2004 mietete jemand für eine Veranstaltung in 2005 ein Foyer einer Stadthalle für 2 Tage.
Umbauarbeiten waren für das Jahr 2006 angekündigt.
Jetzt haben aber Umbauarbeiten bereits in 2005 begonnen und haben diese Veranstaltung behindert und gestört.
Es standen kaum Parkplätze zur Verfügung, ein entladen war auch nur eingeschränkt möglich,
Aussteller liefen weg….
Auch wurde niemand verständigt, dass mit Einschränkungen zu rechnen ist.
Was und wie viel kann derjenige an der Hallenmiete kürzen?
Gibt’s es sonst irgendwo Informationen? Was ist zu tun? Einspruch gegen die Rechnung erfolgte bereits mit passender Begründung.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies
2004 mietete jemand für eine Veranstaltung in 2005 ein Foyer
einer Stadthalle für 2 Tage.
Umbauarbeiten waren für das Jahr 2006 angekündigt.
Jetzt haben aber Umbauarbeiten bereits in 2005 begonnen und
haben diese Veranstaltung behindert und gestört.
Es standen kaum Parkplätze zur Verfügung, ein entladen war
auch nur eingeschränkt möglich,
Aussteller liefen weg….
Auch wurde niemand verständigt, dass mit Einschränkungen zu
rechnen ist.
Was und wie viel kann derjenige an der Hallenmiete kürzen?
Gibt’s es sonst irgendwo Informationen? Was ist zu tun?
Einspruch gegen die Rechnung erfolgte bereits mit passender
Begründung.
Hallo,
dies hat mit dem Mietrecht nichts zu tun. Hier ist einzig und alleine der Vertrag binenden und die Absprachen. Daraus ergeben sich Rechte und Pflichten.
Gruss Günter