Frage beantworten -> FAQ:1253 & FAQ:1467

HTH
mfg M.L.

Hallo,

Wie lange hat ein Vermieter eigentlich Zeit eine
Nebenkostenabrechnug zu erstellen.

Zwölf Monate nach Abschluß der Abrechnungsperiode. Der Auszugstermin ist unerheblich.
Wenn also (wie es häufig ist) das Kalenderjahr die Abrechnungsperiode darstellt, muß bis zum 31.12.05 die Abrechnung von 2004 zugestellt sein. Für den Januar 2005 hätte der Vermieter dann Zeit bis zum 31.12.2006…
Ich möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, daß sich Kalenderjahr und Abrechnungsperiode nicht decken müssen.

Einzug (Erstbezug) Herbst 2003, Auszug Jan. 2005.
Zwischenzeitlich wurde keine Abrechnung erstellt(auch nichts
abgelesen).

Dann würde ich kommende Abrechnungen akribisch prüfen. Und wenn ich mich recht erinnere, verjähren Forderungen des Mieters später als die des Vermieters (aber da bin ich im Moment leider unsicher).

Gruß Stefan

Danke :smile:
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