Nebenkostenabrechnung

Guten Tag Zusammen.
Ich schon wieder.
Darf eine Eigentümerversammlung die Verlängerung eines Wirtschaftsjahres
beschließen?
Z.B. vom 1.10.03 bis 31.12.2004
Oder ist die 12-Monatsfrist im Gesetzt ausnahmslos bindend?
Als Grund könnte Kostenersparnis angegeben sein, da im Okt. 2003 die ersten Mieter eingezogen sind.

Herzlichst
Uwe

Guten Tag Zusammen.
Ich schon wieder.
Darf eine Eigentümerversammlung die Verlängerung eines
Wirtschaftsjahres
beschließen?
Z.B. vom 1.10.03 bis 31.12.2004
Oder ist die 12-Monatsfrist im Gesetzt ausnahmslos bindend?
Als Grund könnte Kostenersparnis angegeben sein, da im Okt.
2003 die ersten Mieter eingezogen sind.

Hallo,

nein, zumindest wenn es die Mieter betrifft nicht ohne Zustimmung der Mieter. Wenn es nur die Eigentümer sind und sie haben nicht vermietet, treffen sie die Entscheidung letztlich für sich selbst. Der Zeitraum von 12 Monaten ist bindend. Zustimmung bei vermieteten Wohnungen von jedem Mieter muss also vorliegen. Hier gibt es ohnehin ein Problem.

Der Abrechnungszeitraum ist offenbar vom 01.01. - 31.12. des Jahres. Mit diesem Trick will man lediglich verhindern, dass Mieter unter Berufung auf § 556 BGB ff sich darauf berufen, dass 2003 nicht mehr abgerechnet werden kann bzw. nichts nachzuzahlen ist.

Bedenklich - und schon deshalb nicht hinnehmbar ist auch - dass durch die neun kalten Monate sich hier erhebliche Nachforderungen ergeben, die Vorauszahlungen mindestens über eine Jahr weit über dem liegen, wie sie sonst sein sollten.

Gruss Günter

Herzlichen Dank :smile: