Mietminderung / Nebenkostenrückzahlung

Hallo Helfende,
wegen einer Haussanierung wurde eine Mietminderung vorgenommen. Diese wurde im Schriftverkehr erst einmal hingenommen. Nun wurde die Nebenkostenabrechnung für letztes Jahr errechnet. Daraus ergibt sich für den Mieter ein Guthaben, welches auf das Konto des Mieters überwiesen werden soll. Nun hat der Vermieter die vorgenommene Mietminderung von dem Guthaben abgezogen und den Restbetrag überwiesen, obwohl telefonisch vereinbart wurde das dieses nicht gemacht wird. Kann der Mieter die bisherige Mietminderung von der nächsten Miete komplett abziehen? Wer hat ähnliche Erfahrung gemacht oder kann mir da einen Rat geben?
Vielen Dank für Eure Mühe.
Gruss Anne

Hallo Anne,

was heisst denn „erstmal hingenommen“

Wenn die Mietminderung vom VM akzeptiert wurde (und diese nach Beseitung der Minderungsgruende aufgehoben wurde, d.h. wieder die volle Miete ueberwiesen wurde), darf der Mieter nicht die seiner Meinung nach ausstehende Miete (so hoert es sich hier fuer mich an) von den NK abziehen. Das sind zwei paar getrennte Schuhe und gehoeren auch so behandelt.
Tipp fuer die Zukunft:
Nach jedem Telefonat einen kleinen Brief mit den wichtigsten Inhalten des Gespraechs und evtl. Vereinbarungen an den VM schicken.

Gruss
G

Hallo Helfende,
wegen einer Haussanierung wurde eine Mietminderung
vorgenommen. Diese wurde im Schriftverkehr erst einmal
hingenommen. Nun wurde die Nebenkostenabrechnung für letztes
Jahr errechnet. Daraus ergibt sich für den Mieter ein
Guthaben, welches auf das Konto des Mieters überwiesen werden
soll. Nun hat der Vermieter die vorgenommene Mietminderung von
dem Guthaben abgezogen und den Restbetrag überwiesen, obwohl
telefonisch vereinbart wurde das dieses nicht gemacht wird.
Kann der Mieter die bisherige Mietminderung von der nächsten
Miete komplett abziehen? Wer hat ähnliche Erfahrung gemacht
oder kann mir da einen Rat geben?
Vielen Dank für Eure Mühe.

Hallo Anne,

Gandalf hat bereits einiges hierzu gesagt. Eine Aufrechnung der aus Sicht des Mieters ungerechtfertigt einbehaltenen Mietminderung durch den VM kann die Mieterin nur durch eine Klage begegnen. Diese Zusage der Mietminderung muss die Mieterin beweisen. Kann sie dies nicht, so wird sie ab sofort erkennen, dass mit dem VM mündliche Absprachen ohne Wert sind.

Gruss Günter